Jeden Tag steht ein Dummer auf...
Beiträge von Dauerposter
-
-
Zitat
Original geschrieben von Paramounti
stop stop. Ein Händler kann sich bei einer Fehlinformation auf der Homepage darauf berufen, dass letztendlich der Vertrag bindend ist und erst mit Angebot und Annahme zustande kommt. Im Umkehrschluss kann man das jetzt nicht dem Kunden anlasten. Desweiteren kann man nicht wegargumentieren, dass auf der Rechnung etwas anderes vermerkt ist. Ferner würde wahrscheinlich ein Gericht entscheiden, dass das berühmte "G" bereits in der Artikelbezeichnung zu erwähnen ist und nicht erst im Text darunter. Rein juristisch würde ich sagen so einfach ist es für TTW nicht zu sagen, pech gehabt.Und was hat das nun mit dem vorliegenden Fall zu tun?
Wenn TTW den Kunden unter Bewerbung des Geräts A auf deren Homepage auffordert ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags abzugeben, und der Kunde mit dem Durchlaufen der Bestellabwicklung auch ein solches auf Gerät A gerichtetes Angebot abgibt, kommt mit Erklärung der Annahme ein Vertrag über Gerät A zustande.
Liefert TTW dann Gerät B, liefert TTW ein aliud und leistet damit schlecht.Dem Kunden vorzuwerfen, seine Mängelrechte nicht unmittelbar nach Erhalt des aliuds geltend gemacht zu haben, halte ich für falsch. Schließlich hat er dafür 24 Monate Zeit.
Was auf der nach Vertragsschluss ausgstellten Rechnung steht, hat auf den Inhalt des geschlossenen Vertrags keinen Einfluss mehr.
Sofern TTW die Bestellung unter Änderungen "annimmt", liegt kein Vertragsschluss vor, sofern der Kunde dieses neue Angebot von TTW nicht annimmt.
Ob hier überhaupt ein solches neues, weil hinsichtlich der Lieferung des Geräts B abgeändertes Angebot seitens TTW vorliegt, bedarf weiterer Abklärung des Sachverhalts.
Jedenfalls wird man in der reinen Lieferung des Geräts B nicht in jedem Fall ein solches neues Angebot sehen können. Zum einen wäre es lebensfremd, wenn ein Unternehmer ohne dahingehenden Vertragsschluss ein teures Gerät an den Kunden rausschickt. Zum anderen wäre damit der Anwendungsbereich der Aliudlieferung als Schlechtleistung enorm eingegrenzt.
Sofern TTW dem Kunden vor Lieferung des Geräts B die Annahme dessen Angebots erklärt hat (z.B. durch eine die Annahme erklärende Email), und dieses Angebot wegen der Gestaltung der Homepage nur auf Gerät A gerichtet sein konnte, hat TTW ein Problem.
Vom einer evtl. Anfechtungsmöglichkeit war nicht die Rede, zumal in diesem Falle noch das Konkurrenzverhältnis zwischen Irrtumsanfechtung und Mängelrechten zu klären bliebe.
-
Eteleon-Links wird es hier nicht geben...
-
Zitat
Original geschrieben von badesee
Es zählt aber auch sicher nicht das was auf der Website steht. Grund: s.o.
Natürlich zählt daas, was auf der Webseite steht. Der Besteller gibt auf Grundlage dieser Angaben sein auf den Abschluss eines Kaufvertrags gerichtetes Angebot ab. Sofern der Unternehmer dieses unverändert annimmt, kommt ein Kaufvertrag über die Kaufsache zustande, wie sie auf der Webseite dargestellt wurde.
-
Über Menü - Kontakte unten links kommt man auch im Dialer zur Kontaktansicht. Ist halt in meinen Augen wieder ein unnötiger Schritt mehr in der Bedienung.
-
Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Habe nun auch auf ICS geupdatet. Im Telefonmodus fehlt mir oben nun der Reiter "Kontakte". Es gibt nur noch drei Reiter: Tasten-feld, Protokolle, Favoriten.Mit 2.36. waren es mindestens vier Reiter, u.a. eben auch der Kontakte-Reiter.
Gibt es eine Möglichkeit, diesen Reiter auch unter ICS zu bekommen?
Ist wohl ein "Featue":
-
Für 120€ gehen die ganz sicher nicht raus...
-
-
-
Wo ist dort der Haken (lt. Beschreibung)? Hätte mir noch eines holen können. In der Beschreibung finde ich die Falle nicht (mal abgesehen, dass es sich um einen Assi oder Tippfehler handeln könnte.)