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Moin,
mein N82 hat von heute auf morgen Fehler im Display bekommen. Mechanische Einwirkung kann ich ausschließen. Es sind schwarze Strich und Punkte im Display, die bei jeder Anwendung sichtbar sind (Desktop, Menü, Browser etc.). An einer Stelle ist auch ein wenig lila erkennbar.
Hier mal Bilder in Originalauflösung:

Akku hatte ich schon ein paar Stunden raus, keine Abhilfe. Hardreset möchte ich eigentlich nicht machen, da N82 frisch aufgesetzt. Meint ihr, die aktuellste FW (ist eh schon drauf) via NSU nochmal drüberzubügeln (geht doch?) könnte etwas bringen?
Ich tippe eher auf einen Kontaktfehler bzw. gestorbene Pixel.
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Ohne Link zum Angebot und Bilder vom tatsächlichen Zustand bräuchten wir eine Glaskugel...
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Es kommt nach obergerichtlicher Rechtsprechung nicht auf eine tatsächliche Nutzung im Straßenverkehr an, vielmehr ist für die Vorführungspflicht die rechtlich zulässige Nutzung ausschlaggebend.
Mit der Zulassung des Fahrzeugs äußert der Halter die rechtliche Absicht, sein Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen.
Das Gesetz ist ohnehin eindeutig: Es knüpft die Vorführungspflicht allein an die Haltereigenschaft, von einer Nutzung des Fahrzeug steht im Gesetz nichts.
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Zitat
Original geschrieben von notch
Sachverhalt?
Tatbestand?
Bei der Außerbetriebsetzung kann das Fahrzeug seit vielen Jahren auf Privatgelände gestanden haben oder wird auf einem Anhänger transportiert. Sachverhalt? Tatbestand?
OT, BTT.
Was sollen deine dummen Frage-Antwort-Spielchen?
Ein für den Straßenverkehr zugelassenenes Fahrzeug ist zur HU/AU vorzuführen, egal ob es im Straßenverkehr bewegt wird oder ob darin im Garten die Ratten wohnen oder es in Einzelteile zerlegt im Keller liegt.
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Zitat
Original geschrieben von notch
Der Bussgeldkatalog gilt für Fahrzeugbesitzer oder für Teilnehmer am Strassenverkehr?
Das Strassenverkehrsamt darf Punkte verteilen?
In diesem Fall für den Halter des Fahrzeugs.
Das Straßenverkehrsamt ist regelmäßig auch Bußgeld bzw. Fahrerlaubnisbehörde und damit nach § 4 StVG zuständig. Falls sachlich unzuständig, wird der Sachbearbeiter den Sachverhalt der zuständigen Behörde zur Kenntnis bringen.
Hier eine grafische Erklärung:
http://www.kba.de/cln_005/nn_1…er/VZR/Meldeweg__vzr.html
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Merci für die erklärung.
Da ich in bei H&F zwei Abos in diesem Zeitraum geschlossen habe, kommt das Teil ggf. nochmal?
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Zulassungsstelle / Straßenverkehrsamt. Wenn die ihre Sache genau nehmen, prüfen die bei der Abmeldung, ob das Fahrzeug fristgemäß zur HU / AU vorgeführt worden ist.
Nach dem aktuell gültigen Katalog sind es bei >8 Monate zwei Punkte in FL:
http://www.bmvbs.de/-,302.1494/Bussgeldkatalog.htm