Solange man sich als Verbraucher nicht als Unternehmer ausgibt, gelten auch die verbraucherschützenden Regelungen. Das hieße dann bei Kauf von Neuware vom Unternehmer minimal 2 Jahre Sachmangelhaftung.
Beiträge von Dauerposter
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Ich hatte es schon desöfteren mit Hindernissen auf der Bahn zu tun und war unter der 110 jedes Mal gut aufgehoben.
Soweit ich weiß, läuft die 110 auch nicht bei den einzelnen Dienststellen auf, sondern auf höherer Ebene, z.B. in einer Polizeidirektion oder -einsatzzentrale. Von dort aus wird der Auftrag dann per Standleitung oder Funk an die örtlich zuständigen Kräfte oder andere Behörden weitergeleitet. Im Optimalfall geschieht das nahezu in Echzeit, da der Disponent mit dir telefonieren und gleichzeitig seinen PC bedienen kann...
In deinem Fall würde das dann primär an die Autobahnpolizei weitergeleitet, die dann über Streifen- oder Zivilfahrzeuge den Verkehr vor dem Hindernis verlangsamen / zum Anhalten bringen kann. Dann steigen sie aus und entfernen das Hindernis, sofern es nicht zu groß ist. Nur bei gröberen Sachen kommt die AM/FW/THW.
Die öfftl.-rechtl. Rundfunksender scheinen mittlerweile auch in Echtzeit auf die Meldungen der Polizei zurückgreifen zu können. Nachdem mir eine LKW-Achsabdeckung begegnet war, wurde das Hindernis etwa 30 Sekunden nach Anrufende bei der 110 als Eilmeldung durchgesagt. Wenige Sekunden später schlug auch das Navi via TMC Alarm wegen Hindernissen auf der Fahrbahn.
Vorteil der 110 ist auch, dass die Leute dort Streckenkenntnis bzw. Karten haben, falls die Ortsangabe nur ungenau gemacht werden kann (z.B. zuletzt passierte Anschlussstelle), so dass eine wirksame Warnmeldung daraus gemacht werden kann. Auch wird der Radiosender mit Kilometrierungsangaben nicht viel anfangen können. Auch kann die Polizei die Daten in ein gg. vorhandenes Verkehrsbeeinflussungssystem speisen.
Meine Frage zu Notrufen aus Mobilfunknetzen:
§ 4 der NotrufV regelt in seiner Neufassung für solche Notrufe
"Für Notrufverbindungen aus Mobilfunknetzen gilt ergänzend:
1. Notrufverbindungen von Mobiltelefonen sind nur mit betriebsbereiter Mobilfunkkarte zulässig".
Wie ist betriebsbereit definiert? Muss die PIN korrekt eingegeben sein?
Kommt eine prepaid-SIM mangels Aufladungen in ein passives Zeitfenster, dann ist sie doch trotzdem noch betriebsbereit i.S.d. der NotrufV?
Was ist mit postpaid-Karten, die z.B. mangels Kontodeckung abgehend gesperrt worden sind (Anrufsperre)?
Was ist mit ausländischen SIM-Karten?Eine deaktivierte SIM-Karte, z.B. eine mangels Aufladungen endgültig abgeschaltete prepaid-SIM, wird wohl nicht ausreichen, um einen Notruf abzusetzen?
alpha: Habe ich doch erwähnt, ich messe lokal und nicht über einen Online-Speedtest

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Welche maximale Netto-Downloadrate ist bei einem DSL16000-Anschluss realistisch?
Ich messe lokal mittels DU-Meter und komme maximal auf 15,3-15,5 Mb/s. Modem synchronisiert im DL mit dem DSLAM @17100 kb/s.
16,0 Mb/s netto ist wohl nur ein Laborwert?
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Hast du eine Telefonnummer von den Verdächtigen oder kamen diese ohne Voranmeldung?
Ich würde nochmals zum Dienststellenleiter gehen und mich dort über den Unsinn, den der Kollege erzählt hat beschweren und den Sachverhalt erneut aufnehmen lassen.
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Schon ein Armutszeugnis für LV. Als Käufer dieser Marke sollte man sich eigentlich schämen:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,631914,00.html
update:
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Zitat
Original geschrieben von dell19
wie kann man denn einen wasserschaden reparieren?Über die Boardsuche

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Wie bereits erwähnt: X haftet als Führer eines Kfz verschuldensunabhängig alleine wegen der sich aus dem Betrieb des Kfz ergebenden Gefahr. Das bedeutet - wie bereits erwähnt - bei einer Kollsion mit einem Fußgänger, an welcher der Fußgänger Schuld hat, u.U. eine Mithaftung des X zwischen 20 und 30%.
Um welchen Anwalt geht es hier? Um den von X oder den der Familie des geschädigten Kindes?