Beiträge von Dauerposter

    Ich habe nicht behauptet, dass sie in diesem Fall rechtens sind! Ich wiederhole nur immer wieder, dass auch ein offensichtlicher Privatverkäufer nicht unbehelligt bleiben muss. Schließlich verdient man mit solchen Abmahnungen eine Menge Holz.


    Ganz im Gegenteil gehe ich da auch von Mißbräuchlichkeit aus.


    Aber: Ist man ersteinmal im Visier, muss man sich rechtfertigen, ohne RA geht dann für den Laien nichts mehr. Andernfalls kommt es regelmäßig zu einer einstweiligen Verfügung, teilweise sogar ohne mündliche Verhandlung. Und dann ist die Kacke richtig am Dampfen.


    A&F bei ebay zu verkaufen kann unabhängig vom Umfang ein erhebliches Kostenrisiko verursachen. Vom Zeitaufwand und Ärger mal ganz abgesehen.


    Wer also nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt bzw. einen RA in seiner Familie hat, sollte von solchen Aktivitäten Abstand nehmen.

    flatty: Schade, dass man hier keine Bilder in die Signatur einbinden kann ;)


    Zum Thema: Habe über Abo Bar vor knapp zwe Wochen die "Brigitte" geordert. Bislang hat weder die Abonnentin noch ich als Werber eine Mitteilung/Bestätigung erhalten. Ist das normal? Gala und Hörzu wurden am selben Tag geordert, die Bestätigungen liegen schon seit einer Woche hier...

    ingo74: Willst du es nicht verstehen?


    Es ist für Erste ziemlich unerheblich, wieviele Stücke verkauft werden. Auch als Verkäufer nur eines Teils von A&F konnte/kann man in den Genuss einer Abmahnung kommen. Und das reicht an Ärger für den juristisch unbedarften Bürger völlig aus.

    Totstellen heißt die Taktik. Da die Geschäftsräume scheinbar auch aufgegeben wurden, ist die Firma vorerst quasi nicht greifbar. Und der Herr T. macht wahrscheinlich auch bereits "Urlaub"...


    An die Verantwortlichen heranzukommen erfordert damit einen großen Aufwand. Wenn das über einen RA läuft kann das eine ganze Menge Mehrkosten verursachen. Und man sollte aufpassen, dem schlechten Geld nicht gutes hinterherzuwerfen.

    Zitat

    Original geschrieben von PRIZMA
    Irgendwie leuchtet mir nicht ganz ein, auf welcher Grundlage die einem verbieten können, originale u. dann gebrauchte A&F Klamotten welche z.B. im richtigen A&F Store gekauft wurden, weiter zu verkaufen.


    Ich denke, die meisten sind schon bedient, wenn sie einen solchen Schrieb erhalten.


    Wer also nicht die Muße hat, sich anschließend dagegen zu verteidigen, sollte es halt einfach bleiben lassen.

    Zitat

    Original geschrieben von TheTEXTOR
    Aber es ist doch lediglich ein Artikel???


    Das reicht doch, um an deine Daten zu kommen.


    Sie müssen ja nicht alle von dir angebotenen Waren in den Händen halten, es reicht, wenn A&F nachweisen kann, dass du diese angeboten hast. Und das können sie, auch ohne die restlichen zu kaufen.


    Ein solcher Testkauf ist übrigens eine ganz übliche Methode, um an die Daten des Rechteverletzers zu kommen.


    Nochmals: A&F beruft sich auch bei privaten Verkäufen auf eine Verletzung ihrere Markenrechte. D.h., den Ärger mir Abmahnung usw. kann man sehr wohl auch als privater Verkäufer einzelner Gebrauchtware von A&F, die original ist bekommen.


    Ob tatsächlich auch beim privaten Verkauf eine Rechtverletzung vorliegt, ist dann schon die zweite Ebene. D.h. man braucht i.d.R. einen fundierten RA um sich erfolgreich zur Wehr setzen zu können.