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FW-Upgrade für die 5520 auf HSDPA 7,2?
Moinsen,
hier findet man, wenn man diversen Userberichten Glauben schenken kann, das lang ersehnte Update:
http://www.mobilabredband.se/f…__Novatel+Wireless+EU850D
Ich für meinen Teil rate vom Upgrade ab, meine 5520 hat es nicht überlebt 
Einige andere haben es aber erfolgreich hinter sich gebracht.
Am Besten unter XP oder Vista mit Ausführen als Administrator flashen, Virenschutz und Firewall aus, ausreichende Stromversorgung sicherstellen. Viel Glück!
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Wie lange gilt diese Aktion bzw. binnen welchem Zeitraum muss man die fünf Menüs zusammenhaben? Gilt das bundesweit?
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Mensch Peter,
im Schnäppchenthread nach einer Information fragen, die man auf der Homepage findet?
http://www.telefon-treff.de/sh…=saturn+diskussion+thread
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Bei mir ist ein 5 Tage davor.
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Unternehmen kannst du dar gar nichts. Paypal braucht immer unverhältnismäßig lange, ist wohl Teil der Abwimmelungstaktik.
Lustig wird erst der nächste Schritt, wenn es an dir liegt, die Beschädigung bzw. Minderwertigkeit der Ware nachzuweisen...
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Re: Beschädigung von Ware im Supermarkt?
Zitat
Original geschrieben von blumengott
Bislang war ich der Ansicht, dass ich im Supermarkt bis zur Kasse als Erfüllungsgehilfe des Supermarktbetreibers gelte, da ich ihm die "TanteEmma-Arbeit" abnehme und mir selbst die Artikel organisiere. Daher haftet nach § 278 BGB der Supermarktbetreiber selbst für seinen Schaden. Wie gesagt gilt das Ganze natürlich nur bei Fahrlässigkeit, nicht bei Vorsatz.
Interessante Ansicht...
Wenn diese zutreffend wäre, könntest du das ganze Szenario derart vermeiden, dass du dem Personal im Kassenraum einfach deinen Einkaufszettel aushändigst und dir die ersehnten Dinge zusammensuchen lässt.
Es gehört aber schon nicht zum Pflichtenkreis des Supermarktbetreibers, die Ware für den Käufer zur Kasse bringen zu lassen.
Zitat
Nun habe ich allerdings vor Kurzem bei Galileo (sorry, bin nach den Simpsons einfach noch kurz dran geblieben ;)) beim Thema "Rechtsfragen im Supermarkt" erklärt bekommen, dass auch bei Fahrlässigkeit man selbst den Schaden zu tragen und daher zu bezahlen habe.
Was ist nun richtig?
Das ist richtig.
Ggf. ist aber noch ein Mitverschulden des Supermarktbetreibers zu berücksichtigen, z.B. bei wackeliger Aufstellung der Waren oder schlechter Verpackung.
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Ich habe eine Frage zum Booten von externer Festplatte via USB.
Diese Option wird regelmäßig von XP/Vista im Bootmenü angeboten. Bis jetzt hat es bei mir im Rahmen von 4 Versuchen mit unterschiedlichen (funktionierenden) OS auf unterschiedlichen externen Festplatten NIE geklappt, auf dies Art und Weise zu booten.
Der Ladebalken von XP/Vista erscheint noch, dann aber immer Abbruch mit BSOD.
Woran könnte das liegen?
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Zitat
Original geschrieben von Pankoweit
Ja, hatte es: _ _ . _ . _ _ _ (QAM)
Danke für die Erklärung.
Neue Frage: Gibt es in Großbritannien ähnlich wie in Deutschland für Unternehmer eine Pflicht, bei Verkäufen an Privatkunden auf Verlangen eine Rechnung auszustellen?
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Da stehts explizit, wird sich heuer nicht geändert haben:
http://www.dpwn.de/dpwn?lang=de_DE&xmlFile=2008856
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Generell ja. Konkret weiß es nur der liebe Gott!
2007 fiel der Tag vor Heiligabend auf einen Sonntag, sogar da lieferte DHL aus.