Umtauschrecht ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, da nirgendwo legaldefiniert und daher auslegungsbedürftig, wo eben der zitierte § 305c BGB zu Gunsten des Käufers greifen würde.
Der Anwendung des § 305c BGB bedarf es aber gar nicht, da MM online weiterhin damit wirbt und sich auch jeder rechtlich selbständig organisierte Markt diese Aussage zurechnen lassen muss:
"Unser Service im Markt:
Umtausch: Da machen Sie garantiert nichts falsch.
Sollte Ihnen ein bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen,
können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben.
Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber."
http://www.mediamarkt.de/service/umtausch/
Zusätzlich wird mit Folgendem geworben:
"Denn Media Markt ist fair: Innerhalb von 14 Tagen können Geräte bei Nicht-Gefallen original verpackt zurückgegeben werden."
http://www.mediamarkt.de/unternehmen/innovation.php
Und Rückgabe ist eindeutig. Ich warte aber schon auf den nächsten Schreihals, dass dort nicht Rückgabe gegen Geld steht, MM also auch mit faueln Eiern bezahlen kann...