Beiträge von Dauerposter

    Zitat

    Original geschrieben von argi_2000
    Meinst du vielleicht "dispositiv" ?


    abdingbar = dispostiv
    unabdingbar, zwingend = positiv


    Einmal deutsch, einmal lateinisch.



    Zitat


    Es wurde unversicherter Versand auf Risiko des Käufers vereinbart. Die Mail existiert irgendwo noch....nur mal nebenbei.


    Musst du ja gar nicht vereinbaren, sieht das Gesetz schon so vor.


    Trotz alledem hast du, indem du dich bei Paypal angemeldet und im konkreten Fall dem Käufer die Bezahlung via Paypal angeboten hast nach den AGB zu richten, die Paypal stellt.


    Und darin steht anscheinend, dass immer mit Versandnachweis verschickt werden muss, da der Käufer sonst allein durch die Behauptung, die Ware nicht erhalten zu haben sein Geld zurückbekommt.


    Es steht dir ja frei, deinen Japonker auf Zahlung zu verklagen...

    Zitat

    Original geschrieben von argi_2000


    Da ich von privat verkauft habe ging das Verlustrisiko gemäß §447 BGB (Gefahrübergang bei Versendungskauf) mit Übergabe an den Versanddienstleister Deutsche Post auf den Käufer über.
    Hierbei handelt es sich NICHT um dispositives Recht, d.h. eine entsprechende AGB-Klausel ist im konkreten Fall unwirksam.


    Indem du nachträglich die Begleichung der Forderung aus dem Kaufvertrag über Paypal hast durchführen lassen, gelten die Bedingungen, die Paypal den Beteiligten oktroyiert.


    Aus dieser Sicht ist es doch völlig egal, ob du von Anfang an Paypal angeboten hast oder erst nachträglich. Selbst für Zahlungen für Verträge außerhalb ebays gibt es mittlerweile den Paypal-Käuferschutz.


    Zur "AGB-Klausel":




    1. § 447 I BGB ist nicht positiv, sondern abdingbar. Warum sollte der Verkäufer nicht auf seinen Wunsch hin die Gefahr des zufälligen Untergangs auf dem Versandwege tragen dürfen?


    2. Angenommen, die Regelung des § 447 I BGB wäre zwingendes Recht, warum sollte der Zwang dieser Gefahrtragungsregel des Kaufvertrags eine AGB-Klausel eines Drittvertrags des Verkäufers mit Paypal betreffen?


    Wenn Paypals AGB vorsehen, dass Zahlungen des Käufers nur garantiert werden, sofern versichert versandt wird ist das nicht wegen eines unterstellt zwingenden § 447 I BGB unwirksam. Die Klausel könnte aber evtl. überraschend sein.


    3. Du kannst selbst die Ablieferung bei der DPAG nicht nachweisen, du hast nur eine Quittung über Leistungen der DPAG in Höhe von xx€, nicht aber einen Einlieferungsnachweis.


    4. Ich hoffe, du studierst nicht die Rechtswissenschaften ;)