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Original geschrieben von Paradisus
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Müsste 1999 oder 2000 gewesen sein. München im Sommer 2000.
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Original geschrieben von ThaFUBU
3 Dreht sich dei einem Windrand (zur Stromgewinnung)
die Flügelspitze in km/h schneller als die Flügelmitte, obwohl beide doch die gleiche U/min haben?
Fährt die linke Hälfte deines Autos in einer Rechtskurve schneller als die rechte? 
EDIT: Andererseits durchschreiten die Spitzen in der selben Zeit mehr Weg als der innere Teil des Flügels, was für eine höhere Geschwindigkeit sprechen würde.
judex non calculat sag ich nur 
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Original geschrieben von Don.Zwiebel
Habe eben in München Laim auch 3,5G im Display gehabt. Über die Geschwindigkeit kann ich aber nichts sagen.
Welche Straße?
Konnte bislang in München kein HSDPA ausfindig machen...
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Nur setzt ein Vertrag die Einigung der Vertragspartner voraus. Und die erfolgt auch nicht konkludent, indem derjenige, dem eine DHL-Sendung per "Garagenauslieferung" zugestellt worden ist, daraufhin schweigt / sich nicht beschwert.
Sollte DHL den Abschluss eines solchen Vertrags nicht nachweisen können, sieht es ganz schlecht für DHL aus, falls eine quittungsbedürftige Sendung ohne Empfangsquittung ausgeliefert worden ist.
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Zitat
Original geschrieben von tobifr
Es geht mir aber auch nicht um jede juristische Einzelheit. Mich interessiert nur, wie lange man ca. warten sollte mit der Wiedereinstellung des Artikels.
Spätestens an dieser Stelle musst du dich mit jur. Einzelheiten auseinandersetzen, da du auf der anderen Seite dem Käufer nicht haften willst, sollte er dennoch an der Erfüllung des Kaufvertrags festhalten wollen.
Wie ich weiter oben bereits geschrieben habe: Ein "Die Zahlung des Kaufpreises zzgl. Versandkosten per (Überweisung, Paypal etc. pp.) muss bis spätestens xx Tagen nach Abschluss/Zusendung der Bankdaten / Paypaldaten vorgenommmen werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, erfolgt ein Weiterverkauf der Ware und der Kaufvertrag gilt als aufgelöst" reicht völlig aus, sich abzusichern.
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polli: Arbeitest du für getmobile?
Offensichtlicher kann man die Kunden doch kaum bescheißen.
Das ergibt sich allein schon aus der Tatsache, dass die zu dumm sind, individuelle Wertminderungsgründe darzulegen. Da heißt es immer nur "Gegenstand XY: Oberfläche verkratzt".
Die Masche ist plump und stinkt Kilometer gegen den Wind.
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Der Käufer, Stichwort: Schadensersatz statt der Leistung.
Schaden wäre bspw. bei einem Mindererlös die Differenz zum ursprünglichen Kaufpreis.
Was du vielleicht übersehen hast: Ist denn der Kaufvertrag tatsächlich schon zustandegekommen?
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7-10 Tage sollten ausreichend sein.