-
Re: Neue Adresse
Zitat
Original geschrieben von kom
Hallo,
konnte schon jemand die neue Postadresse der Maxxmobile GmbH rausfinden?
Danke & Gruss
kom
Wieso sollten die unter dem Namen weitermachen bzw. neuen Räume anmieten?
Habt ihr immer noch nicht gemerkt, dass da ein kriminelles Ding zu eurem Nachteil gedreht wurde/wird?
-
Die Post/DHL könnte sich natürlich auf ein Verschulden des Versenders gem. § 425 II HGB berufen, so dass sie ggf. aus der Haftung wäre. Aber dann müsste sie ja zugeben, dass das Paket nicht verloren, sondern bewußt beseitigt worden ist.
-
Woher hast du die Information, dass der Artikel zu 0€ einer bestimmten Zielgruppe vorbehalten war?
Selbst wenn dem so ist, machst du einen Denkfehler: (Fehlerhafte) Willenserklärung war nicht das Anbieten der Ware auf der Homepage, da es dabei an dem für eine Willenserklärung notwendigen Rechtsbindungswillen fehlt.
Fehlerhaft war die Annahme deines Angebots auf Abschluss eines "Vertrags" über MS Office 2007 ohne Gegenleistung. Und hier liegt wenn nicht bereits ein Übermittlungsirrtum ein Inhaltsirrtum über die Person des Vertragspartners vor (Vertragspartner nicht berechtigt, Sonderkonditionen zu nutzen), der anders als ein bloßer Motivirrtum zur Anfechtung berechtigt.
-
-
-
Dann würde ich der Post mal kräftig nach §§ 421 I 2, 425 HGB ans Bein pinkeln.
-
Zitat
Original geschrieben von Quindan
Einfach so? Oder haben die eine Wartefrist vorgegeben? Ganz schön dreist, finde ich :eek:
Grund ist, dass es eine zu günstig ausgezeichnete Ware gewesen ist. Also "einfach so".
Ist halt die Frage, ob für den Fall, dass die Sendung schon in der Zustellung war und nur benachrichtigt werden konnte dem Empfänger nicht schon Besitzschutzansprüche zustehen, wenn TPH die Ware zurückpfeift. Immerhin bewahrt die die Post/DHL das Ding im Anschluss der Benachrichtigung für den Empfänger auf, mittelt ihm also den Besitz.
-
Zitat
Original geschrieben von Mapel13
Für den Fall, dass das Produkt geöffnet und installiert wurde und Sie es dennoch an uns zurück schicken wollen, benötigen wir eine schriftliche von Ihnen unterschriebene Erklärung, dass Sie das Produkt vollständig von Ihrem Rechner entfernt haben. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass dafür entsprechende Kontrollmöglichkeiten existieren.
Bitte schicken die Erklärung mit folgendem Wortlaut zusammen mit der Ware an uns zurück:
“Hiermit erkläre ich rechtsverbindlich, dass ich das von Unimall erhaltene MS Office-Programm von sämtlichen Rechnern gelöscht habe. Ich selbst werde diese Version nicht mehr nutzen oder anderen die Nutzung ermöglichen.“
Die sind ja lustig. Als ob sie hierauf irgendeinen Asnpruch hätten...
-
-
Zitat
Original geschrieben von betriebsdirektor
Dieser blaue Zettel gilt aber nicht als Zugang des Einschreibens (mit der Willenserklärung drin) in den Herrschaftsbereich des Empfängers, da das Einschreiben ja noch bei der Post liegt. Wenn du es dann einfach nicht abholst, gilt es als nicht zugegangen!
Die Grundsätze der Zugangsvereitelung werden wohl erst im nächsten Semester behandelt?
Zitat
Also wenn die es ganz richtig machen wollen, schicken sie ein "Einschreiben einwurf". Hier bestätigt nämlich der Postbote per Unterschrift, dass er es in den Briefkasten des Empfängers geworfen hat, als den unmittelbaren Herrschaftsbereich des Empfängers, so dass dieser auch hätte Kenntnis davon nehmen können.
Das bestätigt der Postbote in der Praxis eben nicht. Wie das LG Potsdam herausgefunden haben will, ist man bei den Gelben nämlich so clever, die Zustellvermerke vor der Zustellung blanko auszufüllen - das geht halt schneller.
Daher in der Praxis kein Zugangsnachweis beim EE!
@CU: Mein Tipp war ja "blumentopferde". Liege ich da richtig?