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Habe schon an einen SIM-Karten Tausch gedacht. Vielleicht könnte man sie so austricksen 
Leider läuft die SIM aber nicht auf mich, daher scheidet ein Kartentausch aus. Anrufen wohl auch, da mir das Kundenkennwort nicht bekannt ist. Über das Kontaktformular braucht man das Kennwort anscheinend nicht, da reicht der o2online-Login als Legitimation aus.
interfrosch: Hattest du bei deiner email die selbe Konstellation wie ich? Also noch Zugang zum Kontocheck?
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BMW X5 xDrive30d Fahrzeugart: Importwagen
Motor: 2993 ccm, 173 KW (235 PS)
Getriebe: Automatikgetriebe
Treibstoff: Diesel
Anzahl der Türen: 5
Farbe: schwarz-metallic
Laufleistung: 100 km
Verbrauch kombiniert: 8.1 l/100 km
Verbrauch innerorts: 10.2 l/100 km
Verbrauch ausserorts: 6.9 l/100 km
CO2-Emissionen kombiniert: 214 g/km
Ausstattung: 6 Airbags, ABS, Alufelgen, elektrische Außenspiegel, elektrische Fensterheber, ESP, Klimaautomatik, Navigationssystem, Servolenkung, Zentralverriegelung mit Fernbedienung
Garantie: Werksgarantie
Hinweis: Das Fahrzeug befindet sich im Vorlauf. Garantie hat mit Werksauslieferung bzw. ausl. Zulassung bereits zu laufen begonnen.
Endpreis: € 32.990,– (incl. MwSt.)
http://www.auto-wilde.de/index…n=details&dbid=1236643699
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Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Leider wurden auch mir in den letzten Monaten und Jahren einige "grüne Schätzchen" deaktiviert.
(...)
Bei einer grünen, EMfähigen komme ich aber weiterhin ins Portal, dort steht unter SIM-Karten Status "deaktiviert".
Ich habe nunmal einige Cent auf dieses Konto überwiesen, mal schauen, ob sie wieder aktiv geschaltet wird
Aber wohl eher nicht...
Alles anzeigen
Ist mal wieder typisch o2...
Heute wurde der Betrag der Überweisung dem Kartenkonto gutgeschrieben, das erhöhte Kartenguthaben wird im Kontocheck angezeigt, ebenso wie die Aufladung unter "Aufladungen & Abbuchungen".
Die SIM bucht dagegen weiterhin nicht ein und hat im Portal den Status deaktiviert. Evtl. schreibe ich mal den Kundenservice an.
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Zitat
Original geschrieben von Jochen
Daher ja die eidesstattliche Versicherung. Wenn sich rausstellen sollte, daß der Kunde doch gelogen hat, ist er "dran".
Dann ist er auch nicht mehr "dran" wie vor Abgabe der Erklärung, sofern er vorher schon ggü. Amazon behauptet hat, keine Ware erhalten zu haben...
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Strengenommen sind das aber keine Lasergeräte, sondern Infrarot. Aufgrund ihrer Mobilität und Kompaktheit sind sie aber ebenso hinterlistig einzusetzen wie Laserpistolen.
Wenn ich mich recht erinnere, gibt es auch Laserpistolen mit Video-Add-On. Glaub der Hersteller heißt Laveg, muss ich nochmal recherchieren.
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Zitat
Original geschrieben von Bino-Man
Daher meine Frage, ob die Polizei in NRW inzwischen videounterstützte Messungen durchführt oder welche Gründe sonst dafür sprechen (gerade im Aufbau? Gut versteckt, damit der Gegenverkehr nicht warnen kann...).
Die Geräte sind in NRW im Einsatz, siehe:
http://www.leivtec.de/de/pdf/Referenzliste_NRW.pdf
Ob diese nur von kommunalen Überwachern oder auch von der Polizei verwendet werden, weiß ich nicht.
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Hinterherfahren und "Messung" der Geschwindigkeit des Vordermanns mittels Tacho und Beibehaltung (zumindestens nicht Verkürzung) des Abstands ist auch eine Art Schätzung 
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Ich kann nur wiedergeben, was in Amazons AGB steht:
Zitat
§ 4 Unsere freiwillige Rücknahmegarantie (bis zu 30 Tagen) für bestimmte Produkte
Unabhängig von den Ihnen gesetzlich zustehenden Rechten bietet Ihnen Amazon die folgende freiwillige Rücknahmegarantie an:
Sämtliche Produkte aus den Amazon-Shops "Bücher", "Musik", "DVD", "Software" sowie die nicht elektrischen Produkte (das heißt Produkte, die selbst keinen Stecker haben, keine Batterie zum Betrieb benötigen und/oder durch die auch kein Strom läuft, wie zum Beispiel bei elektronischen Computerbauteilen) aus den Shops "Games", "Küche, Haus & Garten", "Bad & Drogerie", "Spielwaren & Kinderwelt" sowie "Sport & Freizeit" können Sie innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an Amazon zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet. Für eingeschweißte und/oder versiegelte Datenträger (zum Beispiel CDs, Audiokassetten, VHS-Videos, DVDs, PC- und Videospiele sowie Software) bedeutet dies, dass wir die Ware nur in der ungeöffneten Einschweißfolie bzw. mit unbeschädigtem Siegel zurücknehmen.
Quelle:
http://www.amazon.de/gp/help/c…tml?ie=UTF8&nodeId=505048
Andernfalls gilt die gesetzliche Regelung, d.h. in aller Regel 14 Tage.
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Zitat
Original geschrieben von Jochen
Da geht es ja auch nur um "schneller als Schrittgeschwindigkeit".
Was ändert dass an der Tatsache, dass hierbei eine Ordnungswidrigkeit der Geschwindigkeitsübetretung gerichtsverwertbar durch Schätzung geahndet werden kann?
Genau dies wurde für Deutschland pauschal in Abrede gestellt.
Dass das Auge des Beamten keine konkrete Geschwindigkeit, sondern nur eine Übetretung an sich belegen kann, sollte jedem einleuchten 
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Zitat
Original geschrieben von murosama
In Deutschland ist dies nich der Fall. Natürlich ist die deutsche Polizei berechtigt, die Geschwindigkeit zu schätzen, allerdings ergibt sich aus solch einer Schätzung kein Umstand, den man nicht anfechten kann.
Stimmt nicht.
Eine Übertretung der Schrittgeschwindigkeit (z.B. Spielstraße, Überholen eines Busses mit Warnblinker) kann der Rechtsprechung nach auch durch bloße Schätzung geahndet werden.