Selbes Problem hier, auch seit ein, zwei Wochen erst.
Kommt mir so vor, dass es seit dem Update auf die 3.0.3 auftritt.
Oder könntes es an Kaspersky KIS 2009 liegen?
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Selbes Problem hier, auch seit ein, zwei Wochen erst.
Kommt mir so vor, dass es seit dem Update auf die 3.0.3 auftritt.
Oder könntes es an Kaspersky KIS 2009 liegen?
ZitatOriginal geschrieben von zenois
ja, ist email gebunden
Gutscheinwert: 10 Euro*
Gutscheincode: C-RABATT26DE
Der Gutschein geht auf meinem Konto, habe auch einen Käuferschutzantrag am Laufen, aber keine email zu dem Gutschein erhalten.
Weißt du, wielange dieser Gutschein gültig ist? Unter Goolge kan ich dazu nichts finden...
Du kannst deine Kündigung auch schon mit der Eingehung des Abos vorweggenommen erklären.
Ich habe das Problem, dass einige abonnierte Threads irgendwann aus der Benachrichtigung rausfallen, obwohl neue Beiträge erstellt wurden und die Threads auch regelmäßig gelesen werden.
Die Geschäfte des Hrn. Herrmann sind hier bereits ausreichend dokumentiert worden, such mal nach "Handybude". Dann wird dir hoffentlich bald ein Licht aufgehen....
Z.B:
http://www.telefon-treff.de/sh…73268&highlight=handybude
http://www.telefon-treff.de/sh…eadid=64357&pagenumber=13
Hortung vielleicht schon, aber ein wenig Überbrückungsgeld in bar ist schon empfehlenswert. Wenn unser schönes modernes Zahlungssystem erst Mal ins Wanken gerät, kann man damit wenigstens beim Bauern um die Ecke Grundnahrungsmittel holen gehen, bis sich der Tauschhandel etabliert hat ![]()
BTW: Kennt jemand eine Seite, auf der die Hintergründe und Verschärfung der Krise laienverständlich, sachlich und neutral erläutert sind? Die Ursachen sind mir zwar grundsätzlich bekannt, dennoch kann ich die mittlerweile offensichtliche Tragweite, vor allem in internationaler Hinsicht, nicht ganz nachvollziehen.
Timba: Tu dir das nicht an (ich spreche aus leidvoller Erfahrung).
So eine Homepage ala http://www.o2-can-barr.de wäre schon fein.
Wenn man T-Mobile 17 Mio. Kundensätze klauen kann wird man doch auch den Barring-Plan von o2 kriegen ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Schrompf
Sie hat den Vertrag definitiv nicht abgeschlossen. Kennt jemand da einen ähnlich gelagerten Fall mit einem Urteil?
Es könnte ja jeder behaupten, er hätte den Vertrag nicht abgeschlossen. Das einzige Indiz auf unserer Seite ist die IP-Adresse von der Telekom. Das sie zwischenzeitlich nicht auf ihren Mailaccount zugreifen konnte, lässt sich wohl nur schwer beweisen.
Es gibt Rechtsprechung zu ähnlichen Fällen bei Geschäften über die Plattform ebay. Dort ist die Ansicht herrschend, dass eine erfolgreiche Nutzung der Kombination Benutzername und Passwort nicht ausreichend ist für den Nachweis, dass diejenige Person, auf welche der Benutzername läuft, auch die Willenserklärung abgegeben hat, wenn dies bestritten wird.
Nicht deine Mutter ist hier in Beweisnot, sondern die andere Partei. Deine Mutter muss, wenn der Vertragsschluss substantiiert vorgetragen wird dies mit Argumenten bestreiten (also z.B dass die angegebene IP ihr nicht zugeordnet werden kann, dass ihr email-Konto mißbräuchlich genutzt worden ist usw.
Such dir einen qualifizierten RA.
Wenn deine Mutter diesen Vertrag nicht geschlossen hat, dann wird die Gegenpartei einen Vertragsschluss durch deine Mutter auch nicht nachweisen können. Und das muss sie, um zu obsiegen, solange deine Mutter dies qualifiziert bestreitet.