Loop-Up 15€ für 13€
http://cgi.ebay.de/Loop-o2-Gut…u_W0QQitemZ170378977726QQ
Es waren 30€, siehe Bewertung...
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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Ich konnte übrigens die richtige deutsche PLZ erfolgreich unterbringen, nur leider weiß ich nicht mehr genau wie.
IIRC hatte ich die PLZ bei dem Feld für Adresszusatz reingepackt.
Als Versandadresse wurde mir jetzt
Möschenweg 83 81234 0 AA München DUITSLAND bestätigt. Die Deutsche Post wird sich von dem 0 AA hoffentlich nicht stören lassen ![]()
Moin,
suche ein Programm für Vista, mit dem ich AT-Kommandos an eine eingebaute WWAN-Karte (Dell 5530) schicken und abfragen kann.
Hyperterminal gibt es ja nicht mehr unter Vista, und in der Systemteuerung kann man nur einen Initialisierungsbefehl als AT an das Modem schicken.
Ich möchte aber eine ganze Reihe von AT-Befehlen an das Modem schicken und die Antwort darauf erhalten.
Re: Re: Re: Re: Vorteil 1800er GSM
ZitatOriginal geschrieben von senderlisteffm
Die Strahlenbelastung ist nicht geringer. Die Leistung wurde so gewählt, weil die Leistungsaufnahme des Gewebes etwa doppelt so hoch ist.
Nicht nur der Mensch ist strahlungsempfindlich...
Bei Lautsprechern merkt man den Unterschied GSM 1800 <--> GSM 900 recht deutlich.
Re: Re: Vorteil 1800er GSM
ZitatOriginal geschrieben von senderlisteffm
Nein, es gibt keine Vorteile. Alles ist identisch, bis auf die Frequenz. Früher dachte man, man brauche die geringere Reichweite für die hohe erforderliche Kapazität in Innenstädten. Heute weiß man, man braucht es nicht. Es ist lediglich bequemer, wenn man die zusätzlichen Frequenzen im 1800er Bereich hat.
Nicht identisch ist die maximal zulässige Sendeleistung.
Ob die bei GSM1800 zulässigen 1W im Vergleich zu den 2W bei GSM900 außer geringerer Strahlenbelastung in der Praxis weitere Vorteile bieten (etwa geringere Akkubelastung) entzieht sich meiner Kenntnis.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von tribal-sunrise
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die PS3 gibts damit z.B. VK frei für 289,90
Und dass der MBW 250€ beträgt, ist wohl auch erwähnenswert ![]()
Wie hat der PH-Versicherer denn argumentiert?
Es sind zwei Ausschlussgründe denkbar:
Zum einen ist deine Tochter mit ihren 4 Jahren deliktsunfähig. D.h., sie muss dem Geschädigten den Schaden gar nicht ersetzen mit der Folge, dass deine PH, in welcher sie mitversichert ist, auch an dich nicht leisten muss.
Anders wäre die Lage, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast (hat der Versicherer danach gefragt?), dann haftest du ggü. dem Geschädigten für den Schaden, dann müsste deine PH einspringen (zur Ausnahme gleich)
Zum anderen sind von der PH Schäden ausgenommen, die beim Betrieb eines Kfz entstehen, sog. Benzinklausl. Bliebe zu klären, ob das Öffnen der Türe eines auf (Privatgrund?) geparkten Kfz durch einen Mitfahrer zum Betrieb eines Kfz zählt und unter die Benzinklausel fällt.
Ersteres würde ich bejahen, darüber kann man aber streiten.
Also kommt es auf die Benzinklausel an.
Diese ist oft folgendermaßen formuliert:
"Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft- Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden".
Deine Tochter fällt als reine Mitfahrerein aber nicht unter den personellen Anwendungsbereich einer solchen Klausel, mit der Folge, dass die PH eintrittspflichtig wäre, auch wenn der Schaden beim Betrieb eines Kfz entstanden ist.
Solltest du dich zur Frage der Aufsichtspflichtverletzung aber bereits verneinend eingelassen haben, ist die PH trotzdem aus dem Schneider, sollte nicht ausnahmsweise auch die Delitksunfähigkeit deiner Tochter mitversichert sien, da sie eben erst 4 Jahre alt ist.
Falls noch nicht geschehen, sollte man sich das weitere Vorgehen genau überlegen, da eine Regulieferung über die Kfz-Haftpflicht, wie von dir schon festgestellt, mit Nachteilen verbunden ist (Rückstufung in der SF-Klasse).
Denn der Geschädigte dürfte gegen dich als Halter des Kfz einen Anspruch aus § 7 I StVG haben, von dem dich deine PH nur freistellt, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung zu bejahen ist (oder die Delitksunfähigkeit mitversicherter Kinder ausnahmsweise mitversichert ist).
Die Sache ist ohne genaue Kenntnis der AHB und des Tatbestands nicht zu klären und definitiv zu anspruchsvoll für diesen Thread.