Beiträge von Dauerposter

    Zitat

    Original geschrieben von Bilo
    Wie geht man denn da am besten vor? :D


    Mir hat man auch ungefragt 3 Jahre Premium VOS und Unfallschutz gebucht bei telefonischer Bestellung.


    Wirkliche Taktik gibt es nicht. Mehrfach probieren, vergleichen und nachverhandeln. Nur gegeneinander ausspielen sollte man die anbietenden MA nicht, das gibt schnell Ärger.

    Darüber, dass o2 wesentlich mehr GSM Lücken als TMD aufweist, brauchen wir wohl nicht zu streiten. Das ist sicherlich weder subjektiv noch regional bedingt.


    Fragt sich nur, ob TMD tief- oder o2 hochstapelt :D


    Steven: Noch schlimmer, laut dieser Karte hätte o2 dann gar keine GSM-Löcher im Süden mehr, es sei denn, man setzt keine EDGE = kein GSM. o2 wird schon wissen, warum die Karte nicht höher auflöst.


    Ist aber sowieso OT hier.

    Zitat

    Original geschrieben von StevenWort
    Dort ist Netzsuche...
    Weil in aller Regel dort wo die weißen Flecken sind auch kein UMTS ist.


    Verglichen mit der o2 Karte links daneben hätte dann TMD aber deutlich mehr Löcher, was sich mit der Realität beißt.


    Zur strafrechtlichen Seite:


    Hier kommt der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung in Betracht. Eine Fahrlässigkeit ergibt sich im Straßenverkehr schnell: Zu schnell in der 30er Zone, hier insbesondere zu schnell / zu unaufmerksam an den Fußgängerüberweg herangefahren reicht aus.


    Zur zivilrechtlichen Seite:


    Selbst wenn der Fußgänger bzw. hier die Eltern die Alleinschuld am Unfallgeschehen tragen, haftet der PKW-Führer bzw. der PKW-Halter aufgrund der vom PKW ausgehenden Betriebsgefahr anteilig (typischerweise 20-30% bei PKW) mit. Es handelt sich hier also um eine Gefährdungshaftung, bei der es auf ein Verschulden des Führers/Halters in der konkreten Situation nicht ankommt.


    Die Gefährdungshaftung wäre nur bei Vorliegen "höherer Gewalt" ausgeschlossen, was hier aber wohl nicht der Fall ist. Dass ein Kind unkontrolliert auf die Straße rennt, ist ein typisches Geschehen im Straßenverkehr, mit dem jederzeit zu rechnen ist.



    Lässt X diesen Schaden über seine Haftpflichtverischerung regulieren, wird er natürlich hochgestuft.


    Wie das Verhalten des Kindes zu berücksichtigen ist (bzw. ob eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern gegeben ist), muss im Einzelfall beurteilt werden. Dafür spielen neben der konkreten Situation vor allem das Alter, Charakter und Eigenarten des zu beaufsichtigenden Kindes eine Rolle.


    Wenn das zweijährige Kind hier nicht an der Hand gehalten wurde, würde ich durchaus eine Aufsichtspflichtverletzung annehmen.



    X sollte sich auf jeden Fall zügig von einem Rechtsanwalt in dieser Angelegenheit beraten lassen.