Beiträge von Dauerposter

    Habe schon an einen SIM-Karten Tausch gedacht. Vielleicht könnte man sie so austricksen ;)


    Leider läuft die SIM aber nicht auf mich, daher scheidet ein Kartentausch aus. Anrufen wohl auch, da mir das Kundenkennwort nicht bekannt ist. Über das Kontaktformular braucht man das Kennwort anscheinend nicht, da reicht der o2online-Login als Legitimation aus.


    interfrosch: Hattest du bei deiner email die selbe Konstellation wie ich? Also noch Zugang zum Kontocheck?

    BMW X5 xDrive30d Fahrzeugart: Importwagen


    Motor: 2993 ccm, 173 KW (235 PS)
    Getriebe: Automatikgetriebe
    Treibstoff: Diesel
    Anzahl der Türen: 5
    Farbe: schwarz-metallic
    Laufleistung: 100 km
    Verbrauch kombiniert: 8.1 l/100 km
    Verbrauch innerorts: 10.2 l/100 km
    Verbrauch ausserorts: 6.9 l/100 km
    CO2-Emissionen kombiniert: 214 g/km
    Ausstattung: 6 Airbags, ABS, Alufelgen, elektrische Außenspiegel, elektrische Fensterheber, ESP, Klimaautomatik, Navigationssystem, Servolenkung, Zentralverriegelung mit Fernbedienung
    Garantie: Werksgarantie
    Hinweis: Das Fahrzeug befindet sich im Vorlauf. Garantie hat mit Werksauslieferung bzw. ausl. Zulassung bereits zu laufen begonnen.


    Endpreis: € 32.990,– (incl. MwSt.)



    http://www.auto-wilde.de/index…n=details&dbid=1236643699


    Ist mal wieder typisch o2...


    Heute wurde der Betrag der Überweisung dem Kartenkonto gutgeschrieben, das erhöhte Kartenguthaben wird im Kontocheck angezeigt, ebenso wie die Aufladung unter "Aufladungen & Abbuchungen".


    Die SIM bucht dagegen weiterhin nicht ein und hat im Portal den Status deaktiviert. Evtl. schreibe ich mal den Kundenservice an.

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Daher ja die eidesstattliche Versicherung. Wenn sich rausstellen sollte, daß der Kunde doch gelogen hat, ist er "dran".


    Dann ist er auch nicht mehr "dran" wie vor Abgabe der Erklärung, sofern er vorher schon ggü. Amazon behauptet hat, keine Ware erhalten zu haben...

    Strengenommen sind das aber keine Lasergeräte, sondern Infrarot. Aufgrund ihrer Mobilität und Kompaktheit sind sie aber ebenso hinterlistig einzusetzen wie Laserpistolen.


    Wenn ich mich recht erinnere, gibt es auch Laserpistolen mit Video-Add-On. Glaub der Hersteller heißt Laveg, muss ich nochmal recherchieren.

    Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man


    Daher meine Frage, ob die Polizei in NRW inzwischen videounterstützte Messungen durchführt oder welche Gründe sonst dafür sprechen (gerade im Aufbau? Gut versteckt, damit der Gegenverkehr nicht warnen kann...).


    Die Geräte sind in NRW im Einsatz, siehe:


    http://www.leivtec.de/de/pdf/Referenzliste_NRW.pdf


    Ob diese nur von kommunalen Überwachern oder auch von der Polizei verwendet werden, weiß ich nicht.

    Ich kann nur wiedergeben, was in Amazons AGB steht:


    Zitat

    § 4 Unsere freiwillige Rücknahmegarantie (bis zu 30 Tagen) für bestimmte Produkte


    Unabhängig von den Ihnen gesetzlich zustehenden Rechten bietet Ihnen Amazon die folgende freiwillige Rücknahmegarantie an:


    Sämtliche Produkte aus den Amazon-Shops "Bücher", "Musik", "DVD", "Software" sowie die nicht elektrischen Produkte (das heißt Produkte, die selbst keinen Stecker haben, keine Batterie zum Betrieb benötigen und/oder durch die auch kein Strom läuft, wie zum Beispiel bei elektronischen Computerbauteilen) aus den Shops "Games", "Küche, Haus & Garten", "Bad & Drogerie", "Spielwaren & Kinderwelt" sowie "Sport & Freizeit" können Sie innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an Amazon zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet. Für eingeschweißte und/oder versiegelte Datenträger (zum Beispiel CDs, Audiokassetten, VHS-Videos, DVDs, PC- und Videospiele sowie Software) bedeutet dies, dass wir die Ware nur in der ungeöffneten Einschweißfolie bzw. mit unbeschädigtem Siegel zurücknehmen.


    Quelle:


    http://www.amazon.de/gp/help/c…tml?ie=UTF8&nodeId=505048


    Andernfalls gilt die gesetzliche Regelung, d.h. in aller Regel 14 Tage.

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Da geht es ja auch nur um "schneller als Schrittgeschwindigkeit".


    Was ändert dass an der Tatsache, dass hierbei eine Ordnungswidrigkeit der Geschwindigkeitsübetretung gerichtsverwertbar durch Schätzung geahndet werden kann?


    Genau dies wurde für Deutschland pauschal in Abrede gestellt.


    Dass das Auge des Beamten keine konkrete Geschwindigkeit, sondern nur eine Übetretung an sich belegen kann, sollte jedem einleuchten ;)

    Zitat

    Original geschrieben von murosama



    In Deutschland ist dies nich der Fall. Natürlich ist die deutsche Polizei berechtigt, die Geschwindigkeit zu schätzen, allerdings ergibt sich aus solch einer Schätzung kein Umstand, den man nicht anfechten kann.


    Stimmt nicht.


    Eine Übertretung der Schrittgeschwindigkeit (z.B. Spielstraße, Überholen eines Busses mit Warnblinker) kann der Rechtsprechung nach auch durch bloße Schätzung geahndet werden.