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Für mich erscheinen 15-20 km/h Differenzgeschwindigkeit bei dem von dir beschriebenen Schadensbild nicht plausibel.
Wenn es wirklich dieser Geschwindigkeitsbereich war, kannst du mit Sicherheit davon ausgehen, dass es dir was verzogen hat, z.B. Träger der Stoßstange, Bodenblech.
Zumindestens die Stoßstange müsste bei einem derartigen Aufprall getauscht werden. Damit ist man je nach Fahrzeugmodell und bei lackierter Stoßstange schon bei 500€+. Dazu käme dann noch der Nutzungsausfall und bei nicht nur unwesentlichen Schäden und bei einem nicht zu alten Fahrzeug auch noch der merkantile Minderwert wegen der Einstufung als Unfallfahrzeug.
Wie hoch wurde denn der Schaden im Mittel geschätzt? Die Grenze des Bagetellschadens, ab der eine Gutachten als Schadensposten anerkannt werden sollte, liegt bei etwa 700€.
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eisi: Das liegt daran, dass die Banken im elektronischen Zahlungsverkehr die Übereinstimmung von Kontonummer und Kontoinhaber so gut wie nie prüfen, zumindest nicht bis zu einer bestimmten Betragshöhe.
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Zitat
Original geschrieben von fernseherkaputt
Völlig irrelevant ob er das anbietet oder nicht!
Juristisch mag die Annahme einer Holschuld bei nicht ausdrücklichem Auschluss derselben vor Vertragsschluss vertretbar sein. Genauso, wie du hier mangels wirksamer Vorkassevereinbarung auf Leistung Zug-um-Zug klagen könntest.
Stellt sich in der Praxis nur die Frage, wie man die Abholung bei einem Betrüger durchsetzen möchte?
Wer dieses Angebot für seriös erachtet, ist in meinen Augen schon sehr naiv.
EDIT: Schon wieder so ein Schund. Dein N96 Privatverkäufer hat dann mit der aktuellen Auktion 25 neue N96 verkauft - alles klar. Achja, die stammen aus einer Promotion.
Komisch, dass er hier
http://cgi.ebay.de/BENTLEY-DVD…007_W0QQitemZ170288052288
noch Paypal als Zahlungsmethode anbot?
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Dieser Thread ist mal wieder ein Paradebeispiel für "Gier frisst Hirn, soweit vorhanden".
Als würden Notebooks und Digitalkameras an jeder Ecke auf Bäumen wachsen 
Dumm nur, dass die schlauen Besteller Quelle nachweisen müssen, dass die Bedingungen der Garantie im Einzelfall erfüllt sind. Und dass sich Quelle, um dies zu vermeiden allerlei Tricks bedienen wird, sollte auch klar sein.
Dann wünsche ich den Cleverles schon mal viel Spaß 
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Er hat doch schon gekauft, also kann er dich bereits bewerten.
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Zitat
Original geschrieben von aikoN_Nokia
Ist es erlaubt Waren die man hier im Biete Forum anbietet, parallel auf ebay anzubieten?
Gruß
Mit dem Angebot im Forum hier liegt regelmäßig kein Angebot im rechtlichen Sinne vor. Also setzt du dich bei einem Parallelangebot bei ebay nicht der Gefahr aus, dich doppelt zu verpflichten.
Thomas88: Bei einem Mehrparteienhaus dürfte das unproblematisch sein, denn die Zirkulation im restlichen Heizungssystem ist ja vorhanden, da Mieter da sein werden, die auch heizen.
Auch wenn deine Wohnung nicht beheizt wird, wird sie von den anderen Wohnungen wohl derart mitgeheizt, dass es in deiner Wohnung keinen Frost geben wird.
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2% soweit ich weiß. Muss aber der Verkäufer zahlen...
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Zitat
Original geschrieben von fernseherkaputt
Quatsch!
Hinfahren!
Abholen!
Fertig!
Wo bietet der Verkäufer Abholung an?