Vorsicht, nicht negativ über diesen tollen Laden äußern.
Der Herr K. hat eine Standleitung zur StA und gleich gibt es eine Anzeige ![]()
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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Vorsicht, nicht negativ über diesen tollen Laden äußern.
Der Herr K. hat eine Standleitung zur StA und gleich gibt es eine Anzeige ![]()
Grundsätzlich ja.
Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Ne_bis_in_idem
Allerdings kann ein nachträgliches und glaubwürdiges Geständnis des Mörders die Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen. Aber so blöd muss man erstmal sein ![]()
Praktisch nein, theoretisch ja: Wenn man sich einigermaßen auskennt in Sachen GSM und UMTS, einen Netzmonitor nutzt und ständig draufstarrt könnte einem auffallen, dass das mobile eine Verbindung zum Netz aufbaut, obwohl kein periodisches oder tatsächliches Location Update fällig ist, keine SMS und kein Anruf ankommt. Dann könnte es aber immer noch ein eingehender Anruf gewesen sein, der rechtzeitig vom Anrufer abgebrochenwurde, bevor er signalisiert worden ist.
Genauigkeit hängt von der Dichte der Basisstationen ab. Es wird immer nur der Standort der Basisstation auf der Karte angezeigt, in die das Handy im Moment eingebucht war und nicht der tatsächliche Aufenthaltsort des Handys. In Städten ergeben sich Abweichungen von einigen hundert Metern, auf dem Land in der Praxis bis zu guten 5km, theoretisch bis zu 32km.
BTW: Weiß jemand, ob dieser Regierungsentwurf auch BESTEHENDE Ortungsregistrierungen betreffen soll?
Wobei man hier beim Schuldner evtl. schon das Institut der Selbstmahnung Anwendung finden lassen könnte.
ZitatOriginal geschrieben von CLK
Irgendwie habe ich bei den Fotos noch nix erntdeckt was dem Threadtitel entsprechen würde?
49 Cent / Ortung. Keine GG. Allerdings zumindestens im Netz von E+ in letzter Zeit sehr unzuverlässig. Trotz Fehlermeldung und nicht erfolgter Ortung werden die 49 Cent berechnet.
Wenn sie denn Hirn hätten, könnte man meinen es würde rauchen:
Finale: Nach 5 Tagen trifft eine email mit dem Betreff "Lösung von Bearbeitungsnummer PP-Beschiss-08-15" bei mir ein *trommelwirbel*:
Also, in diesem Sinne: Lasst euch nicht verarschen
:top:
PS: Dieser Tage traf doch tatsächlich noch eine "Umfrage zur Kundenzufriedenheit" von PP bei mir ein. Frech.
Weiter gehts....
Dokumente also angekommen und akzeptiert (Gott sei Dank!).
Sie haben jetzt die Wahl, eine teilweise Rückzahlung für die nicht erhaltenen Teile zu bekommen, oder aber eine volle Rückerstattung, wenn Sie die gelieferte Ware an den Verkäufer zurück senden.
Ursprünglich hatte ich bei Abgabe des Antrags die Option "vollständige Rückzahlung" angehakt. Nach einiger Recherche habe ich herausgefunden, dass der Käufer für sämtliche Kosten aufkommen muss, die mit der Rücksendung in Zusammenhang stehen. In meinem Fall also das Porto für die Rücksendung an den Verkäufer (wegen Gewicht um die 10€). Und da mein Verkäufer von Anfang an einen sehr unseriösen Eindruck machte und mittlerweile wohl auch nicht mehr unter der alten Adresse erreichbar ist, wollte ich mittlerweile eher ein teilweise Rückzahlung des Kaufpreises statt einer vollen Rückzahlung.
Die volle Rückzahlung gibt es von PP ohnehin erst, wenn die Ware nachweislich retourniert worden ist UND der Verkäufer den Erhalt im Neuzustand bestätigt.
Da ich meinem Verkäufer zutraute, dahingehend Probleme zu machen und ich den Ständer für den Versand wieder komplett hätte demontieren müssen (knapp 150 Einzelteile!) und wegen der Montage/Demontage faktisch kein Neuzustand mehr vorliegt bin ich von der vollen Erstattung weiter abgerückt. Weiterhin wäre es mehr als ärgerlich, wenn der Ständer zurückkommt weil Empfänger verzogen bzw. Annahme verweigert, PP deswegen nicht zahlt (Verkäufer bestätigt den Erhalt im Neuzustand ja nicht) und ich das Ding dann erneut montieren müsste, damit ich wenigstens noch was davon habe.
Gegen eine teilweise Rückzahlung spricht allerdings der Wortlaut " für die nicht erhaltenen Teile" in PPs email. Die Plastikteile haben materiell einen Wert von ein paar Cent, dennoch ist der Ständer ohne sie nahezu unbrauchbar.
Deswegen schrieb ich Folgendes an PP:
Die fehlenden Teile (Plastikadapterstücke) haben an sich wohl einen sehr geringen Material- bzw. Herstellungswert. Bei einer telefonischen Nachfrage in Italien beim Hersteller wollte man mir die Teile für eine Bearbeitungsgebühr um die 20 Euro zuschicken, leider habe ich dort bislang aber niemanden mehr erreichen können.
Durch das Fehlen dieser Teile ist andererseits die Funktion des Montageständers stark eingeschränkt, da dieser sehr instabil ist, d.h. bei Befestigen eines Fahrrads sofort kippt. Derzeit behelfe ich mir, indem ich den Ständer mit einem Seil an einem Haken in der Wand befestige, was aber nicht der Sinn eines mobilen Montageständers sein kann.
Bei einer Rücksendung müsste ich wohl mit den Versandkosten in Vorleistung treten (wegen des Gewichts für Privatkunden bei versichertem Versand wohl um die 10 Euro). Da der Verkäufer bislang wenig kooperativ gewesen ist und auch dessen Solvenz in Frage steht, werde ich auf diesen zusätzlichen Kosten sitzenbleiben. Evtl. bestreitet der Verkäufer dann auch mutwillig den (vollständigen) Rückerhalt des Ständers, so dass die Auszahlung wiederum hinausgezögert bzw. sogar gefährdet würde?
Eigentlich ganz verständlich, oder?
Tags drauf prompte und sinnvole Antwort:
Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal. Meinen Namen habe ich vergessen und ich freue mich Ihnen bezüglich Ihrer Anfrage im Fall PP-Beschiss-08-15 behilflich zu sein.
Vier Tage später kam dies:
Um Anspruch auf eine Rückzahlung zu haben, müssen Sie den Artikel innerhalb von 10 Kalendertagen ab Erhalt dieser E-Mail im dem Zustand, in dem Sie ihn erhalten haben, zurück zum Verkäufer senden. Die bei der Rücksendung des Artikels anfallenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.
Wir können Ihnen den vollen Betrag nicht zurückerstatten. Der Rückzahlungsbetrag basiert auf den Bestimmungen unseres Käuferschutzprogramms. Bitte lesen Sie die Informationen zum Käuferschutzprogramm in unseren Nutzungsbedingungen, bevor Sie entscheiden, ob Sie die Angelegenheit weiterverfolgen möchten.
Hatte ich mich irgendwo für eine vollständige Rückerstattung entschieden? Nein! Daher schrieb ich prompt:
in meiner email vom 4.9. hatte ich dargelegt, warum ich mich wohl nicht für die Alternative der kompletten Rückerstattung entscheiden werde, sondern für die der teilweisen Rückerstattung für die unvollständige Lieferung.
Drei Tage vergehen. Zwischendurch trudeln Erinnerungsmails für die Beibringung der Sendungsdaten der Retoure ein.
Neue Mail von PP:
vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal. Mein Name ist Bernd van Brot, und ich freue mich, Ihnen bezüglich der Bearbeitungsnummer PP-Beschiss-08-15 behilflich zu sein.
Ich verstehe Ihre Besorgnis. Wie ich aus Ihrer Email erkennen kann, sind Sie mit einer Teilrückerstattung für die unvollständige Lieferung einverstanden.
In diesem Fall muss uns jedoch der Verkäufer dies auch schriftlich bestätigen, da der Verkäufer Ihnen den Teilbetrag auszahlen muss, nicht PayPal.
Herr schmeiß Hirn vom Himmel und triff das Brot.
Wozu bräuchte ich den PP-Käuferschutz, wenn der Verkäufer mir freiwillig einen Teilbetrag erstatten würde? Stand ich nicht über einen Monat lang in erfolglosen Verhandlungen mit dem dummen Verkäufer?
Deswegen wandte ich mich erneut an PP:
erneut möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mich NICHT für eine komplette Rückerstattung des Transaktionsbetrags, sondern für eine teilweise Rückerstattung entschieden habe. Dies hatten Sie mir zur Wahl gestellt und können Sie aus der vorangegangenen Korrespondenz entnehmen.
Weiterhin war nie die Rede davon, dass die teilweise Rückerstattung durch den Verkäufer und nicht durch Sie erfolgt. Wie Sie aus meinen Angaben zum Fall bereits wissen, habe ich mehrfach und wochenlang erfolglos versucht, eine Einigung in Sachen Minderung bzw. Rücknahme mit dem Verkäufer zu erzielen.
Weiterhin trudeln die netten reminder von PP bei mir ein. Auszug:
Noch zwei Mails an PP, dass ich keine vollständige Rückerstattung möchte und daher die Ware nicht retournieren werde. Keine Reaktion, nur eine letzte Erinnerung zur Bereitstellung des Rücksendenachweises. In meiner Not habe ich meine Begründung in die Eingabemaske für den Rücksendenachweis auf der PP-Homepage gehackt.
Darauf kam prompt:
![]()
Und:
Stellen Sie Nachverfolgungsinformationen bereit, um nachzuweisen, dass der/die Artikel an den Verkäufer zurückgesendet wurde(n).
Die Vorlage von Nachverfolgungsinformationen ist sehr wichtig, da sie bestätigen, dass Sie den/die Artikel zurück an den Verkäufer gesendet und daher einen Anspruch auf eine Rückzahlung haben.
Name des Verkäufers: Handelsagentur Saft E-Mail-Adresse des Verkäufers: ADummkopf@wäb.de Transaktionscode des Verkäufers: 0E308155TA1089417
Ignoranz pur.
Im nächsten Beitrag gehts weiter...
Bei wem leisten sie denn aktuell Auszahlungen?