Beiträge von Dauerposter

    Ist doch völlig egal, wann das Schreiben nach Erstellung verschickt wird, solange die gesetzliche Frist des § 556 III 2 BGB bleibt.


    Und das ist vorliegend der Fall, da hier der zwölfte Monat nach Ende des Abrechnungszeitraums (31.12.2008, nicht Auszugstermin 31.05.2008!) noch gar nicht abgelaufen ist.


    Anspruchsgrundlage ist hier nicht das Gesetz, sondern der Mietvertrag.

    Die Frage ist dann, ob man eine nach Altenative b) deaktivierte SIM zusätzlich noch nach Alternative a) deaktivieren kann, so dass sie i.d.R wieder reaktivierbar ist? ;)


    PS: Es gibt auch einen Tarif namens "Loop Classic" ohne EM, richtig?
    PPS: Warum wird bei EM-Karten bei der USSD-Abfrage "Classic Option vor d. 1.7.05" angezeigt, unter der 56673 jedoch "Loop Classic mit den AGB vor dem 1.7.05" angesagt?


    Heute kam der auf die Karte überwiesene Betrag mit "Unbekannte Rufnummer" zurück...


    Wie sollte ich nun vorgehen?


    Würde ein Besitzerwechsel bei einer nicht komplett registrierten Karte etwas bringen? So könnte ich den alten Tarif ggf. retten. Oder geht der nur bei eine vollständig registrierten SIM-Karte?

    Habe gestern noch die "Auflösung" mitgeteilt bekommen:


    Der Vater des Bekannten, der noch vier weitere Kfz auf seinen Namen beim selben Versicherer versichert hat und die Kfz-Versicherung für seinen Sohn beantragt hat sieht das recht locker. Sein Vermittler/Makler hätte ihm gesagt, das gehe so in Ordnung. Der Makler musste die falschen Merkmale mit aufnehmen, um einigermaßen in der Preisregionenen zu gelangen, die sich der Vater vorgestellt hat.


    Schriftlich hat er Vater nichts dazu, dass der Makler sich so geäußert hat.


    Im Fall des Falles denke ich nicht, dass der Makler seinen Kopf hinhält. Außerdem geht das so schon in den straftechtlichen Bereich hinein.

    Bräuchte für einen Bekannten mal einen taktischen Ratschlag:


    Er hat seit 11/2007 seinen PKW bei einer relative teuren Versicherung versichert.


    Damals wurde u.a. angegeben, die max. Jahresfahrleistung betrage bis 12.000km, er habe selbstbewohntes Wohneigentum und der PKW sei nachts in einer Garage abgestellt.


    Die letzteren beiden Kriterien treffen überhaupt nicht zu. Aktuell ist der Kilometerstand ~ 70.000km (!), also ein sehr heftige Überschreitung der vereinbarten Fahrleistung.


    Zudem zahlt er aktuell um die 2.200€ p.a., nach einem kurzen Vergleich käme er beim günstigsten Versicherer auf knapp unter 1.000€ p.a (bei angemessener Jahresfahrleistung von 30.000km und ohne Wohneigentum-/Garagenrabatt.)


    Der 30.11. wurde trotz mehrfacher Ermahnungen meinerseits versäumt. Da sich allerdings die Regionalklassen zu seinem Nachteil für 2010 verändert haben, sollte ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen.


    Die Frage ist nun aus praktischer Sicht: Wie kommt er aus dem Debakel mit den zuviel gefahrenen Kilometern am elegantesten raus?


    Meines Erachtens verlangt der Versicherer bei Kündigung (hier außerordentlich zum 1.1.2010) keinen Nachweis über die gefahrenen Kilometer? Ich würde ihm dringend zu einer Kündigung und Wechsel des Versicherers raten, nicht nur wegen der überhöhten Prämie, sondern insb. wegen der Probleme im Schadensfall. Habe die AGB seines Versicherers noch nicht angeschaut, aber in solchen Fällen ist doch üblich, dass die Jahresprämie als Vertragsstrafe nachbelastet wird? In seinem Fall dürften das sogar die Prämien von 2008 und 2009, also in der Summe um die 4.500€ sein?