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Original geschrieben von handytim
Ja, inzwischen geht es.
Nach wie vor habe ich keinen Key bekommen. Schöner Mist, den Digital River da veranstaltet...
Ich gehe mal davon aus, dass ich über den Umweg der .iso dann ein Win7 bekommen, welches sich auch auf einen völlig blanken Rechner installieren lässt? Also kein XP oder Vista als OS erforderlich?
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cardphone1:
Der Mastfuß wird doch zusätzlich am Boden des DG verankert. Bei dem Kaliber dürfte die Biegung infolge der Windlast vernachlässigbar sein.
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Bräuchte es nur für so kleine Tools wie etwa
- DMT Modem Tool
- HJSplit, 7Zip
- Multi Stream Downloader, JDownloader
Vermutlich laufen diese aber auch auf Win7 bzw. es dürfte dann neuere Versionen geben?
Spiele außer den Windowsspielen sind bei mir keine auf dem Rechner 
Die erweiterten Netzwerkfunktionen der Pro brauche ich nicht wirklich. Ab und zu mal VPN über Cisco VPN Client, aber das läuft mit der Home hoffentlich auch.
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Ich könnte über ein Hochschulprogramm eine Win 7 Professional Upgradeversion für ~30€ bekommen.
Bei OTTO habe ich mir die Win7 Home Premium für 45€ gekauft. Bin nun am Überlegen, die Home Premium gegen die Professional zu "tauschen".
Macht dies Sinn? Überlege v.a. wegen dem XP-Kompatibilitäts-Modus, den ja nur die Pro hat. Allerdings habe ich öfters gelesen, dass der nur laufen soll, wenn auf dem System auch XP parallel installiert ist. Stimmt das?
Welche Vorteile bietet die Pro-Version noch?
Würde die Pro-Version nur als Download bekommen. Ist dann vermutlich eine .iso-Datei, die sich auf DVD brennen lässt?
Auch wenn es nur eine "Upgradeversion" ist, muss ich nicht zwingend ein Upgrade von Vista machen sondern kann auch komplett frisch installieren?
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Wie wäre es mit testen und heute früh darüber referieren 
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Zitat
Original geschrieben von benwei
Mein Otto-Win7 wurde heute geliefert, aber von dem in der Bestellbestätigung aufgeführten 10 EUR-Gutschein ist auf der Rechnung nichts mehr zu sehen... :mad:
Bei mir war es ja dasselbe.
Habe vorhin (0.20 Uhr) deswegen eine email an den Kundenservice von OTTO geschickt, und um Bestätigung gebeten, dass mein Konto beim eigenhändigen Abzug der 10€ Gutscheinwert ausgeglichen ist.
Um 0.45 Uhr (!) bekam ich folgende Antwort:
Zitat
Guten Tag, lieber Herr Besteller,
gut, dass Sie sich gleich melden.
Ihr Gutschein ist angekommen. Dieser wurde am 15.07.2009 mit 10,00 Euro auf Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. Bitte ziehen Sie die 10,00 Euro selbstständig von Ihrem Rechnungsbetrag ab.
Bei einem Blick auf Ihren nächsten Kontoauszug werden Sie die Buchung sehen. Oder schauen Sie unter http://www.otto.de in "Mein OTTO" in der Rubrik "Kundencenter". Dort können Sie Ihr Kundenkonto jederzeit einsehen.
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Das nenne ich mal Kundenservice :top:
Roggy: Ich fürchte, das Geld wirst du abschreiben müssen. Selbst wenn Foxbob dem Distributor die Ware bereits bezahlt haben sollte, wird er sie dir nicht aushändigen.
Habe neulich von einem behinderten über 80-Jährigen gelesen, der bei Foxbob eine Waschmaschine als Eröffnungsangebot gekauft hatte und 800€ Anzahlung geleistet hatte.
Er hat bis heute keine Maschine und sein Anzahlung dürfte auch verloren sein...
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Da kam sie wohl nicht mehr von selbst raus?
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Vermutlich hätte Quelle besser daran getan, ihrem Onlinegeschäft einen anderen Namen als Quelle zu geben.
Viele junge Leute verbinden mit dem Namen Quelle einen sehr konservativen Versandhandel.
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Ein gerichtliches Mahnverfahren bringt dir nur etwas, wenn die Geltendmachung nicht (mehr) von der Erbringung einer Gegenleistung abhängig ist. Beim Kaufvertrag steht die Kaufpreiszahlung im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Übergabe und Übereignung der Kaufsache.
Sollte wirksam eine Vorleistungspflicht des Käufers im Angebot vereinbart worden sein (Vorkasseklausel), dürfte diese Abhängigkeit nicht gegeben sein, ein Mahnverfahren wäre damit zulässig (ist aber nicht unumstritten).
Falls kein Vorleistungsvereinbarung gegeben ist, müsste der Verkäufer zunächst die Ware an den Käufer leisten, was natürlich unsinnig wäre.
Falls es sich zudem um einen Ausländer handelt, der nicht in der BRD seinen Wohnsitz hat, wird die Sache noch komplexer.
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Absolviere beide Juristische Staatsexamina erfolgreich, dann reden wir weiter...
PS: Ist vermutlich nicht gerade deine Berufung 