Beiträge von Dauerposter

    forlau:


    Ich würde schon aus Gründen der Nichtverfügbarkeit von HS(D)PA im E-Plus-Netz über einen Wechsel nachdenken, zumindest wenn du nicht nur mit dem Handy surfst.
    Soviel Ignoranz und Lethargie wie E-Plus den dateninteressierten Nutzern zumutet, gehört bestraft ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Manupulator
    Werde ihnen dann nochmal postalisch was zukommen lassen. Ich halte euch auf dem Laufenden.


    Genau das würde ich nicht machen...




    Zitat

    Original geschrieben von Carponaut_Stefan
      Dauerposter:


    scheidet denn die Möglichkeit aus, dass bereits das für mich recht unbestimmt klingende Kündigungsschreiben des TE umgedeutet wird als Angebot auf Abschluss eines Änderungsvertrages?


    Aus einer eindeutig als Kündigungsschreiben formulierten Erklärung ein Angebot auf Abschluss eines Änderungsvertrags zu kontruieren, halte ich schon für ziemlich abwegig, auch wenn in die Formulierung der Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" ein Gesuch des TE hineininterpretiert werden kann, denn Vertrag vor Ablauf der MVLZ beenden zu können.


    Aus rechtlicher Sicht müsste er überhaupt keine Angaben zu einem Termin machen, "ich kündige" wäre völlig ausreichend, da das Wirksamwerden der Kündigung durch die Einigung über die MVLZ eindeutig bestimmt ist.


    Aber selbst wenn man dies so sehen würde, bedarf dieses Angebot noch der Annahme durch TMD. Ob nun das Angebot der TMD auf Abschluss eines Änderungsvertrags oder die Annahme seitens TMD eines solchen Angebots des TE mit einem Irrtum behaftet ist, ändert nichts daran, dass die Erklärung von TMD anfechtbar wäre.


    Zitat


    und: was wäre denn im Falle eines Irrtums das negative Interesse, wofür einen TMO entschädigen müsste?


    Der Erklärungsgegner wäre so zu stellen, wie er stünde, wenn er von der irrtümlichen Erklärung nie Kenntnis erlangt hätte.


    Würde er etwa unmittelbar nach dem bestätigten Kündigungstermin einen anderen Mobilfunkvertrag abschließen, um weiterhin mobil telefonieren zu können, könnten die für diesen weiteren Vertrag im Überlappungszeitraum anfallenden Grundgebühren ein Schaden des negativen Interesses sein.


    Jedenfalls sind die TMD-Grundgebühren vom bestätigten Vertragsende bis zum regulären Vertragsende aber nicht vom negativen Interesse umfasst.


    Überdies dürfte eine Ersatzfähigkeit des Vertrauensschadens hier schon an § 122 II BGB scheitern, da beim TE (der die MVLZ von 24 Monaten ja ausdrücklich akzeptiert hat und damit Kenntnis vom eigentlichen Beendigungstermin hat) zumindest fahrlässige Unkenntnis vom Anfechtungsgrund vorliegt.
    Konkret hat er hier sogar positive Kenntnis vom Irrtum seitens TMD, wie dieser Thread beweist ;)

    Hier gehen S/M/L Loops mit 5€ SGH (fremdregistriert) meist zwischen 1 und 3€ weg, Versand ist frei:


    http://shop.ebay.de/saloma_ber…=&_armrs=1&_from=&_ipg=25


    Man hört immer wieder, dass die "Loop Handy Flatrate" eingestellt worden sei, also nicht mehr neu buchbar sei.


    Ist da was dran? Ich dachte, dass diese in allen Tarifen ausser o2o Prepaid weiterhin gebucht werden kann?


    Bei o2 finden sich über die Loop Handy Flatrate leider kaum noch Informationen.


    Wenn ich die gebuchte Flat nicht über dne Packmanager abbstelle, verlängert diese sich solange je um einen Monat, solange ausreichend Guthaben vorhanden ist, richtig?

    Zitat

    Original geschrieben von mezzo
    Ohne die beiden Räder oder die aktuellsten Shimano Komponenten aus praktischem Einsatz zu kennen, so schlecht wird SLX auch nicht sein. Meine persönliche Erfahrung in der Vergangenheit (die Kenner der heutigen Reihen sollen mich bitte korrigieren) war, dass XT und Co. nicht nur leichter sondern auch etwas besser waren. Dafür war der Verschleiß aber erheblich höher.


    Verschleiß der XT-Gruppe höher als bei der SLX? Ich kenne die SLX zwar nicht persönlich, aber früher war es genau umgekehrt. Selbst die LX-Komponenten waren deutlich wenig haltbarer wie die XT.

    Durch den Zugang der Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" wurde das Dauerschuldverhältnis zum Ablauf der 24monatigen MVLZ beendet.


    Für eine frühere Beendigung des Vertrags müsste der Vertrag durch einen Änderungsvertrag geändert werden.


    Ob man das Bestätigungsschreiben von T-Mobile nun als Angebot auf Abschluss eines solchen Änderungsvertrags, welches der TE ohne Weiteres annehmen könnte, ansehen kann, würde ich bezweifeln.


    Diese Bestätigung von T-Mobile hat nicht den Charakter einer Willenserklärung.


    T-Mobile möchte damit nicht den bestehenden Vertrag modifizieren, sondern dem Kunden für seine Akten lediglich den Stand der Dinge mitteilen. Daher hat die Erklärung rein deklaratorischen Charakter und ist nicht auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet.


    Selbt wenn man darin eine Willenserklärung seitens T-Mobile sehen würde, wäre diese mit großer Sicherheit anfechtbar, da ihr ein Irrtum zugrundeliegt.


    Nichtsdestotrotz ist aus praktischer Sicht die Wahrscheinlichkeit gar nicht so gering, dass der Vertrag ein Jahr fürher beendet wird, wenn der SB das falsche Datum eingepflegt hat. Ich würde mich überraschen lassen ;)