Jack999: D1 Roaming geht bei dir nicht?
Beiträge von Dauerposter
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Problem, mit WLAN (versteckte SSID) zu verbinden unter Vista
Moin zusammen,
habe da ein kleines Problemchen und versuche es daher erst mal hier.
Situation:
1. Notebook mit Vista32 und Intel 4965AGN WLAN Modul.
2. Linskys WRT54GS WLAN-RouterZwischen 1 und 2 besteht eine WLAN Verbindung, gesicherte durch MAC-Filter, WPA2-PSK und versteckte SSID (kein SSID broadcast des Linksys). Die Option unter Vista, dass sich das NB automatisch auch mit dem WLAN verbindet, wenn die SSID versteckt ist, ist aktiv.
Das WLAN arbeitet so auch hervorragend und ohen Probleme.
Aber:
Ab und zu nutze ich eine integrierte Datenkarte (für UMTS) und manchmal auch ein Handy als Modem über Bluetooth. Klappt auch alles.
Möchte ich aber nach Nutzung einer dieser beiden Alternativverbindungen in mein WLAN und schalte dann den Router ein, kann ich mich mit diesem nicht verbinden, weil das WLAN von mir nirgends auftaucht (vermutlich weil die SSID versteckt ist).
Das NB verbindet sich daher weder automatisch (was ja ausgewählt ist) noch manuell mit dem WLAN. Manuell deswegen nicht, weil der Name meines WLAN nirgends auftaucht und daher nicht anwählbar ist (weder über "Verbindung mit einem Netzwerk herstellen" im Systray noch im Netzwerk- und Freigabecenter).
Auch ein "Aktualisieren" der Liste und längeres Warten führt nicht zur Anzeige meines WLANs.Unter "Drahtlosnetzwerke verwalten" ist das ersehnte WLAN ganz oben in der Liste eingeordnet, sollte also primär ausgewählt werden.
Ich muss mich doch irgendwie mit meinem WLAN auch "nachträglich" verbinden können, ohne jedes Mal den Rechner neustarten zu müssen?
Bitte um Tipps

EDIT: Wenn ich im Netzwerkcenter die "Drahtlose Netzwerverbindung" de- und dann wieder aktivere, dann meldet sich das NB binnen Sekunden an meinem WLAN an. Ist zwar eine Lösung, aber umständlich

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Zitat
Original geschrieben von DaRappa
und schon ist ein neuer Thread eröffnet
Also wieder dieselben Konditionen für TTler, auch wenn das Angebot definitiv Ende Juli vorbei sein sollte?
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o2 hat wohl den Schwanz eingezogen, auch beim Pendant von "handytick" wurde der Tankgenuss erheblich eingeschränkt

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Zumindest wenn man den Kommentaren auf der letzten Seite Glauben schenkt...
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Es war so:
bis 31.7.: 320€ Gutscheine
ab 1.8. bis? : 300€ Gutscheine + F3
seit Kurzem: 200€ Gutscheine + F3Das ist ja fein, dass sich o2 so in den HSDPA Ausbau hängt.
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Anfangs waren es wohl noch 300€ + F3, siehe vorige Seite.
Ich durchforste gerade den Thread, habe aber noch keine Faxnummer von o2 gefunden, an den ich den Nachweis der Selbständigkeit schicken kann. Oder nimmt man das Fax der normalen Kundenbetreuung?
Habe nur eine SMS bekommen, ohne Link zu diesem Formular, dass ich den Nachweis hinschicken solle.
EDIT: Auf dem Formular ist es die 01805 57 17 66.
EDIT+: Das Formular stammt wohl aus dem DSL + Festnetzbereich von o2, keine Ahnung ob die Faxnummer "für uns" dann die richtige ist?
Du schriebst hier mal, du hättest deine Datenkarte auf 7,2Mb/s upgedatet und seitdem mache das Surfen noch mehr Spass. o2 bietet aber doch HSDPA nur mit bis zu 3,6 Mb/s an?
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Zitat
Original geschrieben von prozac1
Es ist allgemein so, dass das Widerrufsrecht erlischt, sobald man die Sache in Gebrauch nimmt.Siehe dazu §312d III Nr. 2 BGB.
Das stimmt nicht. Der reine Gebrauch der Sache kann das Widerrufsrecht nicht zum Erlöschen bringen, er löst höchstens Wertersatzansprüche des Unternehmers aus.
Anknüpfungspunkt für den Ausschlusstatbestand des § 312d III Nr. 2 BGB ist vielmehr die Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Verbraucher.
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Hier dürfte schon gar kein Kaufvertrag zustande gekommen sein. Trotzdem sollte hilfsweise der Widerruf und die Anfechtung erklärt werden.
Ich würde der Firma erstmal ohne RA einen gesalzenen Brief schreiben, in dem ich sie vor allem auffordere, binnen einer knappen Frist schriftlich die Abstandnahme von der bisher geltend gemachten Forderung zu erklären. Für den Fall, dass die Forderung weiterhin aufrechterhalten wird und unberechtigt ist, kann der "Schuldner" dann die ihm zur Abwehr der Forderung entstandenen Rechtsberatungskosten vom "Gläubiger" ersetzt verlangen.
Lässt sich denn der Name der beiden Herren rausbekommen? Wenn ja, dann zusätzlich zum Geschäftsführer auch diese beiden Herren wegen des Verdachts auf Vorliegen des Betrugtatbestands anzeigen. Herauskommen dürfte nichts dabei, aber trotzdem gibt es eine Menger Ärger für die beiden Assis...