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Zitat
Original geschrieben von MasterBee
Denke mal der erste Weg führt zur Telekom. Kann mir kaum vorstellen, dass Anwalt da groß mit sich reden lässt. Schließlich möchte er geld sehen...
Edit: Bankverbindung wurde beim Umzug nicht geändert und T-online/Telekom hat nicht versucht abzubuchen.
Vermutlich kannten die beiden Firmen sich zumindest zum Teil doch...anscheinend fiel ja die Einzugsermächtigung weg.
Gut. Dann ist es das Problem der T-Online und A nicht in Schuldnerverzug, wenn die Zahlung per Lastschrift vereinbart war und A beim Besuch im T-Punkt nicht ausdrücklich die Ermächtigung zur Lastschrift auch ggü. T-Online widerrufen hat.
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Der RA ist in diesem Falle (wie so oft) einfach nur Stellvertreter des Anspruchinhabers, der kraft seiner Bevollmächtigung wirksam Handlungen ggü. dem Schuldner oder den Gerichten für und gegen den beauftragenden Gläubiger vornehmen kann.
Es ist ein- und dasselbe Mahnverfahren und derselbe MB, egal ob es/er nun vom Gläubiger selbst oder von dessen RA beantragt wird. Letzteres ist regelmäßig aber teurer 
Es ist durchaus legitim, einen RA mit der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen.
Wenn nicht gerade Rechtsmißbräuchlichkeit gegeben ist, sind die Rechtsberatungskosten ein Teil des Verzugsschadens, welchen der Schuldner, wenn er sich vor Eintritt dieser "Auslagen" schon in Verzug befunden hat, ersetzen muss.
Hier wurde der RA evtl. schon zur Ermittlung der neuen Anschrift des A benötigt, da sich T-Online und T-Com in solchen Sachen plötzlich nicht mehr kennnen.
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Du hast einen Denkfehler drinnen.
Gerichtliches Mahnverfahren = Mahnbescheid. Wenn es jetzt eingeleitet werden soll vom RA, dann beantragt der RA im Namen der T-Online einen Mahnbescheid gegen A.
Die Kosten für die Inanspruchnahme des RA und ein evtl. Mahnverfahren können dann von A ersetzt verlangt werden, wenn sich A mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte in Schuldnerverzug befindet.
Dafür spricht Einiges, wenn A den wohl gesonderten Vertrag mit T-Online seinerzeit nicht wirksam gekündigt hat und eine Mahnung an die nicht ggü. der T-Online geänderte, alte Adresse erfolgt ist bzw. die Mahnung sowieso entbehrlich war.
Hat sich denn beim Umzug von A auch die Bankverbindung geändert bzw. wurde noch auf Rechnung gezahlt?
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Danke, dann hat es sich wegen bestehender Loop-Verträge schon erledigt...
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Re: Kinder
Zitat
Original geschrieben von Viv
Ich frage mich immer wieder was da kaputt ist und warum hier soviele Analphabeten herumschwirren. Immer und immer dieselben Fragen. Und doofe und noch mehr doofe Fragen. Ja, es gibt dumme Fragen. Guckst Du Link in meinem letzten Posting, guckst Du Suche, guckst Du Google. In der Zeit, welche Du benötigt hast Dein Posting zu erstellen hättest Du mit etwas Eigeninitiative, nur ein kleines Quentchen, die Antwort längst auf dem Bildschirm gehabt :mad:.
Such dir mal ein lebenswertes reallife, du Schlaumeier
Deine Frustpostings werden langsam nervig...
Mir geht es darum, wie o2 "Neukunde" definiert.
Ist jemand, der schon einen Sprachtarif nutzt, hier einen Datentarif bucht, Neukunde i.S.d. Freundschaftswerbungsbedingungen? Ist man schon kein Neukunde mehr, wenn man eine o2 Loop auf sich registriert hat? Ist man kein Neukunde, wenn man o2 DSL nutzt? Ist man Neukunde, wenn man hier ohne bestehende o2 Verträge abschließt, aber schonmal o2 Kunde war?
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Steht deutlich da, dass Loop-Kunden aktiv werben können, aber nicht geworben werden können. 50€ sind auch als Barprämie möglich.
Frage: Muss der Geworbene Neukunde bei o2 sein?
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Was gibt es eigentlich für einen Betrag für Freundschaftswerbung? Sind nur Punkte bei o2 oder kann man die sich wie Vodafone Stars auch auszahlen lassen?
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HoldaT:
Dann schätz dich nachträglich glücklich... Bei mir klappt es seit Monaten schon mit einem einfachen Aktionstarif (T&M 1000 zu 39,99€) hinten und vorne nicht.