Leute, macht doch einen Alkohol-pro-und-contra-Diskussionsthread auf...
Aber Vorsicht: Selbst ein Urgestein wie Martin P. hat sich damit endgültig in Abseites manövriert ![]()
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Leute, macht doch einen Alkohol-pro-und-contra-Diskussionsthread auf...
Aber Vorsicht: Selbst ein Urgestein wie Martin P. hat sich damit endgültig in Abseites manövriert ![]()
Ok.
Rechtlich eigentlich eindeutig, aber wenn sich der Verkäufer stur stellt, musst du halt in die Vollen gehen ![]()
EDIT: Schrott...
ZitatOriginal geschrieben von Vengo
Ich gehe mal davon aus, dass im Fall eines Ersatzteilkaufs für einen ausschließlich privat genutzten PKW der Nachweis nicht allzu problematisch sein dürfte.
Wieso nicht gleich einen weiteren, als privat bei ebay gekennzeichneten Käuferaccount anmelden? Erpart Diskussionen mit dem Verkäufer über die Verbrauchereigenschaft!
ZitatOriginal geschrieben von Vengo
Kein Problem im eigentlichen Sinne, sondern nur eine Frage:
Verkäufer gewerblich
a.) Käufer mit einem privaten Account
b.) Käufer mit einem gewerblichen Account
Gibt es einen rechtlichen Unterschied hinsichtlich der Gewährleistung, des Versandrisikos etc.?
Selbstverständlich gibt es rechtliche Unterschiede. In Konstellation a) liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor, bei Konstellation b) nicht.
Liegt ein solcher vor, gibt es Unterschiede, die sich direkt aus dem Gesetz ergeben (bspw. Gefahrtragung beim Versand) und Unterschiede in der rechtlichen Gestaltbarkeit (z.B. Verjährung der Mängelrechte beim Nicht-Verbrauchsgüterkauf grds. auch 2 Jahre, Mängelrechte können hier durch vertragliche Gestaltung aber wirksam ausgeschlossen werden, beim Verbrauchsgüterkauf jedoch kein wirksamer Ausschluss möglich).
Zitat
Wie sieht es aus, wenn der Kauf rein privaten Zwecken diente?
Wenn die gekaufte Sache überwiegend privat genutzt wird, handelt der Unternehmer-Käufer hier im Einzelfall als Verbraucher, mit der Folge dass ebenfalls ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt. Diese überwiegend (bei "dual-use") oder rein private Nutzung hat er allerdings nachzuweisen.
Als Geschäftskunde ist das nicht so einfach mit dem Stornieren...
Je nachdem was TMD in seinen Geschäftskunden-AGB geregelt hat, wirst du dich vermutlich mit DHL rumschlagen dürfen.
Ich nehme mal an, man bekommt den "Sonderpreis" vor der Buchung über die 5667-3 angesagt? Oder kann man vorher gar nicht testen, ob man mit der betreffenden SIM in den Genuss des Sonderpreises kommt?