Wie dämlich, man möchte zufriedene Kunden. Dumm nur, dass diese Kunden dann ab Monatsende gar keine Kunden mehr sind.
Beiträge von Dauerposter
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Zitat
Original geschrieben von kues
Bitte schön: http://www.telefon-treff.de/showthread.php?threadid=324291
Hat leider gleich zwei "-" im Titel und ist deshalb schwer auffindbar- und im "Hardware"-Bereich des Forums
Merci. Da kann ich mir im Werbeforum die Finger wund suchen.
Das war mein letztes OT-Gesabbel hier

Und: Ich meinte M aus (HB) i
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Die kommen auch nach Irland!
Mausi: Ich dachte es gab schon mal einen, zumindestens einen Allgemeinen Notebook Diskussionsthread. Kann aber über die Suche nichts finden...
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Kann er ja auch: Einfach die Ausschlagung des Erbes fristgemäß erklären...
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Achso, du hast noch gar keine Nachfrist gesetzt.
Du musst, falls du als Verbraucher bei einem Unternehmer gekauft hast gar keine Nachfrist setzen.
In anderen Konstellationen würde ich eine Nachfrist zur mangelfreien Leistung binnen 10 Tagen setzen.
Wichtig ist, das Rücktrittsverlangen nur in der Weise aufschiebend zu bedingen, so dass der Bedingungseintritt allein vom Verhalten des Verkäufers abhängt.
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Dürfte bald vorbei mit diesen Angeboten sein, da Dell nicht mehr in Irland produzieren wird. Zukünftig kommen die Reste dann aus Polen...
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Keinerlei Formalien! Du könntest auch schreiben "du sche***e geliefert, ich keinen Bock mehr auf Vertrag, Geld her".
Nur der Nachweis des Zugangs ist wichtig.
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Zitat
Original geschrieben von Evilandi666
Ich glaube kaum, dass ihr die Wohnung eurer Oma Streichen müsst. Was wäre wenn sie keine Nachfahren hätte...Ihr habt mit dem Mietvertrag ja nichts zu tun.
Erben haften natürlich für vertragliche Verpflichtungen des Erblassers.
Wurde der Mietvertrag denn seit den 50er Jahren nicht durch einen Änderungsvertrag modifiziert?
Andernfalls reicht besenrein hinterlassen. Schäden wären natürlich ebenfalls zu beseitigen. Schönheitsreparaturenklausel, sofern überhaupt vorhanden, dürfte ebenfalls wegen eines starren Fristenplans unwirksam sein.
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Wieso schreibst du es nicht selbst?
"Hiermit trete ich wegen (....) vom zwischen uns am (...) geschlossenen Kaufvertrag zurück". Die konkreten Rücktrittsgründe und Modalitäten der Rückabwicklung wirst du in einem 0815 Formular jedenfalls nicht finden.
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Danke, werde ich dann wohl auch tun müssen...