Beiträge von Dauerposter

    Wenn sich die die eigentliche Laufzeit bzw. die die Laufzeit der stillschweigenden Verlängerung regelnde Klausel von der in deinem vorletzten Beitrag aufgeührten Klausel sinnvoll trennen lässt, bleiben die beiden Klauseln wirksam, sofern sie nicht selbst unzulässige Zeiträume beeinhalten.


    Da bei dir aber eine stillschweigende Verlängerung um 18 Monate bei einer Kündigungsfrist von 9 Monaten vorgesehen ist, kann man die die stillschweigende Verlängerung regelnde Klausel schonmal streichen.


    Damit ist der Vertrag, sollte er bereits über die ursprüngliche MVLZ raus sein, mit gesetzlicher Frist kündbar. Und sollte die ursprüngliche MVLZ länger als zwei Jahre betragen, wäre auch diese Klausel unwirksam.


    Die tollen salvatorischen Klauseln kann man sich mittlerweile schenken, da seit 2002 § 306 BGB eine solche Regelung enthält.

    Wenn es mehr Abnutzungen aufweist, als ein Snowboard nach "einmaligem Fahren" üblicherweise aufweisen darf, dann liegt ein Mangel vor. Dazu bedarf es keiner Bestimmung einer konkreten Beschaffenheit nach einmaliger Nutzung.


    Ein "einmal gefahren" auf eine Nutzung an mehr einen Nutzungstag hin auszulegen ist doch abwegig. Auszulegen ist nach dem objektivierten Empfängerhorizont, und nicht so, wie es sich ein Cleverle als Verkäufer gerne wünschen würde.


    Ein durchschnittlich informierter, objektiver Erklärungsempfänger darf nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der den Rechtsverkehr beherrschenden tatsächlichen Übung auch davon ausgehen, dass ein für eine vielfache, sogar mehrjährige Nutzung konzipiertes Sportgerät nach einmaliger Nutzung einen neuwertigen Zustand aufweist.


    Im Zweifel muss ein Sachverständiger ran und entscheiden, über welchen Zeitraum derartige Abnutzungsspuren typischerweise entstehen.

    Hatte heute wegen einer anderen Sache nochmal mit Alice telefoniert.


    Da die Portierung der Nummern von Alice zur DTAG in Verbindung mit dem Ortswechsel wegen Umzugs nicht klappt, müssen wir erst mit Alice "umziehen" und dann kündigen.


    Der Umzug ließ sich online aber nicht beauftragen, da bereits ein Auftrag in Bearbeitung sei (nämlich die nicht gewollte, aber beauftragte Ersatz-SIM).


    Die Hotline bestätigte mir, dass eine neue SIM-Karte im Versand sei :flop: Solange Alice keine Auslieferungsbestätigung hat, kann nichts am Anschluss geändert werden.


    Jetzt kommt der Hammer: Von einer Gutschrift für die Anschlussgebühr der neuen SIM-Karte war nichts hinterlegt. D.h. Alice machte ein eigentlich schon lächerliches "Entschädigungsangebot (=kostenlose Ersatz-SIM), das sich dann hinterher als gar nicht kostenlos entpuppt.


    Die Hotlinerin hatte jedoch in dieser Sache keine Kompetenzen, so dass ich an die Rechnungsabteilung weiterverbunden wurde.


    Die Dame dort war recht kompetent, hat sich mehrfach entschuldigt und mir schließlich eine akzeptable Gutschrift für das Mißgeschick gewährt. Darüber hinaus bekomme ich noch die 19,95€ Anschlussgebühr für die neue SIM gutgeschrieben (werde ich eh nicht aktivieren und zurückgehen lassen, so dass diese Gebühr gar nicht mehr anfallen sollte), das Restguthaben der alten SIM als Gutschrift ausbezahlt und eine 10€ Gutschrift für die Hotlinekosten.


    Wegen der Wechselgeschichte bin ich ganz froh, keinen Krieg mit Alice angefangen zu haben. So darf sie noch brav mit uns umziehen, und fliegt dann nach vier Wochen aus dem Haus ;)


    corrado:


    Ist bei Simyo (bzw. der gesamten E-Plus Prepaidplattform) dasselbe Spiel: Ein Bekannter hatte dort den Fall, dass eine Aufladung via Überweisung aufgrund eines internen Fehlers zurückgebucht wurde. Die SIM wurde daraufhin wegen Nichtaufladung deaktiviert. Auch dort ist es technisch nicht möglich, der SIM wieder Leben einzuhauchen.


    Diese Unzulänglichkeiten werden sich auch nicht ändern, solange nur ein verschwindend geringer Anteil der Betroffenen mit gerichtlicher Hilfe dagegen vorgeht