Nein, der wird zufällig festgelegt.
Beiträge von Dauerposter
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Das hier
ZitatAls Garantie- sowie Eigentumsnachweis ist der Original-Kaufbeleg
(Originalrechnung bzw. Zahlungsbestätigung) des Händlers aus
Deutschland oder Österreich vorzulegen.Quelle: http://www.support.philips.com…E/Warranty/WBO_DE_DEU.pdf
klingt eher negativ.
Anderseits steht dort weiterhin, dass Garantieleistungen (für in D oder Ö erworbene Geräte) auch bei ausländischen Philips-Werkstätten in Anspruch genommen werden kann. Vermutlich wird dies dann auch für deutsche Werkstätten bei in GB erworbenen Geräten gelten.
Das ist aber nicht sicher genug

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Ich probiers nochmal:
Ist der Tarif "Loop Classic" der Nachfolger des Tarifs "Classic Option vor d. 1.7.05"? D.h. ist "Loop Classic" zwingend ohne EM?
Liest sich für mich hier so:
http://www.inside-handy.de/news/3553.html
PS: Manni ist wieder auf Zack, der Kater kann so schlimm nicht gewesen sein

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Seit heute hat auch die BS x1116 München-Harlaching, Grünwalderstr. 224 (LAC 51057) EDGE.
Wenn das so weitergeht, ist München noch dieses Jahr komplett veredget

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Läuft derzeit nicht, kann das jemand bestätigen?
PS: Es gibt auch einen Tarif namens "Loop Classic" ohne EM, richtig?
PPS: Warum wird bei EM-Karten bei der USSD-Abfrage "Classic Option vor d. 1.7.05" angezeigt, unter der 56673 jedoch "Loop Classic mit den AGB vor dem 1.7.05" angesagt?EDIT: Manni ist nun lautstark aufgewacht

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In München geht´s nun im HSPA-Bereich auch mit EDGE los:
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=3934718#post3934718
:top:
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Auch im Münchner Stadtgebiet geht es nun mit dem EDGE-Ausbau los!
Habe heute folgende EDGE-Sichtungen gemacht:
BS x0308 Harlaching, Säbenerstr. auf FC Bayern-Gebäude
BS x0064 Giesing, Tegernseer Platz
BS x0092 Giesing, Sachrangerstr.Dort ist natürlich auch HSPA 7,2/2,0 von o2 verfügbar.
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Das Ganze muss man, will man es ernst betreiben, ohnehin viel differenzierter betrachten.
Wir haben es hier regelmäßig mit drei verschiedenen Vertragsverhältnissen zu tun.
1. Vermittlungsvertrag TE - HB
2. Mobilfunkdienstvertrag TE - TPH
3. Kaufvertrag über Zugaben TE - HBFür den Fristlauf kommt es im Übrigen nicht nur auf der Erhalt der Ware (bei Lieferung von Waren als Vertragsinhalt), sondern auch auf die Erfüllung von Informationspflichten, auf die Richtigkeit und den Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung, bei Dienstleistungsverträgen auf den Tag des Vertragsschlusses an.
Da der Vertrag über die Mobilfunkdienstleistungen zwischen TE und TPH zustandekommt, und HB die Willenserklärung des TE auf Abschluss eines solchen Vertrags quasi nur als Bote an TPH weitergeleitet hat, kann / sollte der Widerruf dieses Vertrags auch ggü. TPH erfolgen.
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Glasfaser bei D1 3G ist doch nichts wirklich Neues. Kenne einen, der hat seit 2005 Glasfaser.
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Da würde ich, selbst wenn es entgegen meiner Kenntnis noch möglich sein sollte, die Finger von lassen..