Beiträge von Dauerposter

    Dass die Erklärung zugehen muss ist ja auch unstreitig. Das kann sie aber auch weiterhin, wenn Amazon einfach noch einmal gegenüber dem TE anficht.


    Aus § 121 BGB ist die Risikoverteilung bzgl. einer Verspätung der Erklärung klar ersichtlich:


    Zitat

    (1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.


    (2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.


    Letzlich geht es uns ja nur noch um eine Verfristung der Erklärung.


    Die Grundsätze der Zugangsvereitelung, nach denen Amazon bei fahrlässiger Vereitelung unverzüglich erneut eine Erklärung abgegeben müsste, kommen hier schon deswegen nicht in Betracht, da Amazon wegen der Verteilung des Verspätungsrisikos mit dem Zugang keine Frist wahren muss.


    Dennoch müsste Amazon, sobald sie den Verlust der ersten Erklärung erkennen können, nach m.E. unverzüglich eine weitere Anfechtungserklärung nachschieben. Dies ist aus Gründen der Rechtssicherheit geboten.


    Ob dies hier noch in unverzüglicher Weise möglich ist fraglich. Ich würde sagen, es ist noch möglich, da Amazon nicht erkennen musste, dass die erste Erklärung verloren gegangen ist (ist sie ja auch überhaupt nicht, da sie laut den Beiträgen des TE unzweifelhaft zugegangen ist). Amazon hat bei wirksam erfolgter Anfechtung im Rahmen der Verjährungsfristen Zeit, seine Rechte durchzusetzen.


    Timeslot: Da haben Sie Recht, Herr Kollege :D

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Vor allem ist inzwischen die Frist für eine tatsächliche Anfechtung natürlich schon längst abgelaufen. Die EMail, die amazon versendet hat, hat keinerlei Beweiskraft. Die Anfechtung hätte also schon per Einschreiben erfolgen müssen.


    Insofern: Selbst WENN noch etwas käme, könnte man sich nunmehr ohne Weiteres darauf berufen, dass die Anfechtung zu spät erfolgt ist.


    Da hast du was falsch verstanden:


    Das Verspätungsrisiko trägt bei der Erklärung der Anfechtung gegenüber Abwesenden nicht der Erklärende, sondern der Erklärungsgegner.


    D.h: Kann Amazon nachweisen, dass sie unverzüglich eine email an den richtigen Empfänger verschickt haben, aber kein Zugang erfolgt ist bzw. dieser für Amazon nicht nachweisbar ist,wäre eine erneute Erklärung der Anfechtung mit nachweisbarem Zugang nicht verfristet.

    Danke!


    Ich meine aber nicht BCCH, BSIC oder RxLev der Nachbarzellen, sondern die jeweilige CI (=Cell ID) der Nachbarzellen. Müsste nach meinen Infos in der BA Liste enthalten sein.


    Das kann außer TEMS nämlich (fast) kein anderer Netmonitor und ist zum Sendersuchen interessant...

    Hat von euch jemand Erfahrungen mit dem Ur-TEMS Gerät, dem SH888?


    Habe dieses als TEMS pocket Version.


    Leider kann ich in keinem Untermenü die CIDs der Nachbarzellen finden. Kann es sein, dass diese Funktion in frühen TEMS pocket Versionen noch gar nicht unterstüzt wurde?


    Da sieht man mal wieder, welch dummes Volk da an der Hotline sitzt. Letztendlich zahlst du evtl. sogar für die Aufschaltung des International Roaming, dank Providervertrag.