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Original geschrieben von meisterroerig
Mistgabeln werden nur von VF-D2 und T-Mobile genutzt.
Bei O2 und E+ gibt es die Dinger nicht.
Äh! Nicht ganz richtig. Im Raum Chemnitz soll O2 einen Standort mit Omnistrahlern (Mistgabeln)
betreiben. Aber das ist eine große Ausnahme.
MR
Unsinn, ich kenne mehrere Omnis von E-Plus und o2.
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Original geschrieben von Jimmythebob
Dieser Passus von Ebay ist ziemlicher Murks. Gewährleistung ist Gewährleistung und hat nichts mit der gesetzlichen oder vertraglichen Haftung für Körper, Leben, etc. zu tun.
Anders gesagt: Wenn man die Gewährleistung (§ 437ff. BGB) ausschließt, hat man noch lange nicht die Haftung nach § 280 BGB, bzw. § 823 BGB ausgeschlossen. Letzteres geht selbstverständlich nicht (so einfach).
Schon mal was von Mangelfolgeschaden gehört? Da sind wir schnell bei einer Verletzung des Gläubigerinteresses an körperlicher Integrität.
Die Pflichtverletzung in Form der Schlechtleistung kann also sehr wohl zu Körperschäden führen.
§ 309 Nr. 7 a) BGB findet daher unstreitig auch auf Haftungsausschlüsse Anwendung, die sich ausschließlich auf Mängelrechte erstrecken.
Vgl. nur die Gesetzesbegründung (S. 156)
Dies ergibt sich doch schon aus dem Wortlaut: Auch eine Begrenzung der Haftung (nicht nur betragsmäßig, sondern auch hinsichtlich der Anspruchsgründe) ist unwirksam. Da sind wir schon drinnen, wenn wir dem Geschädigten die (für ihn regelmäßig günstigeren) vertraglichen Schadensersatzansprüche kappen, ihm dabei aber deliktische Ansprüche belassen.
Zudem brauchen wir gar keinen Körperschaden, vgl. § 309 Nr. 7 b) BGB. Es können auch keine sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen (...) Pflichtverletzung (etwa Mangelschäden in Folge einer grob fahrlässigen Schlechtleistung) AGBmäßig ausgeschlossen werden.
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Original geschrieben von raix
Genau die hatte ich im Sinn 
Wiviel zahlst du ein und wie siehst du aus? 
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Letzteres sollte auf jeden Fall klappen, kostet aber u.U. deutliche Gebühren.
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Original geschrieben von flashhawk
Ruf doch an und frag genau das.
Warum gibt es überhaupt Telefon-Treff? Rufen wir doch lieber alle Mal beim Hersteller an...
laudanum:
Danke, ich werde es einfach mal ausprobieren.
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Ich muss etwas via UPS retournieren. Habe einen Rücksendeschein, und soll UPS anrufen.
Kann ich das fertig verpackte Retourenpaket samt aufgeklebtem Retourenschein nicht auch einem UPSler in die Hand drücken, den ich auf der Straße sehe? Oder scheitert das am Aushändigen der Einlieferungsquittung?
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Amazon wird es schon wissen -die haben nicht mal einen Lupo-Umschlag benutzt. Und in diesem Kartonumschlag bekommen sie den RAM auch zurück.
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Das ist kein AGPS, das ist die Google Standortdatenbank.
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Wenn er Clever seinerzeit gebucht hat, wird er das sicher noch wissen.