Der eigentliche Sachverhalt meines Problems steht ja bereits im ersten Beitrag. Ich habe dann also form- und fristgemäß den Antrag auf Käuferschutz bei PP eingereicht und hörte zunächst wochenlang gar nichts von PP.
Das erste Ärgernis war die von PP geforderte Beibringung eines "Polizeiberichts" zur Sache binnen zehn Tagen. Problem: In meinem Fall lag nichteinmal ein Anfangsverdacht auf eine Straftat vor und mein "Schädiger" war mir auch hinreichend bekannt, so dass die Polizei mit dieser Sache eigentlich überhaupt nichts zu tun hatte.
Problem: So sah das auch meine Polizeidienststelle. Das schrieb ich nun an PP:
wie in Ihrer email vom 06.08. gefordert habe ich die für mich zuständige Polizeiinspektion aufgesucht und dort den Sachverhalt sowie mein Anliegen vorgetragen.
Der Beamte erklärte mir, dass sich der Verkäufer in meinem Fall nicht strafrechtlich relevant verhalten habe.
Insbesondere sei der Tatbestand des Betruges gem. § 263 StGB vorliegend nicht einmal ansatzweise erfüllt. Der Verkäufer habe ja nicht bewusst zu wenig geliefert und mich über die Vollständigkeit des Angebots getäuscht (Karton vom Hersteller war noch originalverpackt bei Lieferung, er hat also keine Teile entnommen). Auch dass sich nun der Käufer nicht an seine zivilrechtlich Pflicht zur Nacherfüllung hält, sei strafrechtlich nicht von Belang. Es handelt sich nach Auskunft des Beamten und seiner Kollegen hier um ein rein zivilrechtliches Problem, für welches die Polizei grds. nicht zuständig ist.
Daher sahen sich die Beamten nicht in der Lage, mir ein Dokument (Strafanzeige, Strafantrag, Tagebucheintrag) auszuhändigen. Sie könnten mir nur mit ihren Ermittlungen helfen, wenn die Identität des Verkäufers nicht feststünde (was hier nicht der Fall ist). Ansonsten würden sie gegen Dienstvorschriften verstoßen.
Darüberhinaus wies mich der Beamte ausdrücklich daraufhin, falls ich wider besseren Wissens um die strafrechtliche Nichtrelevanz des Handeln des Verkäufers gegen den Verkäufer Strafanzeige erstatte dies unter Umständen meinerseits ein strafbares Handeln darstellt ("falsche Verdächtigung").
Daher kann ich Ihnen keinen "Polizeibericht" zukommen lassen.
In den Bedingungen zum Paypal-Käuferschutz ist zudem nicht festgelegt, dass sich der Verkäufer überhaupt strafbar nach dem StGB machen muss, damit der Käufer den Käuferschutz in Anspruch nehmen kann.
Gerne kann ich Ihnen Fotos vom zusammengebauten Ständer zukommen lassen, auf welchen eindeutig ersichtlich ist, dass die genannten Teile fehlen. Ebenso können Sie den bisher für den Verkäufer hinterlassenen, negativen Bewertungen den Frust der anderen Käufer dieses Ständers über die Qualität entnehmen.
Überdies kann ich Ihnen auch an Eides statt versichern, dass die genannten Teile gefehlt haben. Dafür steht mir auch ein Zeuge sowohl beim Auspacken als auch Zusammenbau des Ständers zur Verfügung.
Ich verbleibe in Erwartung Ihrer Rückantwort mit Freundlichen Grüßen,
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PP-Antwort:
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Käuferbeschwerde mit der Bearbeitungsnummer PP-Beschiss-08-015.
Ich kann Ihnen bestätigen, dass es uns sehr leid tut, was Sie da bei der Beschaffung des Dokumentes erleben mussten.
Unfassbar, wie man Sie regelrecht "abgekänzelt" hat, denn es ist bei uns Gang und Gebe, dass die Polizei zumindest eine Bestätigung für die versicherung ausstellen muß!
Bitte lassen Sie sich nicht von solchen Beamten einschüchtern, da die Aussagen der Polizisten so nicht richtig sind.
Bitte versuchen Sie es bei einer anderen Wache, noch einmal, die Bestätigung zu bekommen.
Wir bräuchten die Bescheinigung bis zum 16.08.2008.
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Letztendlich habe ich auf der zweiten Dienststelle eine gnädige Beamtin gefunden, welche sich der Sache annahm. Nach eineinhalb Stunden Wartezeit erhielt ich dann einen Notizblockzettel mit Dienststempel und Tagebuchnummer. Die Beamtin musste sich mit etlichen Kollegen beraten und hatte erhebliche Probleme, da das Computersystem einen solchen Fall nicht akzeptiert.
Am selben Tag hatte ich gleich in der Früh diese Mail von PP erhalten, noch bevor ich die zweite Diensstelle aufsuchte:
Der Verkäufer hat angegeben, Ihnen die fehlenden Teile nachschicken zu wollen. Bitte bestätigen Sie ggf. den Empfang der Ersatzteile. Wenn Sie diese erhalten haben, so möchten wir Sie bitten, Ihre Käuferbeschwerde zurückzuziehen. Hierzu loggen Sie sich bitte in Ihr PayPal-Konto ein und klicken auf den Bereich Konfliktlösungen . Dort können Sie die entsprechende Käuferbeschwerde auswählen und auch zurückziehen.
Wir möchten Sie bitten, in den nächsten 72 Stunden auf diese E-Mail zu antworten. Sie können sich auch direkt an [email]bechiss@paypal.de[/email] wenden, um uns den aktuellen Stand Ihrer Ansprüche mitzuteilen. Sollten wir von Ihnen keine Antwort nach Ablauf dieser Frist erhalten, werden wir möglicherweise diese Beschwerde zugunsten des Verkäufers schließen.
Gut, da der Verkäufer damit indirekt auch zugibt, dass die Teile gefehlt haben, dachte ich mir, der Polizeibericht sei nun obsolet und fragte dies binnen Minuten bei PP an.
Da PP aber grundsätzliche mindestens 24 Stunden für eine Antwort benötigt, bin ich am Abend dieses Tages sicherheitshalber noch zur zweiten Polizeiwache, um die 10-Tages-Frist für den bericht wahren zu können.
Am nächsten Tag kam die Antwortmail.
Da der Verkäufe uns mitgeteilt hat das er die fehlenden Teile nachsenden will ist dieser Polizeibericht nun entbehrlich.
Ich freue mich, dass ich Ihnen helfen durfte und wünsche Ihnen einen schönen Tag.
Tolle Wurst. Der ganze Aufwand umsonst.
Den Bericht hatte ich inzwischen an PP gefaxt und vorher mit einem Testfax an mich die Übertragungsqualität geprüft: Einwandfrei! Umgehend nach dem Faxen erhielt ich eine Bestätigungsemail von PP, dass die Unterlagen erfolgreich eingegangen seien.
Aber nicht vergessen, wir sind ja bei PP!
Wir haben die von Ihnen gefaxten Unterlagen erhalten. Leider können die Unterlagen von uns nicht anerkannt werden.
Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen sind leider nicht lesbar bei uns angekommen.
Bitte stellen Sie uns bis zum 31. August 2008 gültige Unterlagen per Fax an 0180 zur Verfügung. Beachten Sie dabei bitte, dass wir die Zeitfrist nicht verlängern können
Ob die Unterlagen nun tatsächlich unleserlich waren (trotz meines Testfaxes), sei mal dahingestellt. Ich vermute dahinter aber eine perfide Taktik, um Käuferschutzfälle "abzuwimmeln". Man gibt für PP ja sein Bestes, also faxte ich erneut und schickte zugleich eine email, an der der Bericht eingescannt angehängt war und zusättzlich ein Link zu dem Scan, der auf meinem Webspace lag.
Bald kam eine email, mein Fall sei geschlossen, da die Unterlagen nicht beigebracht worden sind. Natürlich sofort beschwert.
Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal. Mein Name ist Trottel und ich freue mich Ihnen bezüglich Ihrer Anfrage im Fall PP-Beschiss-08-15 behilflich zu sein.
Danke für Ihre Stellungnahme. Leider kam bei diesem Fax nur eine Bearbeitungsnummer der Polizei, leider aber nicht das dazuhörende Dokument bei uns an. Ich möchte Sie bitten uns dieses nochmals an die Faxnummer 0180 zu senden.
Und kurz darauf:
vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal. Mein Name ist Jeanette Blasebacke, und ich möchte Ihnen bezüglich der Käuferbeschwerde PP-Beschiss-08-15 behilflich sein.
Wir möchten Sie bitten, uns innerhalb von 2 Tagen den Polizeibericht zuzufaxen. Die Faxnummer ist 0180 . Geben Sie bitte die Bearbeitungsnummer PP-Beschiss-08-15 auf dem Fax mit an.
Eine Fotolink wird von uns nicht als gültiges Dokument anerkannt.
Dumm nur, dass das Dokument eben nur aus der Tagebuchnummer und dem Dienststempel besteht (s.o.). Auch war der Scan der email angehängt, aber dies wird sicher auch nicht anerkannt.
Schließlich lud ich den Bericht dann über die PP-Webseite hoch (etwas kompliziert zu finden) und das Dokument wurde akzeptiert. Worin nun der Unterschied in dem Hochladen auf der Webseite und dem Zusenden als attachement via email besteht entzieht sich meiner Kenntnis.
Für ein Dokument, dass nach Angaben von PP obsolet ist, großes Theater wie ich finde.
Das war der erste Streich, der zweite folgt sogleich 
BTW:
Insgesamt haben PP und ich in dieser Sache ganze 33 emails ausgetauscht. Allein daran wird der bei PP praktizierte Dilettantismus schon überdeutlich...