ZitatOriginal geschrieben von DaRappa
Bitte Bestellnummer, sonst geht nix...
@all: das neue Angebot kommt nun am Montag, stay tuned..
Und, wo ist es jetzt, das neue Angebot?
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ZitatOriginal geschrieben von DaRappa
Bitte Bestellnummer, sonst geht nix...
@all: das neue Angebot kommt nun am Montag, stay tuned..
Und, wo ist es jetzt, das neue Angebot?
Aqua-Stop vs. Aqua-Stop-Schlauch
Habe mit die Tage eine Siemens WM14E423 Waschmaschine gekauft.
Laut Siemens Haushaltsgeräteprospekt verfügen als Siemens "Wäschepflegegeräte" über ein Auqa-Stop-System mit lebenslanger Garantie gegen Wasserschäden. Der Verkäufer bewarb die Maschine mit "aqua-Stop-Schlauch".
Als die Maschine ankam, fiel mir gleich auf, dass diese nicht das herkömmliche Aqua-Stop-Kästchen mit dem Hochspannungssymbol am Schlauchanfang hat, sondern nur eine kleineres, rein mechanisch wirkendes Gerät am Schlauchanfang.
Ich rief dann bei der Siemens Hotline an, dort hieß es, diese Maschine habe nicht das Aqua-Stop-System, sondern nur den Aqua-Stop-Schlauch. Was genau der Unterscheid ist und wie der Schlauch funktionieren sollte, wusste die Dame nicht.
Angeblich soll der Schlauch bei Undichtigkeiten aufquellen und abdichten. Eine Garantie für die Sicherheit gegenüber Wasserschäden bietet Siemens bei dieser Maschine nicht an.
Warum dann im Prospekt das Gegenteil steht, konnte sie mir natürlich auch nicht sagen.
Da die Maschine nicht in den Keller kommt, ist mir die Sache etwas zu heikel.
Wer kann mir den genauen Unterschied zwischen diesen Systemen erklären? Wie ist es mit Sicherheit in Sachen Wasserschäden bei dem reinen Schlauch-System bestellt?
Egal: Aral, Oral, Anal ganz wie du willst :p
Von der o2 IP100 + 100SMS Aktion kann ich wie gewohnt nur Gutes berichten.
Wir haben gerade unseren LKW betankt ![]()
ZitatOriginal geschrieben von BJ.Simon
Sind durch Artikel 13 GG auch eine Garage oder ein Büro geschützt?
Ja.
ZitatOriginal geschrieben von Handytim28
Da der SoHo-Shop bei einer Bestellung direkt auf o2on.de verlinkt, also den Business-Shop. Also logisch, oder? und die Preise x 1,19 = brutto darzustellen ist jetzt nicht unbedingt sooo schwierig.
Finde ich überhaupt nicht logisch.
Warum sollte o2 den o2on für Selbstständige/ Freiberufler/ kleine Unternehmen bewerben, und im Endeffekt doch wieder nur Businesskunden (!=Selbstständige/Freiberufler/ kleine Unternehmen) ranlassen?
Vermutlich ist das einfach nur eine temporäre Weiterleitung bis das endgültige Angebot steht.
Was stand denn genau im Händlernewsletter?
ZitatOriginal geschrieben von Handytim28
Das Produkt für Business und Selbstständige ist doch genau das gleiche. Es gelten die selben Preise, Legitimationskriterien usw.
Woher nimmst du diese Erkenntnis?
Den Business-o2on konnte man nur über einen HR-Auszug oder mit Gewerbeschein bekommen.
Selbständige Freiberufler können diesen Tarif also nicht bekommen, sofern sie nicht ins HR eingetragen sind.
Die SoHo-Rabatte/Tarife konnten dagegen immer schon mit "einfacheren" Mitteln erlangt werden, wie z.B. mittels Metro-Karte.
Auffällig ist auch, dass der SoHo-o2on brutto ausgezeichnet ist, der Business-o2on dagegen netto.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Marco76
Im übrigen hat Smoker in seinem neuesten Angebot den Passus wieder entfernt und statt dessen eine neue Gebühr eingeführt:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Die Kosten für die SIM-Karte in Höhe von 20,- EUR, die bei Freischaltung durch uns getragen werden, müssen in diesem Fall vom Kunden übernommen werden.
Das sieht § 312g BGB etwas anders...
ZitatOriginal geschrieben von GlobalLude
Die neue Klausel ist übrigens nichts was nicht sowieso gesetzlich so angeordnet ist.
Wo ordnet das Gesetz an, dass der Verbraucher in Folge des Widerrufs gem. §§ 312d, 355 BGB dem Unternehmer für die Abwicklung des Vertrags entstandene Kosten ersetzen muss?
Zitat
Genaugenommen verzichtet man in dem Moment in dem man selbst telefoniert sowieso auf den Widerruf.
Sehe ich anders.
Zum einen verlangt § 312d III BGB mittlerweile für das vorzeitige Erlöschen des Widerrufrechts die vollständige Erfüllung der Dienstleistung. Diese liegt bei einem Dauerschuldverhältnis wie ein Mobilfunkdienstvertrag eines ist erst bei Kündigung vor.
Zum anderen war der Rechtsprechung nach § 312d II a.F. nur auf unteilbare Dienstleistungen anwendbar. Eine solche liegt mit einem Mobilfunkdienstvertrag aber nicht vor, da hier sämtliche Inanspruchnahmen der Dienstleistung einzeln bepreist werden und somit eine gerechte Rückabwicklung möglich ist.
Beim o2on upgrade gibt es bei der Telefonie-SIM keine Drosselung nach 200MB auf GPRS-Niveau, sondern erst, wenn zusammen mit der Daten-SIM 5GB Volumen überschritten sind?
Zu denselben Konditionen?
Legitimation durch Metrokarte ist dann ausreichend, oder?