Beiträge von Dauerposter

    phonefux:


    Endlich erkennt einer das Problem :top:


    Kernfragen sind doch:


    Vertrag wurde 08/2005 erstmals mit Code25 verlängert, vorher kein Code25. Gemäß der AGB gilt ab diesem Zeitpunkt der Code25 Rabatt minimal 24 Monate, also bis 08/2007.
    Der Code25 gilt in (fast) allen Tarifen, ein Tarifwechsel (der ja oft bei einer VVL mitinbegriffen ist, wäre also unschädlich)


    Wenn ein durchschnittlich informierter Verbraucher nun in 02/2007 eine VVL mit Tarifwechsel vornimmt, dann erklärt er damit weder konkludent noch nach den AGB, dass er auf die restlichen 6 Monate Code25-Rabatt (von 02 bis 08/2007) verzichten will. Vielmehr ergibt sich, sofern die Passage "24 Monate lang erhalten sie den Code25 Rabatt" überhaupt der Auslegung bedarf, dass der Verbraucher davon ausgehen darf, dass sich diese 24 Monate dem bisherigen Rabattende anschließen.


    Dies ergibt sich vor allem auch aus der Tatsache, dass sich die Mindestvertragslaufzeit durch die Passage "Ihr E-Plus Vertrag wird um weitere 24 Monate verlängert" auch erst ab 08/2007, und nicht bereits ab 02/2007 verlängert. Dort fehlt es in der Vereinbarung zur VVL ebenfalls an einem konkreten "Startdatum" der Vereinbarung.


    E-Plus kann sich mangels konkreter Vereinbarung nicht einerseits bei für den Kunden positiven Aspekte auf 02/2007 als Startdatum (und damit einen früheren Wegfall dieser Aspekte) berufen, und anderseits im selben Zug bei für den Kunden negativen Aspekten (hier: MVLZ) auf 08/2007 als Stardatum und damit späteren Wegfall.


    Das ist widersprüchliches Verhalten und damit wider Treu und Glauben.


    Von der Aussage des Hotliners, der Rabtt gelte über den gesamten Zeitraum der MVLZ mal gang abgesehen. Dies ist natürlich nicht (mehr) nachweisbar und interessiert E-Plus daher nicht.


    Auf die AGB kommt es bzgl. Laufzeit des Code25 Rabatts hier gar nicht an, da diesbzgl. im Zuge der VVL schriftlich Individuelles verinbart worden ist.


    Bist wohl ganz n Schlauer, hm?


    O-Ton Aussage Mitarbeiter E-Plus Februar 2007, nachdem meine Frau ihm sagte, dass die Vss. für Code25 demnächst wegfallen: "Verlängern Sie schnell jetzt noch und reichen den Studentenausweis ein, der Rabatt gilt immer für 24 Monate, egal ob Sie noch studieren oder nicht mehr. Dann haben Sie den Rabatt bis ans Ende des Vertrags".


    Diese Aussage geht auch konform mit den AGB, in denen es heißt:


    Zitat


    Rabatt gilt 24 Monate, Verlängerung gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich.


    Der Rabatt gilt also auch dann innerhalb der 24 Monate weiter, wenn dessen Vss. nachträglich wegfallen.


    E-Plus soll sich an die vertraglichen Vereinbarungen halten, sonst nichts. Macht meine Frau ja auch.

    Eben bekam ich diese famose Antwort auf meine Beschwerde:




    Den einzigen Bezug zu meiner Beschwerde (s.o.) sehe ich im gefetteten Absatz. Ich habe bislang nicht kostenpflichtig telefoniert.
    Der Absatz nimmt aber nur Bezug auf die Anzeige des verbleibenden Guthabens (warum überhaupt Gesprächguthaben, gilt auch für SMS und Daten), nicht aber auf eine Verrechnung entstandener Nutzungsentgelte.

    Druck doch ein paar Zettelchen aus "Achtung, hier wurden Giftköder gestreut, bereits zwei Lieblinge verendet" und plakatiere die Lichtmasten des Parkplatzes. Ein paar Tage später (einwandfreien) Leberkäse stückeln und auf dem Parkplatz streuen (unter Zeugen).

    Schon wieder 2 Posts. HsHvH...


    Auf der Rechnung steht doch "Kaufhandy". Also zu Eigentum erworben und nicht gemietet. Folglich müsste MC den Kaufvertrag beseitigen können, um die Handys zurückfordern zu können bzw. anderweitig einen vertraglichen Anspruch auf Herausgabe der Handys haben.

    Re: Code 25 ausdrücklich für 24 Monate!


    Zitat

    Original geschrieben von as1935
    ich selber habe die Erfahrung gemacht, "Wie es in den Wald ruft, so schallt es zurück"... wenn ich schon "rechthaberisch" die Hotline anrufe und mich mit der "schläfrigen Dame" anlege, ist es doch eindeutig, was dann passiert... zudem ist die Laufzeit des Rabatts im Schreiben der letzten VVL eindeutig aufgeführt... Start ist der Monat, wo das Schreiben erzeugt, sprich datiert ist und Ende halt 24 Monate später...


    Ich nehme deine Äußerungen jetzt mal nicht für objektiv, da du, wenn ich mich recht erinnere, für diesen Laden arbeitest.


    Start der Verlängerung der Vertragslaufzeit ist also auch der Monat, wo das Schreiben erzeugt, spricht datiert ist? Also zahlen wir rückwirkend ab Februar auch keine GG mehr an E-Plus.


    PS: Was ist mit den "geraubten" 6 Monaten Code 25 (von August 2005 [jawoll, erst kurz vor Abschaltung verlängert] bis August 2007? Werden die einfach unter den Tisch gekehrt?