Beiträge von Dauerposter
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Original geschrieben von MrNase
Ich hatte einen User korrigiert der das Gesetz falsch benannt hat. Ansonsten danke, das entspricht meiner Auffassung des Rechts.
Falsch. Der User hatte das Gesetz richtig bennant und du falsch. Die relevanten Normen waren bis 31.12.2001 in einem Nebengesetz namens Fernabsatzgesetz untergebracht, seit dem 1.1.2002 sind sie es in den §§ 312b ff. BGB.
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Original geschrieben von Eraz
Gehts hier um den Tarif aus der Nikolausaktion ?Bei mir ja.
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Original geschrieben von MrNase
Fernabgabegesetz.
Meinst du das ernst?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von MrNase
Mal für die Leute die sich ein bisschen besser auskennen:Wird mein Verlangen nach einem unbenutzten Gerät rechtlich gedeckt oder ist es vollkommen 'legal' so ein Gerät an den Kunden zu bringen (ohne Hinweis auf die Vergangenheit)?
Was ist wenn mir der Händler morgen das Gerät erneut andrehen will nachdem die Daten gelöscht wurden? Das wäre zwar ziemlich dämlich weil ich noch die IMEI des alten Geräts habe aber man weiß ja nie, nach der Aktion habe ich nicht mehr sonderlich viel Vertrauen.

Wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde, hast du Anspruch auf ein Neugerät. Würde ein Gerät übergeben und übereignet, das nicht neu ist, wäre dieses mangelhaft.
Dummerweise kennt das Gesetz keine (generelle) Definition für "neu". Daher bleibt es der Rechtsprechung überlassen, dies zu definieren. Das führt zu unterschiedlichen Maßstäben bei unterschiedlichen Waren und sogar oftmals zu uneinheitlicher Rechtsprechung bei einunderselben Ware, z.B. bei länger im Lager des Verkäufers befindlichen Autoreifen.
Von einem Neugerät wird man ausgehen können, sofern ein Handy noch nicht seinem Bestimmungszweck nach in Gebrauch genommen worden ist oder die Ingebrauchnahme nur von vorübergehender Natur ist und rein Prüfzwecken dient.
Hier wurde das Gerät sogar von einer dritten Person in Betrieb genommen, die nicht nur vorübergehend zu Prüfwecksen im Besitz des Geräts war (siehe Fotos unterschiedlicher Orte) sondern das Gerät im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen genutzt hat.
Damit dürfte es sich nicht mehr um ein Neugerät handeln.
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Aus der Pressemitteilung lese ich dasselbe raus wie du.
Entscheidend ist aber die Preisliste. Gibt es da eine eigene für den T&M 1000 Aktion? Auf der E+ Homepage habe ich keine gefunden.
Ich habe ein Schreiben von E+ (es gab damals, als ich meinen T&M aus der Adventskalenderaktion 2007 gebucht habe einige Probleme) auf dem steht, dass der Rabatt nur für die ersten 24 Monate gewährt wird.
Evtl. wurde das aber bei den neueren Aktionen abgeändert. Dafür geht kein Code25 mehr...
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Dann hättest du aber einen besonderen Aktionstarif.
Ich habe nich alle T&M 1000 Aktionen beobachtet, aber einen Großteil. Dort war immer die Einschränkung auf 24 Monate angeführt. E+ hatte mir mal wegen einer Rufnummernportierung die monatlichen 17,51€ Rabatt gestrichen. Als ich dann mit der Hotline telefonierte, meinten die mehrmals, ich hätte den Rabatt schon mehr als 24x erhalten, daher sei er weggefallen. Da ist also was dran.
Zur aktuellen Aktion siehe Beschränkung z.B. hier:
http://handyflash.de/catalog/contracts.php/po_id/3
Die 5€ Differenz (28,49€ zu 23,49€) rühren von der Zusatzkarte des TE her.
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Der Rabatt (39,99€ statt 57,50 mtl.) wurde bisher bei jeder Aktion ausschließlich auf 24 Monate begrenzt. Bei einer passiven Verlängerung um weitere 12 Monate fallen daher im letzten Jahr 57,50€ im Monat an.
Insofern passiert also sehr wohl was.
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Wenn du die nötigen Karten via Maploader auf dein Handy geladen hast und unter Einstellungen "online gehen" auf nein setzt und keine Zusatzdienste (Verkehr, Suche nach POI) nutzt, dürften keine Daten übertragen werden.
Sicherheitshalber aber noch die untersützte Standortbestimmungen im Menü unter Einstlelungen - Allgemein - Standortbest. - Bestimmungsmethoden rausnehmen.
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