Moin,
gibt es es für Series 60 2nd Edition, Feature Pack 2 (hier: Nokia 6680) eine Anwendung, welche manuell aufgebaute Verbindungen automatisch nach einer definierbaren Dauer trennt?
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Moin,
gibt es es für Series 60 2nd Edition, Feature Pack 2 (hier: Nokia 6680) eine Anwendung, welche manuell aufgebaute Verbindungen automatisch nach einer definierbaren Dauer trennt?
Was will man von einem Deppenverein auch erwarten ![]()
ZitatOriginal geschrieben von DADAMAN
Muß ich zwar extra nach Darmstadt fahren, aber dann ist die Sache wenigstens gegessen. :top:
Dann lass dir die Fahrkosten doch ersetzen, die muss bei Nacherfüllung der Verkäufer tragen. Oder er soll dir Waren im Gegenwert einpacken ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Wurstsemmel
ok, weiß einer ob er ne bankkartenkopie braucht? Reisepass werd ich auf jeden Fall kopieren, aber Bankkarte?
Steht doch dick und fett auf dem Beiblatt zum Antrag ![]()
Alle derzeit nicht-HSPA oder auch Gebiete, in denen künftig HSPA geplant ist?
ZitatOriginal geschrieben von argi_2000
Meinst du vielleicht "dispositiv" ?
abdingbar = dispostiv
unabdingbar, zwingend = positiv
Einmal deutsch, einmal lateinisch.
Zitat
Es wurde unversicherter Versand auf Risiko des Käufers vereinbart. Die Mail existiert irgendwo noch....nur mal nebenbei.
Musst du ja gar nicht vereinbaren, sieht das Gesetz schon so vor.
Trotz alledem hast du, indem du dich bei Paypal angemeldet und im konkreten Fall dem Käufer die Bezahlung via Paypal angeboten hast nach den AGB zu richten, die Paypal stellt.
Und darin steht anscheinend, dass immer mit Versandnachweis verschickt werden muss, da der Käufer sonst allein durch die Behauptung, die Ware nicht erhalten zu haben sein Geld zurückbekommt.
Es steht dir ja frei, deinen Japonker auf Zahlung zu verklagen...
ZitatOriginal geschrieben von argi_2000
Da ich von privat verkauft habe ging das Verlustrisiko gemäß §447 BGB (Gefahrübergang bei Versendungskauf) mit Übergabe an den Versanddienstleister Deutsche Post auf den Käufer über.
Hierbei handelt es sich NICHT um dispositives Recht, d.h. eine entsprechende AGB-Klausel ist im konkreten Fall unwirksam.
Indem du nachträglich die Begleichung der Forderung aus dem Kaufvertrag über Paypal hast durchführen lassen, gelten die Bedingungen, die Paypal den Beteiligten oktroyiert.
Aus dieser Sicht ist es doch völlig egal, ob du von Anfang an Paypal angeboten hast oder erst nachträglich. Selbst für Zahlungen für Verträge außerhalb ebays gibt es mittlerweile den Paypal-Käuferschutz.
Zur "AGB-Klausel":
1. § 447 I BGB ist nicht positiv, sondern abdingbar. Warum sollte der Verkäufer nicht auf seinen Wunsch hin die Gefahr des zufälligen Untergangs auf dem Versandwege tragen dürfen?
2. Angenommen, die Regelung des § 447 I BGB wäre zwingendes Recht, warum sollte der Zwang dieser Gefahrtragungsregel des Kaufvertrags eine AGB-Klausel eines Drittvertrags des Verkäufers mit Paypal betreffen?
Wenn Paypals AGB vorsehen, dass Zahlungen des Käufers nur garantiert werden, sofern versichert versandt wird ist das nicht wegen eines unterstellt zwingenden § 447 I BGB unwirksam. Die Klausel könnte aber evtl. überraschend sein.
3. Du kannst selbst die Ablieferung bei der DPAG nicht nachweisen, du hast nur eine Quittung über Leistungen der DPAG in Höhe von xx€, nicht aber einen Einlieferungsnachweis.
4. Ich hoffe, du studierst nicht die Rechtswissenschaften ![]()
Ja, wurde sogar noch aufgerundet auf 300€ Auszahlung!
Die ganzen Leseschwachen kommen wohl direkt von den Krokos ![]()
SvenBln: Danke!
Ebay ist die selbe Seuche ![]()