ZitatOriginal geschrieben von StevenWort
Wenn da selbst o2 Werte mit DSL 16000er Speed gemessen werden, kein Wunder...
Und diese Fehlmessungen gibt es nur bei o2?
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ZitatOriginal geschrieben von StevenWort
Wenn da selbst o2 Werte mit DSL 16000er Speed gemessen werden, kein Wunder...
Und diese Fehlmessungen gibt es nur bei o2?
ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Auch auf dem "Rück"- Versandweg?
Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer, § 357 II 2 BGB.
Da SunynStar sich auf den Warenwert kleinergleich 40€ bezog, wird es sich hier um eine Rücksendung infolge Widerrufs handeln.
Nein, du haftest nicht dafür.
Du musst lediglich nachweisen können, die unversicherte Sendung bei der Post abgegeben zu haben, z.B. durch einen Zeugen.
Noch ne Frage:
Beziehen sich die Höchstgrenzen an Gutschriften pro Monat/Woche eigentlich auf den Kalendermonat / Kalenderwoche Mo-So oder nur auf den Zeitraum von 30 bzw. 7 Tagen?
auktionator1965 + kues:
Habe es doch deutlich geschrieben
Entweder email / Brief an Amazon binnen der Frist abschicken mit dem Inhalt "Ich möchte widerrufen". Oder binnen der Frist die Ware zurückschicken. Dritte Möglichkeit wie die erste, und dann Ware nach Fristablauf, aber vor Verzugseintritt losschicken.
SunnyStar: Solange du die Ablieferung an den Frachtführer nachweisen kannst (da bleiben bei Versand ohne Einlieferungsbeleg i.d.R. nur Zeugen), nichts. Der Unternehmer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs auf dem Versandwege.
Dann sind die Karten seitens o2 noch nicht aktiviert worden. Musst wohl mal bei der o2 Hotline anrufen.
PS: Wieviele Deppen gibt es eigentlich bei ebay, die versuchen, mit o2-Freikarten Geld zu machen? Die Teile gehen dann zwar zwischen 1 und 3€ weg, dafür sind sie aber auf den Verkäufer registriert.
platte: Sollte die Prepaid Hotline mittlerweile nicht kostenfrei sein?
Der Widerruf muss binnen der 14tägigen Frist erklärt werden, d.h. es kommt auf den Absendezeitpunkt, nicht auf den Zugangszeitpunkt an.
Der Widerruf kann sowohl ausdrücklich erklärt werden (mindestens in Textform, also z.B. email oder Brief an Amazon) als auch in konkludenter Weise erfolgen (Rücksendung der Ware).
Im ersten Fall muss also die email / der Brief bis Fristablauf verschickt / aufgegeben worden sein, im zweiten Fall die Ware bis Fristablauf beim Frachtführer eingeliefert worden sein.
Weil Hunde diese verschlucken können...
o2 soll erstmal die 7,2er HSPA Standorte ausreichend anbinden ![]()