elke: Bekommt man die "Patenschaftsurkunde" zeitnah per email/Link? Also direkt nach Zahlung per KK oder dauert das ein paar Tage?
Beiträge von Dauerposter
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Du musst nachweisen, dass du etwas verschickt hast und glaubhaft machen können, was du verschickt hast.
Schreib einfach dazu, dass dir für das Verpacken und Aufgeben ein Zeuge zur Verfügung steht.
Man sollte die gegnerische Partei nie auf dumme Gedanken bringen. Wenn Hermes auf einer Aussage des Zeuge besteht werden sie dies dich schon noch wissen lassen. Eine Versicherung an Eides statt macht ggü. Hermes ohnehin keinen tieferen Sinn.
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Zitat
Original geschrieben von Bülo78
Ich habe es an Sie verkauft da ich mit dem Gerät nicht zufrieden war und mir ein anderes holen wollte.Reicht den ein Kaufvertrag den ich dann auch denen zusnden würde???Muss denn der Empfänger bestätigen das genanntes Gerät versandt wurde oder läuft alles über den Versender der Ware ?Dann wäre der vereinbarte Kaufpreis zzgl. Hermes-Porto natürlich eine Richtschnur für den zu fordernden Schadensersatz.
Der Empfänger hat damit nicht wirklich was zu tun. Es sollte dein Einlieferungsbeleg mit Gewichtsangabe reichen, besser wäre ein Zeuge fürs Einpacken und Abliefern bei Hermes.
Der Empfänger kann aber selbst aus eignem Recht bzw. aus von dir als Vertragspartner von Hermes an ihn abgetretenem Recht gegen Hermes vorgehen.
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GSM und UMTS Empfang haben nicht zwingend etwas miteinander zu tun. Meist nutzen die Provider einen Masten für GSM und UMTS. D.h. du wirst an einem solchen Masten an deinem Empfangsort sogar schlechteren UMTS-Empfang haben, das GSM größere Reichweiten hat.
Teilweise bauen die Provider aber auch reine UMTS Standorte, wenn so einer in deiner Nähe sein sollte, könnte der Empfang mit UMTS deutlich besser sein.
Aber selbst bei GSM und UMTS am selben Masten reicht schon ein leichter Versatz in der Abstrahlrichtung für einen besseren/schlechteren Empfang im GSM oder UMTS Netz aus.
Musst du also testen!
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Schwarzbraun ist die Haselnuss, blaugrau der E-Plus-Verdruss

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Klingt eigentlich auch nicht schlecht, nur steht da seit Wochen "Lieferzeit 2-5 Tage":
http://www.handynow.de/handy-z…93eed02e47f661582c41938ff
In Anbetracht der schlechten Bewertungen des Kundenservices dieses Shops im Netz spare ich mir eine Anfrage mal

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In solchen Angelegenheiten immer sachlich-fordernd mit einem Hang zur Freundlichkeit.
Steht denn nun laut Hermes fest dass das Paket "weg" ist oder nicht?
Die Rechnung deines Providers tut meines Erachtens nicht zur Sache, da diese ja nicht nachweist, dass du das Handy verschickt hast.
Ich habe jetzt aus der Tatsache, dass das Handy an deine Bekannte ging einfach mal geschlossen, dass du das Teil nicht über Wert bzw. gar nicht an die Bekannte verkauft hast. Falls doch, wäre es ratsam einen Kaufvertrag aufzusetzen, vor allem wenn der Kaufpreis über dem Wert des Handys liegt.
Die Frist sollte angemessen sein. In Anbetracht der bevorstehenden Feiertage würde ich z.B. den 9.1.2009 nehmen.
Ein Original würde ich nie freiwillig aus den Händen geben. Also erstmal Kopie.
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Re: Re: Wer trägt die Versandkosten bei mehreren Artikel ?
ZitatOriginal geschrieben von ocb
Was hast du denn selbst an Versandkosten bezahlt? Auch für drei Pakete? Dann dürfte das rechtens sein, weil es sich dann um drei einzelne Bestellungen handelt.Der TE schrieb, dass er eine Bestellung über drei Paar Schuhe aufgegeben hat. Ich halte den TE jetzt mal für so venrünftig, dass er dies nicht getan hätte, wenn er für jedes Paar einzeln Porto hätte zahlen müssen. Selbst in diesem Falle würde ich bei gleichzeitiger Bestellung von einem einheitlichen Rechtsgeschäft ausgehen.
Zitat
Wenn aber nur einmal Porto verlangt wurde, dann kann er dir jetzt kein Porto aufbürden, das er nie verlangt hat.Hä? In welchem Zusammenhang stehen denn die Hinversandkosten bzw. -modalitäten mit den Rückversandkosten bzw. -modalitäten, nach denen der TE fragt?
Zitat
Es geht im Gesetz übrigens nicht um die Anzahl der Pakete! Das solltest du deinem "Händler" mal beibiegen. Da heisst es eindeutig "Warenwert pro Bestellung".Nein, heißt es nicht. Das Gesetz stellt allein auf den Preis der zurückzusendenden Sache ab. Ob dieser Singular nun rechtlich von Bedeutung ist oder nicht, d.h. ob eine einzelne zurückgesandte Sache mehr als 40€ gekostet haben muss oder ob bei mehreren zurückgesandten Sachen eine Addition der Einzelpreise stattfindet, ist umstritten.
M.E. muss es über eine Addition laufen. Anderseits könnte man gleich die Wirksamkeit eines Teilwiderrufs in Frage stellen, den dogmatisch korrekt wäre nur ein Komplettwiderruf.
Darüber zu diskutieren ist aber müßig, solange wir nicht wissenn ob und wenn ja wie dem TE die Übernahme der Rücksendekosten vertraglich auferlegt worden ist.
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Dir muss der Wiederbeschaffungswert ersetzt werden.
Wenn man sich da wenig Arbeit machen möchte, sollte man angeben, dass die Ware neu war (natürlich nur, wenn das mit dem tatsächlichen Zustand der Ware auch vereinbar ist, immerhin könnte das Paket ja wieder auftauchen und wir wollen uns auch nicht strafbar machen). Dann würde ich mehrere mittelmäßige Preisauskünfte für eben so ein Handy an Hermes schicken, die in etwa beieinander liegen und eine Frist zur Zahlung des Mittelwerts zzgl. Versandkosten setzen.
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Zitat
Original geschrieben von samsungsack
Ebay wird mir wohl kaum den Namen nennen, oder?
Testkauf zur Identitätsfeststellung ist bei vermuteter Rechteverletzung das Mittel der Wahl. Machen Ed Hardy und Co. auch nicht anders

Nimm das nächste Mal eigenen Webspace und tausche das beanstandete Bild bei Fremdnutzung (siehst du ja anhand der Serverlogs) gegen Fäkaldarstellungen aus. Befriedigt ungemein...