Beiträge von Dauerposter

    Die ganzen E+ Prediger übersehen immer, dass es nicht ausschließlich auf eine konkrete Nutzung neuer Dienste ankommt.


    Von Herrn Dirks Trägheit werden nicht nur diejenigen abgeschreckt, die die Dienste JETZT nutzen möchten. Auch Interessenten oder gar Bestandskunden, die in Zukunft HSDPA oder andere neue Dienste nutzen möchten werden durch diese Lethargie verprellt. Immerhin bindet man sich regelmäßig 24 Monate...



    Irgendwie erinnert mich E+ langsam an die Handysparte von Siemens. In der Entwicklung der Konkurrenz stets hinterher, und dies mit der mangelnden Nachfrage moderner Features am Markt begründen. Sieht man ja wohin das führt.

    Mein Paypal-Käuferschutzfall ist mittlerweile geschlossen - natürlich zu meinen Ungunsten, da vom Verkäufer nichts mehr zu holen war.


    Mich stört dieses Ergebnis gar nicht so sehr. Krass finde ich viel mehr den Weg zu diesem Ergebnis, die zig hirnlosen und völlig widersprüchlichen emails von diesem inkompetenen Sauhaufen.


    Für meine Begriffe steht je nach Finanzlage des Paypal-Begünstigten schon von vorneherein fest, ob man dem Käufer Ersatz leistet oder nicht. Dennoch lässt man wohl den Käufer bewußt auch in letzterem Fall Nachweise beibringen, was einen immensen Zeitaufwand und nicht selten auch zusätzliche Kosten für den Käufer bedeutet, um den Antrag dann anhand fadenscheiniger Formalia ("Fax nicht lesbar") abzukanzeln.



    Falls hier Interesse besteht, stelle ich gerne ein "best of" der dümmlichsten emails von Paypal zusammen.

    Interessante Argumentation.


    Danach müsste also auch der Käufer im Supermarkt, dem im Zuge des dinglichen Erfüllungsgeschäfts zuviel Wechselgeld herausgegeben worden ist dies aus vertraglicher Nebenpflicht dem Vertragspartner mitteilen? Schließlich hat er ja einen Kaufvertrag mit dem Betreiber.


    Macht er das nicht, hätte er dann nicht nur die vertragliche Pflichtverletzung zu vertreten, sondern würde auch noch den Straftatbestand des Betrugs durch Unterlassen erfüllen?


    Halte ich für ziemlich abwegegig, sorry.


    @Einige Fragen: Im Sinne der Einheit der Rechtsordnung muss ein evtl. erfüllter Straftatbestand ausscheiden. Wie man das konkret löst, ist teilweise umstritten. Am ehesten noch über einen Rechtfertigungsgrund, aus § 241a BGB hergeleitet.

    Zitat

    Original geschrieben von Einige_Fragen
    Eigentlich würde ich die Telefone gerne behalten. Ich mache mir jedoch Sorgen, dass T-Mobile in einiger Zeit kommt und von mir vielleicht 40 € einfordert...


    Vertragliche Ansprüche (also auch ein Anspruch auf Kaufpreiszahlung) sind gem. § 241a I BGB ausgeschlossen, da bezüglich der letzten beiden Handys keine Bestellung vorlag und ein Unternehmer an einen Verbraucher geleistet hat.


    Grundsätzlich wären wegen des § 241a I BGB auch gesetzliche Ansprüche (etwa auf Herausgabe des Besitzes) ebenfalls ausgeschlossen.


    Da TMD hier aber in der irrigen Annahme einer Bestellung geliefert hat (Doppelliefrung) greift der Ausnahmetatbestand des § 241a II BGB, so dass gesetzliche Ansprüche nicht ausgeschlossen sind.


    Solange die Geräte aber einfach nur aufbewahrt werden, kann nichts passieren. Schlimmstenfalls müssten diese dann an TMD herausgegeben werden, was ich bei diesem Schlamperverein aber für höchst unwahrscheinlich halte.