Beiträge von Dauerposter

    Dann müssten sich die witterunsgebdingten Umstände nach dem 23.12.2010 12 Uhr aber verschlechtern.


    Es wäre in gewisser Weise treuwidrig, ein solches Garantieversprechen in Kenntnis der bis 23.12.2010 12 Uhr eingetretenen Wetterkapriolen aufrechtzuerhalten, und sich sich dann hinterher allgemein auf zustellverzögernde Witterungsverhältnisse zu berufen.

    JST123:


    Nochmal: Dass du DSL3000R hast (und zu 99% auch künftig haben wirst) liegt nicht am gewählten Tarif, sonder an der physikalischen Beschaffenheit deiner Leitung. Dass dies nur eine Rückfalloption, und kein eigenständiger Tarif ist siehst du doch schon daran, dass du bereits einen C&S mit DSL 6000 bezahlt hattest aber nur DSL3000 ankamen.


    Und an der Dämpfung deiner TAL ändert sich durch einen Tarifwechsel nichts. Der Tarifwechsel ändert ferner nichts daran, dass die Telekom weiter nach ihren sturen KONTES-ORKA Dämpfungsgrenzen schaltet.


    Wenn keine baulichen Veränderungen in deinem ASB stattgefunden haben(z.B. neue Kästen aufgestellt, sog. Outdoor-DSLAM), dann kannst du bei der Telekom auch weiterhin nur DSL3072R bekommen. DSL 16000 hat die selbe Dämpfungsgrenze wie DSL6000, d.h. also, wenn (schon) DSL 6000 nicht bereitgestellt werden kann, dann erst Recht nicht DSL16000.


    Etwas anderes würde bei Beauftragung von DSL16000+ im Rahmen eines Entertaintarifs gelten, dort herrschen etwas tolerantere Dämpfungsgrenzen. Das kommt aber preislich nicht hin.


    Komisch ist auch, dass die meisten C&S DSL 16000 Tarife nur dann vermarktet werden sollten, wenn mindestens DSL6000 geschaltet werden kann. Aber eine Auftragsbestätigung von der Telekom zu erhalten heißt noch lange nicht. Es gibt Leute, die gar kein DSL bekommen können, es immer wieder probieren, eine Auftragsbestätigung bekommen, die dann schön wieder "storniert" wird.


    PS: Prüfe deine Bandbreite mal hier und schreib, was dir angezeigt wird:


    http://www.hfo-telecom.de/privatkunden/hfo_dslcheck.php


    PPS: Wenn dir bei diesem Check sogar nur 2048 oder weniger angezeigt wird, solltest du über einen Widerruf des Tarifwechsels nachdenken. Häufig ist es bei der Telekom sogar so, dass man bei einem Produkt- oder Tarifwechsel in der Bandbreite herabgestuft wird, weil die Dämpfungsgrenzen verschärft wurden oder ein Dämpfungsaufschlag wegen verletzter Trennungsbedingungen vorgenommen wird (wenn viele DSL-Anschlüsse in der Umgebung geschaltet sind).

    Nachbesserung und Nachlieferung sind hier nicht wegen Unmöglichkeit gem. § 275 BGB bzw. Unverhältnismäßigkeit der Kosten nach § 439 III BGB ausgeschlossen?


    Sofern es sich um einen erheblichen Sachmangel handelt (vgl. § 281 I 3), käme ein Anspruch auf Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung nach §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281, 249ff. BGB in Betracht, der auch die Mehraufwendungen eines Deckungskaufs erfasst.


    Wegen § 440 S.1 BGB ist die grundsätzlich erforderliche Setzung einer Frist zur Nacherfüllung entbehrlich.

    Nicotel:


    Situation hier: C&S Comfort Universal VDSL50 (als Neuanschluss über euch im Mai 2010 als C&S Comfort Universal VDSL25 realisiert, im November Upgrade von VDSL25 auf VDSL50).


    Jetzt Wechsel auf Entertain Comfort Universal VDSL50 möglich mit 270€ Prämie + 70€ Rechnungsgutschrift? MR300 gibt es für uns dann nur 12 Monate, nicht 24 Monate umsonst dazu?
    Kostenfreien Miet-W722V für 23 Monate geht in dieser Konstellation auch nicht?


    Mit welcher Frist nach Tarifwechsel erfolgt die Prämienausschüttung?