Wie hast du es denn eingegeben?
Beiträge von Dauerposter
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Google mal nach T5F.
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Da bröckelt die Fassade: Die Ratenzahlungen sollen dich blenden, nun doch einzulenken. Sind ja nur noch kleine Häppchen
Sobald nun eine Rate beglichen wird oder über die Ratenhöhe verhandelt wird haben sie dich am Wickel, da du deren Forderung anerkennst.Strittig ist hier wohl einzig und allein das vorzeitige Erlöschen des Widerrufrechts durch den Wunsch der sofortigen Aktivierung. Wenn du das fristgemäße Absenden des Widerrufs nachweisen kannst und dieser irgendwann auch bei 1&1 zugegangen ist, würde ich das notfalls auf eine Klage ankommen lassen.
§ 357 IV BGB stellt klar, dass keine weitergehenden Ansprüche (Techniker etc.) bestehen. Und das Risiko, dass ein Richter das Widerrufsrecht als vorzeitig erloschen ansieht würde ich eingehen, alleine um diesem unseriösen Verein Ärger zu machen.
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Das ist der bereits mehrfach zitierte Sender in der Sauerbruchstraße

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Was für ein Mangel liegt denn überhaupt vor? Nicht, dass es nur ein unerheblicher ist...
Und selbstverständlich ist bei einer Rückabwicklung (nicht bei einer Nacherfüllung i.d.F. der Nachlieferung) weiterhin Nutzungsersatz zu leisten.
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