Beiträge von Dauerposter

    Aqua-Stop vs. Aqua-Stop-Schlauch


    Habe mit die Tage eine Siemens WM14E423 Waschmaschine gekauft.


    Laut Siemens Haushaltsgeräteprospekt verfügen als Siemens "Wäschepflegegeräte" über ein Auqa-Stop-System mit lebenslanger Garantie gegen Wasserschäden. Der Verkäufer bewarb die Maschine mit "aqua-Stop-Schlauch".


    Als die Maschine ankam, fiel mir gleich auf, dass diese nicht das herkömmliche Aqua-Stop-Kästchen mit dem Hochspannungssymbol am Schlauchanfang hat, sondern nur eine kleineres, rein mechanisch wirkendes Gerät am Schlauchanfang.


    Ich rief dann bei der Siemens Hotline an, dort hieß es, diese Maschine habe nicht das Aqua-Stop-System, sondern nur den Aqua-Stop-Schlauch. Was genau der Unterscheid ist und wie der Schlauch funktionieren sollte, wusste die Dame nicht.


    Angeblich soll der Schlauch bei Undichtigkeiten aufquellen und abdichten. Eine Garantie für die Sicherheit gegenüber Wasserschäden bietet Siemens bei dieser Maschine nicht an.


    Warum dann im Prospekt das Gegenteil steht, konnte sie mir natürlich auch nicht sagen.


    Da die Maschine nicht in den Keller kommt, ist mir die Sache etwas zu heikel.


    Wer kann mir den genauen Unterschied zwischen diesen Systemen erklären? Wie ist es mit Sicherheit in Sachen Wasserschäden bei dem reinen Schlauch-System bestellt?

    Zitat

    Original geschrieben von Handytim28
    Da der SoHo-Shop bei einer Bestellung direkt auf o2on.de verlinkt, also den Business-Shop. Also logisch, oder? und die Preise x 1,19 = brutto darzustellen ist jetzt nicht unbedingt sooo schwierig.


    Finde ich überhaupt nicht logisch.


    Warum sollte o2 den o2on für Selbstständige/ Freiberufler/ kleine Unternehmen bewerben, und im Endeffekt doch wieder nur Businesskunden (!=Selbstständige/Freiberufler/ kleine Unternehmen) ranlassen?


    Vermutlich ist das einfach nur eine temporäre Weiterleitung bis das endgültige Angebot steht.


    1100101:



    Was stand denn genau im Händlernewsletter?

    Zitat

    Original geschrieben von Handytim28
    Das Produkt für Business und Selbstständige ist doch genau das gleiche. Es gelten die selben Preise, Legitimationskriterien usw.


    Woher nimmst du diese Erkenntnis?


    Den Business-o2on konnte man nur über einen HR-Auszug oder mit Gewerbeschein bekommen.


    Selbständige Freiberufler können diesen Tarif also nicht bekommen, sofern sie nicht ins HR eingetragen sind.


    Die SoHo-Rabatte/Tarife konnten dagegen immer schon mit "einfacheren" Mitteln erlangt werden, wie z.B. mittels Metro-Karte.



    Auffällig ist auch, dass der SoHo-o2on brutto ausgezeichnet ist, der Business-o2on dagegen netto.


    Das sieht § 312g BGB etwas anders...



    Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude


    Die neue Klausel ist übrigens nichts was nicht sowieso gesetzlich so angeordnet ist.


    Wo ordnet das Gesetz an, dass der Verbraucher in Folge des Widerrufs gem. §§ 312d, 355 BGB dem Unternehmer für die Abwicklung des Vertrags entstandene Kosten ersetzen muss?


    Zitat


    Genaugenommen verzichtet man in dem Moment in dem man selbst telefoniert sowieso auf den Widerruf.



    Sehe ich anders.


    Zum einen verlangt § 312d III BGB mittlerweile für das vorzeitige Erlöschen des Widerrufrechts die vollständige Erfüllung der Dienstleistung. Diese liegt bei einem Dauerschuldverhältnis wie ein Mobilfunkdienstvertrag eines ist erst bei Kündigung vor.


    Zum anderen war der Rechtsprechung nach § 312d II a.F. nur auf unteilbare Dienstleistungen anwendbar. Eine solche liegt mit einem Mobilfunkdienstvertrag aber nicht vor, da hier sämtliche Inanspruchnahmen der Dienstleistung einzeln bepreist werden und somit eine gerechte Rückabwicklung möglich ist.