Beiträge von Dauerposter
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Original geschrieben von laudanum
Super, ich danke dir! Der Warenwert liegt bei 300 Euro.Der Verkäufer ist nämlich nicht bereit, mir Folgendes zuzusichern:
- original-verpackte Neuware
- keine Retourenware
- kein Rückläufer
- keine schon mal geöffnete Verpackung
- für den deutschen Markt bestimmte WareDaher spiele ich mit dem Gedanken, die Annahme zu verweigern!
Warum hast du dann überhaupt dort bestellt? Oder erst im Nachhinein erfahren?
Dann würde ich halt zur Sicherheit vor Ankunft des Pakets in Textform den Widerruf erklären.
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Ich habe sechs GS in einer Mail erhalten, zwei fehlen hier noch:
C-DECDEAL6A | 10% Rabatt (max. Rabatt 70 Euro) | Computer, Software, PC + Videospiele
C-DECDEAL6G | 15% Rabatt (max. Rabatt 70 Euro | Kleidung & Accessoires
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Original geschrieben von laudanum
D.h, sollte ich als Endverbraucher dort bestellen und die Annahme verweigern, muss ich die 18 Euro nicht bezahlen, verstehe ich das richtig?Ich sehe keine gesetzliche Grundlage für einen derartigen Anspruch. Da dir als Verbraucher grds. ein Widerrufsrecht zusteht, bei welchem der Unternehmer nach der Rechtsprechung die Hinversandkosten zu tragen hat, dürfte kein Verstoß gegen eine Schadenminderungsobliegenheit vorliegen.
Man dürfte die bewußte Nichtannahme sogar als konkludente Erklärung des Widerrufs sehen können.
Für einen vertraglichen Anspruch schaut es ebenfalls schlecht aus.
Die Klausel bezieht sich ausdrücklich nur auf Unternehmerkunden, so dass sie ggü. Verbraucherkunden auch nicht Vertragsbestandteil wird (unabhängig von der Wirksamkeit der Klausel ggü. Verbrauchern).
Gegen eine Wirksamkeit ggü. Verbrauchern spricht schon, dass ein pauschalisierter Schadensersatz nicht ohne Weiteres in AGB vereinbart werden darf.
EDIT: Bei Warenwert kleinergleich 40€ und wenn gilt bestellte Ware = gelieferte Sache und bei höherem Warenwert und noch nicht ebrachter Zahlung/Rate und entsprechender vertraglicher Auferlegung der Rücksendekosten auf den Verbraucher könntem man darüber diskutieren, ob der Verbraucher die üblichen Rückversandkosten an den Unternehmer zu zahlen hat, da er durch die Nichtannahme diese Regelung gerade umgangen hat. Würde ich aber ebenfalls verneinen, da tatsächlich nicht mehr Kosten als die für den Hinversand entstanden sind, die nach der Rechtsprechung der Unternehmer zu tragen hat.
§ 312f BGB würde dem wohl auch entgegenstehen.
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TRX = Transceiver = Sender und Empfänger.
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Double Bacon Caesar = Widerlichster Burger seit langer Zeit :flop:
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Original geschrieben von laudanum
Wie ist dieser Passus aus den AGB eines Händlers zu verstehen, "Kunden, die keine Verbraucher sind"?Wer beim Kauf dort als natürliche oder juristische Person oder als rechtsfähige Personengesellschaft in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, kauft als Unternehmer und nicht als Verbraucher.
Da es ein HiFi-Shop ist, käme z.B. ein Inhaber einer Veranstaltungsfirma in Betracht, der dort Geräte kauft, die er im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit nutzen will.
Der ist dann Unternehmer und nicht Verbraucher.
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Habe ich ja gar nicht
Zumindest nicht in dieser Sache.Aber ohne Ersatzteile von Cube kann auch der Händler keine gröberen Mängel beheben. Mein Händler ist der größte Cube-Händler in D und hat in der Saison trortzdem massive Probleme mit der Ersatzteilbeschaffung.
Deswegen schrieb ich ja, dass man beim Kauf von Cube-Bikes darauf achten sollte, dass wenigstens der Händler was taugt.
Aber auch aus direktem Kontakt mit Cube (z.B. wegen Bestellung eines Schaltausges auf Vorrat und Bestellung von Ersatzlagern) weiß ich, wie wenig Wert man dort auf Service legt.
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