Ich habe nicht behauptet, dass sie in diesem Fall rechtens sind! Ich wiederhole nur immer wieder, dass auch ein offensichtlicher Privatverkäufer nicht unbehelligt bleiben muss. Schließlich verdient man mit solchen Abmahnungen eine Menge Holz.
Ganz im Gegenteil gehe ich da auch von Mißbräuchlichkeit aus.
Aber: Ist man ersteinmal im Visier, muss man sich rechtfertigen, ohne RA geht dann für den Laien nichts mehr. Andernfalls kommt es regelmäßig zu einer einstweiligen Verfügung, teilweise sogar ohne mündliche Verhandlung. Und dann ist die Kacke richtig am Dampfen.
A&F bei ebay zu verkaufen kann unabhängig vom Umfang ein erhebliches Kostenrisiko verursachen. Vom Zeitaufwand und Ärger mal ganz abgesehen.
Wer also nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt bzw. einen RA in seiner Familie hat, sollte von solchen Aktivitäten Abstand nehmen.