Geklautes Paket,wer zuständig?

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    hermes hat aber das paket irrtümlich bei einem dritten abgegeben. dieser muss es herausgeben oder ersatz gegenüber hermes leisten.


    Nö nicht irrtürmlich, sondern vertragswidrig. Hieraus kann keine schadensersatzwirksame Verantwortungsübertragung an den Dritten der das Paket angenommen hat konstruiert werden.

  • Irrtümlich, der war gut ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Wir hatten vor längerer Zeit ein Ähnliches Problem (ca. 2001)



    Hermes hat ein Paket (Geringer wert ca. 150Euro)
    bei einer Nachbarin abgegeben,wärend wir im Urlaub waren.



    Als wir aus dem Urlaub zurückkamen war die Familie umgezogen,
    und ich bin nie an mein Packet gekommen,da es wohl nicht meine Aufgabe sein kann nachzuforschen wo ich denn nun eventuell an mein Paket gelangen könnte.
    Die kosten hierfür hat der Händler gegenüber Hermes geltend gemacht und musste dafür gerade stehen.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    das glaube ich nicht, tim ;)


    Glauben kann man in der Kirche oder wie war das? ;)


    Auf welcher Grundlage sollte Hermes einen Schaden geltend machen können?
    Gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch? GoA (so wie O2 gern argumentiert)?


    Mir ist nicht ein Fall bekannt in dem ein Paketdienst den Annehmenden erfolgreich in Regress genommen hat. Einzig wird versucht den Empfänger damit abzuspeisen, dass man die Sendung ordnungsgemäß bei einem Nachbarn abgegeben hätte und der Empfänger sich selbst mit diesem auseinandersetzen solle (weil die genau wissen, dass sie selbst an den Annehmenden nicht ran kommen).


    Aber es steht Dir natürlich frei Deinen Glauben durch entsprechende Urteile zu untermauern.

  • ich verstehe die frage nicht. wenn ich etwas erhalte, was mir nicht gehört, muss ich es herausgeben. ich habe keinen einbehaltungsanspruch.


    wenn mir jemand ware zusendet, ohne dass ich bestellt habe, darf ich die auch nicht behalten sondern muss sie auf verlangen herausgeben.


    nach deiner logik darf ich alles behalten was mir irgendwie zugeflogen kommt.

  • Es geht hier um den Haftungsmaßstab i.R.d. Schadensersatzes für ein Unmöglichwerden der Herausgabe, nicht um den Herausgabeanspruch als solchen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • ... womit wir wieder zurück zur frage kämen, weshalb es unmöglich geworden ist und ob es fahrlässig ist, einen fremden wertgegenstand durch pures abstellen in einem ungesicherten bereich zu "übergeben" ...


    wenn das so einfach wäre, könnte man ja immer sagen "ich habs nimmer. irgendwo hab ichs liegen gelassen. vielleicht ist es ja noch da. wenn nicht, dann isses ja auch nicht mein problem, weil es ist mir jetzt unmöglich die sache herauszugeben und ich bin fein raus."

  • Bla bla bla.


    Wie oft kommt es denn tatsächlich vor, dass einem Dritten freiwillig Besitz an fremden Sachen ohne vertragliche Grundlage (welche dann Maßstab und Umfang der Sekundäransprüche regeln würde) verschafft wird?


    Da besteht also sehr wenig Raum für ein "könnte man ja immer sagen".

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Auch wenn es überspitzt dargestellt wird:
    Im Endeffekt ist es so. Ein Grund mehr weswegen die Kurierdienste von derartigen Ersatzzustellungen lieber Abstand nehmen sollten.


    Nochmal: Es mag ja in Dein Verständnis nicht reinpassen, dass man mit der Übergabe des Paket vor die Haustür des Nachbar aus der Nummer raus ist, aber es gab noch keinen Fall bei dem ein Kurierdienst nachträglich den Annehmenden in Regress genommen hat (außer es lag eine explizite schriftliche Genehmigung des Empfängers vor das Paket bei XY abzuliefern).


    Der Kurierdienst bzw. der Fahrer haben einen Beförderungsvertrag mit dem Absender welcher nicht bzw. mangelhaft erfüllt wird. Entsprechend müssen sie gegenüber dem Absender im Falle des Verlustes für das Paket haften.


    Die Kuriere kennen die entsprechenden Urteile selbst und wissen ganz genau: Wenn sie jetzt mit so einer Kiste noch versuchen den Annehmenden dann ihrerseits in Regress zu nehmen fallen sie auf die Schnauze. Der Fehler liegt beim Kurier, es ist egal ob er das Paket selber einfach nur vor die Tür legt oder es einem Nachbar in die Hand drückt.


    Die Tatsache das man als Nachbar quittiert, dass Hermes am 06.12.09 ein Paket für XY angeliefert hat ist zwar schön und gut, kann Hermes aber nicht davon entbinden, den Beförderungsvertrag nicht ordentlich erfüllt zu haben und verpflichtet einen noch lange nicht dann den eigentlichen Job für Hermes selber zu erledigen.

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