Beiträge von Dauerposter

    Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Ja moment, hier geht es nicht darum, dass mit irgendwelchen Arbeiten begonnen wird (Schaltung des DSL-Anschlusses). Es geht um die Erbringung der vertraglich geschuldeten Hauptleistungspflicht. Und da ist der Wegfall des Widerrufsrechts im Gesetz noch so geregelt.


    Schrieb ich doch, 1&1 ist eben noch eine Stufe dreister.


    A maiore ad minus kann man dann natürlich davon ausgehen, dass kein Gericht dieser Republik ein vorzeitiges Erlöschen des WRR eben etwa wegen des Kreuzchens "Anschluss sofort schalten" annehmen wird, wenn die Gerichte dies nicht mal bei teilbaren Dienstleistungen tun, wenn bereits die Hautpleistungspflicht erbracht worden ist.


    Und im Gesetz ist es auch bezüglich der Hauptleistungspflicht eben nicht eindeutig geregelt. Sonst hätten die Gerichte die Norm ja nicht dem Schutzzweck der Norm nach dahingehend ausgelegt, dass bei teilbaren Dienstleitungen auch bei Inanspruchnahme der Dienstleistung das WRR nicht vorzeitig erlischt.

    Ok, dass der der Tilt Einfluss auf die SAe hat, habe ich gar nicht berücksichtigt.


    GSM1800 macht keinen Sinn, da Kaff. UMTS dann aber genausowenig ;)


    Was ist mit elektronisch regelbarem Tilt? Dann müssten die Betreiber, bevor sie am Knöpfchen drehen immer bei der BNetzA Meldung machen?

    Wird Zeit, dass einer Unternehmen wie 1&1 an den Karren fährt.


    1&1 nutzt und beruft sich auf Klauseln, die noch eine Stufe dreister sind: Nach denen erlösche das Widerrufsrecht bereits dann vorzeitig, wenn nur reine Vorbereitungshandlungen für die eigentlich geschuldete Dienstleistung erbracht worden sind.
    Danach ist für das vorzeitige Erlöschen etwa ausreichend, wenn der Verbraucher die sofortige Schaltung des Anschlusses beuaftragt hat.


    Rechtlich kaum haltbar, aber dies hat zig Verbraucher bereits um ihre Rechte gebracht.

    Hab eine Frage zum "Upgrade" einer bestehenden T-Mobile BTS:


    Bisher waren zwei Sektoren GSM 900 aktiv.


    Nun ist die Bescheinigung bei der BNetzA zum 4.5. geändert worden:


    http://emf.bundesnetzagentur.d…p/standort.aspx?FID=28715


    Dort sind zwei Einträge dazugekommen, für jede Antenne einer. Da die HSR und die Sicherheitsabstände paarweise identisch sind, gehe ich davon aus, dass es weiterhin ein reine T-Mobile Standort bleibt.


    Für UMTS sind die horizontalen Abstände (Minimum 5,26m) zu groß, oder? Wird dann wohl eine Kapazitätserweiterung sein (mehr TRXe, daher neue Bescheinigung). Was könnte es sonst noch sein?


    Die alten Abstände für beie HSR waren um die 3,50m.


    Wenn es einen D1 Netzausbau-Thread gibt, bitte melden. Konnte einen solchen über die Suche nicht finden.

    Naja, wenn du in 2 Jahren wechseln willst, hast du ja bereits 1 Jahr doppelte GG hinter dir.


    Ich kann mir außerdem gut vorstellen, dass für solche "Altlastentarife" dann der Tarifwechsel vor Ablauf der MVLZ gesperrt ist bzw. mit einem Wechselentgelt versehen wird. Immerhin gehen E-Plus ja 12 x 1/2 GG flöten.

    Der Ersatzakku ist beim Beschenkten angekommen.


    Leider weist dieser deutliche Gebrauchsspuren auf und eine Ecke ist abgeplatzt (wohl mal runtergefallen). Funktionieren tut er anscheinend einwandfrei.


    Der Beschenkte ist damit zufrieden, deswegen werde ich vermutlich nichts weiter unternehmen.


    Seriös ist der Laden allerdings nicht :mad: