Beiträge von Dauerposter

    Re: Re: Re: Problem mit Paket-Versicherung (Nachweis), Anwalt?


    Zitat

    Original geschrieben von Bavarianernie
    Weil er Ahnung von Jura und ein Rechtsempfinden hat.
    Du bist in der Pflicht den Kaufpreis zu erstatten, denn du trägst die Leistungsgefahr bis zum eintreffen beim Empfänger. (Schickschuld)
    Ausserdem hat nur der Versender als Vertragspartner gg. der Post Ansprüche. Der Empfänger keine.


    Da sitzt du mit ihm in einem Boot. Oder sogar in einem U-Boot ;)


    Bei einem Versendungskauf, der nicht Verbrauchsgüterkauf ist, geht die Gegenleistungsgefahr (nur diese ist für für das Schicksal der Kaufpreiszahlung relevant) ebenso wie die Leistungsgefahr mit Übergabe der Kaufsache an den Frachtführer vom Verkäufer auf den Käufer über.


    D.h., alles was nach dem Abliefern beim Frachtführer mit der Kaufsache auf dem Transport zum Käufer passiert hat keine Auswirkung auf den Kaufpreiszahlungsanspruch des Verkäufers mehr.


    Weiterhin stehen dem Emrpänger sehr wohl eigene (gesetzliche) Ansprüche gegen den Frachtführer zu, vgl. §§ 421, 425 HGB.


    Das führt im Ergebnis dazu, dass der TE hier den Kaufpreis nicht an den Käufer hätte zurückzahlen müssen.


    @TE:


    Kommuniziere über einen RA mit DHL/SNL. Anders lernen die es nie...
    Ich würde auch direkt an DHL über die §§ 421ff. HGB herantreten, und mich nicht mit einem Versicherer der DHL rumnschlagen.

    Gerade in "besseren Gegenden" ist Google Streetview m.E. nicht zu gebrauchen. Jedes zweite, dritte Haus ist verpixelt. Und die Verpixelung ist teilweise so weitreichend (Garten, Hecken bis auf den öffentlichen Straßenbereich), dass es keinen Spaß macht, Streetview zu nutzen.


    Und es wird noch deutlich mehr werden...


    Habe eben ein Mehrfamilienhaus entdeckt, dass im EG gewerblich genutzt wird und ab dem 1. OG aus Mietwohnungen besteht. Das EG ist erkennbar, ab dem 1.OG ist alles verpixelt. Die Betriebe im EG sind allerdings bei Google auch mit Profil hinterlegt.


    Hier lehnt sich Google weit aus dem Fenster, wird durch solche Fotos doch die Schlagkraft der Truppe ernsthaft beeinträchtigt:


    http://commondatastorage.googl…tos/original/26815651.jpg

    Die Kündigungs- bzw. Abmahnungswelle wird mit Sicherheit kommen, ging man bei o2 bislang erst ab 6 Stunden täglich von einer "mißbräuchlichen" oder "gewerblichen" Nutzung aus.



    o2 war schon immer zu dumm, seine "Tarifinnovationen" bis zum Ende zu durchdenken. Wenn die Controller dann Panik schieben, weil man merkt, dass man *Überraschung* manchmal auch kräftig draufzahlt wird die Keule ausgepackt. Sicherlich auch dieses mal wiederum dergestalt, dass man sich juristisch und marketingtechnisch auf's Glatteis bewegt :rolleyes:


    Warum überhaupt diese peinliche Kampagne, wenn o2 ohnehin ordentlich mit vier Wochen Frist kündigen kann?


    Wie hat o2 den o2o nochmal beworben? Ich erinnere mich da an für [Grenze des Kostenairbags€] unbegrenzt telefonieren und SMS verschicken.

    Er schreibt, die SIM sei 6 Jahre alt, daher ist es aller Wahrscheinlichkeit nach keine U-SIM (die ersten gab es m.W. Mitte 2004).


    Evtl. wurde dir im Zuge einer Vertragsverlängerung schon mal eine U-SIM zugeschickt, so dass man bei E-Plus davon ausgeht, dass du eine U-SIM hast? So hat E-Plus das hier gehandhabt.


    Andererseits war es bei E-Plus schon immer schwierig, einen kompetenten Ansprechpartner zu finden. Wenn überhaupt sitzen die in der Abteilung, die auf schriftliche Kundenbeschwerden zurückruft.