Hast du jemals ernsthaft und endgültig die Nachlieferung der Ware verlangt? Hast du dem Verkäufer den Rücktritt vom oder den Widerruf des Kaufvertrags erklärt?
Entscheidend ist nicht, ob er sofort ausgeliefert hat. Entscheidend ist, dass die Ware den Verbraucher auch erreicht, schließlich haftet er als Unternehmer auch für den Transportweg.
Du hast in der Bewertung geschrieben, dass du die Ware nicht erhalten hast. Das ist eine wahre Tatsachenbehauptung. Was also soll der Verkäufer dagegen unternehmen können?