Beiträge von Dauerposter

    Oje, mal wieder der feine Herr Dipl. Ing. (VHS) :rolleyes:


    Eine Boardsuche nach "Handybude" bringt schnell Ernüchterung. Dass ein Händler mit deratiger "Karriere" hier noch posten darf, wundert mich auch stark.


    Ich meine, dieser hier ist nun der 3. oder 4. Thread aus dem klar hervorgeht, dass auf Teufel komm raus versucht wird, den Widerruf totzuschweigen.


    Das Widerrufsrecht erlischt selbstverständlich nicht schon durch Aktivierung der Verträge. Das ist eine reine Vorbereitungshandlung und hat mit der eigentlichen Dienstleistung noch nichts zu tun. Selbst wenn die eigentliche Dienstleistung bereits auf Wunsch des Verbrauchers ausgeführt bzw. von diesem in Anspruch genommen wurde, liegt hier immer noch eine teilbare Dienstleistung vor, auf welche der Ausschlusstatbestand wohl gar keine Anwendung findet.


    Hilfsweise würde ich den Widerruf auch noch via Einschreiben an TPH schicken und darin auf den bereits ggü. HB erklärten Wirderruf verweisen.


    Achja, als dringender Hinweis:


    http://www.telefon-treff.de/sh…2&perpage=15&pagenumber=1

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    na wenn das so ist, kann man jedem ja nur raten, der nen großen karton mit sony lcd aufschrift für nen nachbarn annimmt: glückwunsch! du hast den jackpot gezogen. :rolleyes:


    Dann blieben nur zwei kleine Probleme: Haftung für vorsätzliches Handeln und Strafbarkeit des Handelns.

    Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Du kannst jeden VVLbaren Vertrag auf den o2 o 40€ umstellen. Nur würde ich an deiner Stelle keinen Genion S oH 0,00€ für den o2 o opfern. Dann doch lieber einen neuen 60er abschließen und am selben Tag noch in den 40er wechseln.


    Sind die mittlerweile was wert? ;)


    o2 wird ja immer mehr zur lukrativen Geldanlage, Stichwort Easy Money...


    Ist aber ein Genion S ohne kostenlose Internumleitung.

    Bla bla bla.


    Wie oft kommt es denn tatsächlich vor, dass einem Dritten freiwillig Besitz an fremden Sachen ohne vertragliche Grundlage (welche dann Maßstab und Umfang der Sekundäransprüche regeln würde) verschafft wird?


    Da besteht also sehr wenig Raum für ein "könnte man ja immer sagen".