Beiträge von Dauerposter

    Konkrete Handlungsanweisungen kann ich dir nicht geben ;)


    Zum Verständnis: Da eben der Unternehmer Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt ist es für dich völlig egal, was mit dem Paket nach Ablieferung bei DHL damit geschehen ist. Sollte DHL das Paket an dich zurückleiten, müsstest du es aufheben, kannst die Ware also nicht entsorgen oder veräußern.


    Zur Formulierung:


    Für die Überschrift böte sich das Wort "Mahnung" an. Nach einer alllgemeinen Begrüßungsformel würde ich direkt auf den Sachverhalt eingehen, also darlegen, dass ein Kaufvertrag vom xxxxx mit Artikelnummer yyyyy vorliegt und dieser gem §§ 312d, 355 BGB durch konludente Widerrufserklärung vom zzzzz widerrufen worden ist.
    Als Beweis wird der DHL-Einlieferungsschein vom zzzzzzz in Kopie angeboten.


    Dann könnte ein Hinweis kommen, dass der Unternehmer spätestens jetzt Kenntnis vom erfolgten Widerrufs hat. Für den Fall, dass die Annahmeverweigerung des Pakets eine fahrlässige Zugangsvereitelung darstellt wird hiermit nochmals unverzüglich hilfsweise die Erklärung des Widerrufs wiederholt.


    Schließlich folgt eine eindringliche Aufforderung, den in Folge Widerruf geschuldeten Betrag i.H.v. xxx,xx € (Kaufpreis, Rückversandkosten, ggf. Hinversandkosten) unverzüglich auf Konto yyyy zu bezahlen. Nicht erforderlich, aber ggf. hilfreich für ein Bestimmen einer verschuldeten Nichtzahlung ist das Setzen einer Zahlungsfrist, also z.B. bis spätestens 05.11.2009 hier eingehend.


    Zur Entlastung kann ein abschließender Hinweis auf die Regel des § 357 II 2 BGB nicht schaden, eben dass du mit Ablieferung des korrekt adressierten Pakets deine Pflicht erfüllt hast und für Annahmeverweigerung und daraus folgenden Sendungsverlust rechtlich nicht einstehen musst.


    Bliebe noch zu klären, ob das Paket binnen eines Monats nach Abschluss des Kaufvertrags bei DHL abgeliefert worden ist. Wenn nicht, wäre der Widerruf verfristet.

    Gut, dann sollte mit Retournierung der Ware eine wirksam Widerrufserklärung vorliegen. Ich würde die Firma anschreiben und auf den erfolgten Widerruf in der Form der Warenretoure hinweisen, z.B. mit Hilfe einer Kopie des Einlieferungsbelegs des Pakets und hilfsweise den nochmaligen Widerruf mindestens in Textform erklären.


    Das Gute für dich ist, dass beim Widerruf der Unternehmer die Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt. Sofern du hier nachweisen kannst, das Paket an die Firma aufgegeben zu haben und auch keine grob ungeeignete Verpackung vorlag bist du aus dem Schneider.


    Der Unternehmer gerät automatisch spätestens 30 Tage nach Zugang der Widerrufserklärung in Schuldnerverzug. Da deren Zugang hier aber strittig ist, würde ich mit dem Schreiben an die Firma gleich die Rückerstattung von Kaufpreis, Rücksendekosten (und ggf. auch Hinversandkosten) anmahnen.

    Zitat

    Original geschrieben von DaRappa
      Dauerposter: ich denke ich brauche dir nicht den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erklären, oder?...


    Sofern der Käufer euch die Ware mit der Aufforderung "Mangel beseitigen" zurückschickt, und ihr die Ware daraufhin zur Reparatur weiterleitet, ohne den Käufer ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass dies ausschließlich kulanzweise bzw. zur Wahrnehmung der Herstellergarantie erfolgt, dürfte darin ein Anerkenntnis der Mangelhaftigkeit liegen. Dann seid ihr auch nach 6 Monaten oder mehr ab Übergabe ganz schnell in der Sachmängelhaftung drin...


    Bei Übergabe im Mai 2008 seid ihr grds. noch bis Mai 2010 in der Haftung.


    Ich weiß nicht, wie es bei euch generell läuft bzw. wie der Ablauf im konkreten Fall war.


    Aber auch diese "Infoschreiben", nach deren Inhalt der Käufer die reklamierte Ware immer an Betrieb XY zur Reparatur schicken soll, und nicht an den Verkäufer können Fallen bergen. Nimmt dann der beauftragte Betrieb das Gerät an und repariert, ohne ausdrücklich auf das Nichtbestehen eines Sachmangels / Kulanz / nur Wahrnehmung der Herstellergarantie zu verweisen wird das regelmäßig dem Verkäufer zuzurechnen sein, mit derselben Rechtsfolge wie oben.



    Verlangt der Käufer von Anfang an ausdrücklich eine Abwicklung über die Herstellergarantie, gilt natürlich etwas anderes.

    Zitat

    Original geschrieben von dell19
    das ist ja der aktuelle kurs ;) auf der seite der europäischen zentralbank war ich übrigens schon ;) zum $ würde mir schon reichen


    Unter dem Chart befindet sich eine Jahresübersicht mit zwei schönen, verschiebbaren Pfeilchen.


    Da kann man ganz flexibel einen beliebigen Zeitraum zwischen 1999 und 2009 einstellen, welcher dann in die Anzeige übernommen wird :rolleyes: