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Handyflash: Wie kommt die SIM-Karte? Per UPS? Ist das eine Postidentsendung oder eine normale?
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Handyflash: Wie kommt die SIM-Karte? Per UPS? Ist das eine Postidentsendung oder eine normale?
Google und der Rundfunkstaatsvertrag helfen weiter...
§ 447 I BGB, Ausnahmetatbestand bei einem Verbrauchsgüterversendungskauf § 474 II 2 BGB.
PS: Was Payprall in seinen AGB für solche Fälle vorsieht, kann natürlich abweichen. Welcher private Verkäufer lässt sich auch mit diesem undurchsichtigen Verein ein?
Re: Re: Unversicherter Auslandsversand nicht angekommen - Käuferkonflikt
ZitatOriginal geschrieben von hurgh
Nach deutschem Recht liegt das Versandrisiko auch immer beim Versender.
Schwachsinn.
ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Laut Richtlinie muss der Erwerb des Fahrzeugs 2009 erfolgen: Genuegt es, dafuer 2009 eine verbindliche Bestellung abgegeben zu haben, auch wenn das Fahrzeug erst Anfang 2010 geliefert wird? Oder was ist hier hinsichtlich des "Erwerbs" relevant?
Ich vermute, das BAFA wird sich hierbei am Rechnungsdatum orientieren, welches bei der dann eher nach Fristende liegen wird.
Die Richtlinie des BAFA ist nicht eindeutig, so dass der Begriff "Erwerb" auslegungsbedürftig ist.
Normalweise versteht man juristische unter dem Begriff Erwerb den Eigentumserwerb an einer Sache, nicht den Zeitpunkt der obligatorischen Einigung zur Übereignung der Sache.
M.E. ist daher nicht der Zeitpunkt des Abschluss des Kaufvertrags relevant, sondern der Zeitpunkt der Eigentumsverschaffung bzw. Besitzverschaffung (bei Finanzierung etc.) am PKW.
Also das Auslieferungsdatum, wobei sich das BAFA eher auf das Datum der Rechnung stützen wird, da einfacher nachweisbar.
Bei der Erhöhung der USt. läuft es auch so ab, d.h. dort ist nicht entscheidend, ob der PKW vor Erhöhung bestellt / gekaufet worden ist, sondern wann dem Käufer Verfügungsgewalt am PKW verschafft wird.
Gilt ab einer Höhe von mehr als 150m, siehe Punkt 13.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen:
Zitat
13.2
In der Regel sind die Rotorblätter weiß bzw. grau und im äußeren Bereich durch drei Farbstreifen von je 6 m Länge (außen beginnend mit 6 m orange/rot - 6 m weiß/grau - 6 m orange/rot) zu kennzeichnen. Bei Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 150 m über Grund oder Wasser ist das Maschinenhaus auf beiden Seiten mit einem 2 m breiten orange/rotem Streifen in der Mitte des Maschinenhauses und der Mast mit einem 3 m breiten Farbring in orange/rot, beginnend in 40 ± 5 m über Grund oder Wasser, zu versehen. Bei Gittermasten muss dieser Streifen 6 m breit sein.
Da steht doch nur, dass nur noch Onlineanträge möglich sind - eben der Übersicht wegen.
Weg, seit gestern Abend.
Wie wäre es, den Thread zu lesen:
Im Startposting steht geschrieben:
Alle bisherigen Bestellungen passen wir auf 265€ Auszahlung an.