Beiträge von Dauerposter

    Da war schon reichlich Alkohol im Spiel ;)


    Zum Kondiktionstyp stehe ich nach dem Erwachen nicht mehr 100%ig. Müsste aber stimmen und ist außerdem zunächst völlig egal: Gemeint ist eine Rückabwicklung im Rahmen einer Leistungskondiktion des Bereicherungsrechts, nachdem der mit der Leistung erfolgte Zweck (= Abschluss eines Kaufvertrags) nicht eingtreten ist. Anspruchgrundlage sind zunächst die §§ 812ff. BGB, was für die Versandhäusler ausreichen sollte.


    Eine Beseitigung dieses Kondiktionsanspruchs im Wege der Aufrechnung erscheint mir nicht möglich, da es, wenn die planmäßigen Raten pünktlich getilgt worden sind, an einer aufrechenbaren Gegenforderung des Versandhauses fehlt. Somit bleibt die Hauptforderung bestehen.


    Sicherheitshalber aber noch mal einen Blick in die Bedingungen des Finanzierungsvertrags schauen, ob die etwas Besonderes in diesem Sinne vorsehen.


    Ist die Finanzierung hier nicht eh über eine dritte Person (z.B. Hausbank des Versandhauses) gelaufen?

    So hat es sich der betroffene Kunde auch vorgestellt.


    Das Problem ist hier eher ein technisches als ein rechtliches, da weder er noch ich einen wirklichen Überblick haben, wann genau welcher Tarif galt, die Unterlagen sind leider ziemlich chaotisch und die Tarife wurden x-Mal umbenannt (am Anfang war mal Surf & Phone complete angekündigt, bestätigt wurd Surf & Phone resale, der aktuelle Doppel Flat basic hieß mal Regio XXX) . Aber anhand der Rechnungen interpretiere ich, dass seit 09/2007 derselbe Tarif besteht, nämlich Dopel Flat 16000 basic.


    Bei diesem bin ich mir sicher, dass er eine GG-Erstattung für den nötigen Telekomanschluss vorsieht. Nur berechnet 1&1 dafür mtl. normalerweise 34,99€, statt wie hier 29,99€ monatlich. Warum hier nur 29,99€, also ohne die 5€ Fernanschluss-Aufschlag berechnet werden weiß ich leider nicht.

    Ob es an Interferenzen oder Überlast liegt kann ich nicht beurteilen, aber miese Datenraten an UHSen in Großstädten sind für mich alltäglich gewesen. Genauso wie gescheiterte Gesprächsaufbauten (ist das wirklich der Plural ;) ) oder eingehende Anrufe auf die Mailbox trotz signalisierten Empfangs...

    Fehler bei ebay?


    Kann ich nicht nachvollziehen, ich hatte 1€ geboten, und das 1 Sekunde bevor der "Sofortkäufer zugeschlagen hat:





    Die Auktion ist an den Sofortkäufer gegangen, obwohl ich 1 Sekunde vorher den Starpreis geboten habe! Das ist doch nicht korrekt? In der Gebotsübersicht wird mir angezeigt, ich hätte den Artikel gekauft!


    Auf der Angebotsseite steht:


    Sie wurden leider in letzter Minute überboten. Der Artikel wurde verkauft für EUR 50,00.


    EDIT: Hier noch der Link:


    http://offer.ebay.de/ws/eBayIS…iewBids&item=130286494328

    Moin,


    bin gerade am Lösen eines großen Problems eines Bekannten, welches dieser mit dem Anbieter 1&1 hat.


    Kurze chronologische Zusammenfassung:



    2006-08/2007
    Kunde ist seit 2006 bei 1&1, vormals GMX-Kunde zu 1&1 migriert. Anfangs DSL über 1&1 und Analoganschluss bei der Telekom, da nicht in einem 1&1 Ausbaugebiet wohnhaft. Bis 08/2007 werden auf seiner 1&1-Rechnung als Grundgebühren aufgeführt:


    Grundgebühr Deutschland-FLAT: 10,25 EUR
    1&1 DSL-Netzanschluss 2.048: 20,51 EUR




    September 2007: Kunde erhält Werbung von 1&1, Vollanschlusspakete jetzt verfügbar, Telekom-GG entfiele damit. Er solle sich dafür vorregistrieren, was er umgehend macht. Ab der Rechnung für 09/2007 steht Folgendes auf der 1&1-Rechnung:


    Vertrag [Vertragsnnummer] (1&1 Surf & Phone 16.000)
    Art. Nr. 8321 Grundgebühr 29,99 EUR je Monat
    Art. Nr. 5425 1&1 DSL-Netzanschluss 6.016 25,64 EUR je Monat


    Die Telekom schickt weiterhin Rechnungen über 16,xx€ monatlich für einen Analoganschluss. Im Zuge des Tarifwechsels auf das Komplettpaket hat der Kunde an 1&1 insgesamt 3 Mal ein Formular für die Kündigung des Telekomanschlusses geschickt. Auf Beschwerden antwortet 1&1 nur, dass der Vollanschluss technisch nicht realisierbar sei und der Kunde daher weiter die Telekom-GG zu tragen habe.




    Oktober 2007: Auf der Rechnung steht ab jetzt nur noch:



    Vertrag [Vertragsnnummer] (1&1 Surf & Phone 16.000)
    Art. Nr. 8321 Grundgebühr 29,99 EUR je Monat


    Dies ist auch bis heute, Stand 01/2009 die einzigen Grundgebühr auf der Rechnung. Seit 10/2007 also nichts mehr verändert.




    Oktober 2007 - April 2008: Kunde reklamiert fortwährend die Nichtabschaltung des Telekom-Anschlusses bzw. die Nicht-Gutschrift der Telekom-GG durch 1&1. Nur nichtssagende Standardantworten seitens 1&1.




    April 2008: 1&1 teilt mit, dass der Vollanschluss nun endlich realisierbar sei und der Kunde den Wechsel mit einem Klick im Kundencenter vollziehen könne. Macht der Kunde wie geheißen.




    April 2008 bis Dezember 2008: Keine Änderung in Sachen Rechnung, siehe auch schon oben, Telekom-GG wird weiterhin nicht von 1&1 gutgeschrieben.




    Dezember 2008: Kunde kündigt 1&1 außerordentlich wegen Nichtgutschift der Telekom-GG. 1&1 weist die außerordentliche Kündigung zurück und bestätigt Vertragsende zum Ablauf der 24 Monate MVLZ. Kunde bucht fortan die Lastschriften zurück und entzieht im Januar 2009 1&1 die Einzugsermächtigung.




    Februar 2009: Habe für den Kunden einen Blick ins Kundencenter geworfen. Aktuelles Paket des Kunden heißt "1&1 Doppel-FLAT 16000 Basic". Seit wann er dieses konkrete Paket hat, lässt sich momentan nicht nachvollziehen. Da die Rechnungen aber seit 09/2007 unverändert sind, spricht Vieles dafür, dass es seit 09/2007 für ihn besteht.


    1&1 mahnt und droht rechtliche Schritte an. Kunde ist der Überzeugung, seine außerordentliche Kündigung sei 12/2008 wirksam geworden und will nicht mehr bis ans reguläre Vertragsende in 09/2009 (das spricht auch für einen vollzogegen Tarifwechsel in 09/2007, da MVLZ um 24 Monate erhöht) bezahlen. Zudem möchte er seit 09/2007 die Telekom-GG von 1&1 erstattet haben.





    Folgende Probleme stellen sich nun:


    1. Es existiert keine verwertbare Annahmeerklärung des Tarifwechsels auf das Vollanschlusspaket seitens 1&1. Die Mails von 1&1 nehmen leider nie Bezug auf einen konkreten Tarif. Anderseits weisen die Rechnungen eine Tarifänderung in 09/2007 aus.


    2. Fraglich ist, ob 1&1 beim Tarif 1&1 Doppel-FLAT 16000 Basic verpflichtet ist, dem Kunden die Telekom-GG zu erstatten. Ich konnte dazu noch keine brauchbare Leistungsbeschreibung finden.


    EDIT: Interessant ist folgender Auszug aus den AGB für den Komplettanschluss:




    Es gibt nämlich auch noch den Tarif 1&1 Doppel-FLAT 16000 (ohne das "Basic"), der wohl dem "richtigen" Vollanschluss entspricht, siehe:


    http://dsl.1und1.de/xml/order/…&linkOrigin=AgbUebersicht


    So wie ich die Variante mit dem "Basic" verstehe, bedeutet "Basic" nur, dass in technischer Hinsicht noch ein Telekom-Anschluss notwendig ist, die Kosten dafür aber von 1&1 erstattet werden.


    Weiß dazu jemand Näheres? Hat jemand das Paket "1&1 Doppel-FLAT 16000 Basic" aktiv und erstattet 1&1 dort die 16,xx Telekom-GG?


    Nach meiner Recherche müsste der Kunde dafür anstatt 29,99€ mtl. eigentlich 34,99€ bezahlen (+5,00€ Fernanschaltungs-Aufschlag). Warum das hier nicht der Fall ist und seit 09/2007 immer 29,99€ mtl. berechnet werden erschließt sich mir nicht.


    Im Internet findet man auch Aussagen, dass 1&1 in diesem Paket die angefallenen Telekom-GGen erst dann erstattet, wenn dem Kunden auch tatsächlich der "richtige" Vollanschluss geschaltet wird?


    3. Widersprüchlich ist auch, dass der Kunde seit 09/2007 bereits via VoIP über 1&1 telefoniert, zusätzlich aber noch ein konventioneller POTS-Anschluss der Telekom besteht. Ausreichend wäre technisch ja ein entbündelter DSL-Anschluss der Telekom.



    PS: Falls jemand von euch aus eigener Korrespondenz einen direkten postalischen Kontakt zur Rechtsabteilung von 1&1 hat (am Besten mit Ansprechpartern) wäre ich für diese Adresse sehr dankbar. Ist nach meinen Recherchen nicht so einfach, die ganzen Vollpfosten des Kundenservices zu überwinden. Gerne auch via PN.