Tu mir doch einen gefallen, und poste mal den Text der ebay-Mail ohne persönliche Daten.
Kann die Geschichte nicht ganz glauben...
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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Tu mir doch einen gefallen, und poste mal den Text der ebay-Mail ohne persönliche Daten.
Kann die Geschichte nicht ganz glauben...
Ich würde mir das nicht gefallen lassen ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Bülo78
Nachdem ich einen ähnlichen Artikel eingestellt hatte kam halt auf meiner Artikelbeschreibung die Meldung das dies Copyright geschützt ist usw und an den Verfasser weiter geleitet wird.
Und diese Mail kam von ebay?
Habe mal versuchshalber einen Entertain-Tarif für meinen Anschluss bis zum vorletzten Schritt bestellt.
Kein VDSL, nur DSL 16plus. Wäre dann der Entertain Comfort Universal mit DSL 16plus Vario zu 48,95€ mtl.
Auf der Karte hört VDSL ein Haus vor meinem auf ![]()
Was ist denn der Unterschied ISDN zu Vario? Ist Vario über VoIP realisiert?
ZitatOriginal geschrieben von murosama
Wie ich in dem anderen Thread schon gepostet hatte: Die Unterlassungserklärung ist wohl rechtens.
Bist du Jurist? Kennst du den Sachverhalt im Detail?
Mach hier mal keine Panik!
Für mich klingt das eher nach einem netten Zubrot, dass sich die mit dem Schundverkäufen evtl. erfoglose Dame da dazuverdienen möchte.
Bülo78 wird nicht deren einziges Opfer sein...
Bülo78: Du wirst doch hoffentlich noch in Erinnerung haben, was du da ungefähr kopiert hast?
Wie kommst du darauf, dass ebay da etwas weitergeleitet haben soll?
Ohne den kopierten Text zu kennen wird man wohl kaum beurteilen können, ob die Schöpfungstiefe für ein urheberrechtlich geschütztes Werk erreicht ist oder nicht.
Ich würde der Dame einfach den Vorschlag machen, die 15€ der Einfachheit halber mit den Rücksendekosten von dir künftig bei ihr zu tätigenden und ggf. anschließend zu widerrufenden Käufen von "VIP-Nummern-Angeboten" in Verrechnung zu bringen ![]()
Die Nummer bietet sich doch geradezu an:
Moin,
ich blicke auf der Homepage der T-Com nicht mehr wirklich durch und benötige etwas "Starthilfe" für den Umstieg auf VDSL bzw. einen neuen Tarif.
Es geht um den Anschluss auf dem Land. Dort habe ich momentan den Call & Surf Comfort mit DSL 6000 in der Variante ISDN. Seit einigen Jahren wäre auch DSL 16000 verfügbar, war mir bislang aber den mtl. Aufpreis von 10€ nicht wert (Call & Surf Plus).
Gestern habe ich auf der Homepage der T-Com entdeckt, dass ich mittlerweile im Ausbaugebiet von VDSL liege, wenn auch ganz am Rand. Die OVSt. ist leitungsmäßig etwa 800-900m entfernt.
1. Verfügbarkeit:
Prüfe ich meine Runfummer unter http://entertain.eki.t-home.de/offers/comfort/#
erscheint: Für Ihre Rufnummer 0xxxxxxxxxx ist DSL und/oder VDSL verfügbar.*
Weiter unten steht dann aber: Ob Entertain für Sie verfügbar ist bzw. welche Varianten Sie nutzen können, sehen Sie hier:
* Entertain mit DSL 16plus (mit bis zu 16000 kbit/s möglich)
Ist DSL 16plus nun ein auf 1600 kb/s kastriertes VDSL oder ist das nur ein Werbename für normales DSL 16000? Warum steht dann oben, dass VDSL verfügbar sei?
Kennt jemand eine zuverlässige Abfragemöglichkeit, wo ich sehen kann, ob defnitiv VDSL geht und wenn ja mit 25 oder 50 Mb/s? Früher gab es für DSL meist auf Seiten von Drittanbietern detailiertere Abfragemöglichkeiten.
2. Tarif: Momentan zahle ich für Call & Surf Comfort DLS 6000 / ISDN 44,95€ mtl.
Wenn ich das richtig sehe, würde ich bei den Entertaintarifen dasselbe zahlen für den "Entertain Comfort". Dort hätte ich dann ohne Aufpreis DSL 16000. Bei Verfügbarkeit von VDSL wäre dann gegen 10 bzw. 15€ Aufpreis mtl. VDSL 25000 bzw. VDSL 50.000 buchbar.
Dazu kommt aber wohl noch die Miete für einen HD-Receiver (Zzgl. HD-fähigem Festplattenrekorder (160 GB) für monatlich max. 4,95 €22)? Muss man das TV-Angebot nutzen wenn man gar nicht will, also einen solchen Receiver mieten?
ISDN kostet wohl auch Aufpreis?
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ich für den selben Monatpreis DSL 16000 bekomme, wenn ich in den Vall & Surf Tarifen 10€ mtl. mehr dafür zahlen muss?
3. Anschlussart (VoIP?)
Möchte wieder ISDN haben. Bei den Entertain-Tarifen ist aber nur noch die Rede von Standard oder Universal-Anschluss, wobei Universal dem ISDN gleicht.
Sind das nun vollwertige Telefonanschlüsse oder wird bei den Entertain-Tarifen die Telefonie über VoIP realisiert?
Für die Störungshistorie der KBO gab es doch mal einen Sammelthread?
EDIT:
Du kannst online- und offline-Kauf nicht ohne Weiteres gleichstellen.
Was sie die Kundschaft beim online-Kauf bieten lässt, würde vor Ort kein Mensch tolerieren: Verstoß gegen den Grundsatz "erst die Ware, dann das Geld" (wegen Vorkasse) und dann zusätzlich noch Leistung auf einen noch nichtmals geschlossenen Vertrag.
Begründet wird dies damit, dass der Onlinehändler (anders als sein Offline-Pendant) nicht im Blick haben kann, wie das Verhältnis Warenverfügbarkeit : Kundennachfrage ist. Im Media Markt vor Ort kann dem Verkäufer nicht passieren, dass er einem Kunden Ware verkauft, die gar nicht (mehr) vorhanden ist und sich somit u.U. schadensersatzpflichtig macht. Dort wird der Vertrag erst geschlossen, wenn der Kunde mit der Ware unter´m Arm an der Kasse antanzt, vorher nicht. Aus genau demselben Grund geht die Rechtsprechung auch seit Jahrzehnten davon aus, dass Anpreisungen in Schaufenstern von Geschäften (also Artikel x zum günstigen Preis y) kein Angebot des Verkäufers darstellen, damit also nicht ohne Zwischenschritt des Verkäufers gekauft werden können.
Im Bereich des Online-Kaufs sind daher solche Anpreisungen aus genau demselben Grund nicht als (mit einem Schritt des Kunden) annehmbare Angebote, sondern mangels Rechtsbindungswillen des Verkäufers lediglich als Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf anzusehen. Damit ist die Annahme seitens des Verkäufers erforderlich, damit es zu einem Vertragsschluss kommt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Diese Gestaltung ist rechtlich auch nicht angreifbar, da grundsätzlich Vertragsfreiheit sowohl hinsichtlich des Abschlusses selbst als auch hinsichtliche des Inhalts und der Gestaltung des Vertrags herrscht.
Und wenn Congster nun sagt, bestelle auf meiner Homepage, lege den gewünschten Artikel in den Warenkorb, bezahle (nach deiner Wahl!) via Vorkasse, aber rechtlich binden möchte ich micht erst, wenn ich dir den Artikel rausschicke und dir das gesondert bestätige, ist das in Ordnung. Genügend "dumme" Leute gibt es ja, die trotzdem in Vorleistung gehen, ohne mit der Wimper zu zucken.
Ob und wie du nun zahlst, dies hat keinen Einfluss auf das Zustandekommen des Vertrags, wenn Congstar nicht will. Ist bereits gezahlt worden, und Congstar nimmt dein Angebot nicht an, muss Congstar die Zahlung zurückgewähren, mehr nicht.
Und: Du übersiehst weiterhin dass Congstar selbst bei einem bereits erfolgten Vertragsschluss die Möglichkeit hätte, durch Anfechtung der fehlerhaften Annahmeerklärung von der Leistung frei zu werden.