Beiträge von Dauerposter

    Da hab ich ja was losgetreten :D


    Ich werde mal nach einem Abmahnkollegen Ausschau halten. Da werden PN von einer GmbH ohne HRB-Nummer versandt, in Angeboten wird via AGB pauschalisierter Schadensersatz statuiert ohne dem anderen Vertragsteil ausdrücklich die Möglichkeit zu gestatten einen geringeren Schaden nachzuweisen, da wird in der WRB die Widerrufsmöglichkeit unzulässigerweise auf den fernmündlichen und telekommunikativen Weg via email beschnitten.


    Der größte Lacher:


    Code
    Bei Mobiltelefonen ohne Vertrag darf das Gerät nicht länger als eine Stunde im Netz eingebucht gewesen sein, soll es zugesandt werden. Dies gilt nicht bei mangelhafter Ware.


    Das kann in der Summe richtig teuer werden ;)



    PS: Wo bleibt die Anzeige? Ein Kollege würde das Mandat gerne ziehen...

    Als ob die Intelligenz direkt proportional zur beruflichen Qualifikation wäre...


    Ich kenne (als Akademiker, ohne auf diesen Status ansatzweise stolz zu sein) genügend Nulpen, die ein Studium erfolgreich abschließen konnten und schließlich auch ein gute Stelle bekommen haben. Gerade in den nicht-naturwissenschaftlichen Studiengängen kommt man auch ohne gesteigerte Intelligenz ans Ziel. Nämlich häufig schon durch vermehrten Arbeitsaufwand ("Auswendiglernen").



    Eine übermäßige Intelligenz ist in unserem "sorglosen" Leben meiner Meinung nach sogar vielmals hinderlich (solche Leute dürften deutlich häufiger an Ängsten, Selbstzweifeln, Depressionen etc. leiden).


    Gerade bei einem Studium sollte man immer auch die Rahmenbedingungen berücksichtigen (finanzielle Situation, familiäre Situation, Krankheiten, Traumata usw.), das interessiert in der Praxis wohl nur die wenigsten Arbeitgeber.


    Anderseits kenne ich genug fähige Leute, die hauptsächlich aufgrund sozialer Umstände entweder schon nicht das Abitur machen konnten (Ärmere Eltern, Kind soll so schnell wie möglich selbst verdienen) oder mangels Untersützung kein Studium aufnehmen konnten/wollten.


    Ich könnte Leuten, die Nicht-Akademiker für nicht umgangswürdig halten ("Was, deine Freundin hat nur eine Lehre gemacht?") auch jedes Mal eine drüberziehen.


    Ziemlich primitive Haltung...



    @No Teen: Mein Freund, ein Hausmeister, hat seit kurzem auch "Facility Manager" auf seiner Karte stehen, was von seinem Arbeitgeber ausging :D

    Da ich doch ein gewisses "öffentliches Interesse" vermute möchte ich den Inhalt der drohenden PN, die mir der werte Herr K. hat zukommen lassen sinngemäß wiedergeben:


    Ich hätte den Link zu entfernen und mich zu entschuldigen, andernfalls würde man Anzeige erstatten und ich hätte "keinen Spaß" mehr.


    Ob die dort vorhandenen Rechtschreibfehler evtl. von generellen orthographischen Defiziten, hohem Blutdruck oder sonstiger Exaltiertheit zeugen lasse ich mal dahingestellt.



    Möge sich anhand dieser sinngemäß wiedergegeben Äußerungen jeder Leser hier selbst seine Meinung zu diesem "Händler" bilden...


    Ich frage mich, ob die Moderatoren hier einen derartigen Nutzer noch länger die Früchte dieser Plattform ziehen lassen wollen?


    Du schreibst zu normalen Kosten an die 0177er Nummer zurück. Dann kommt eine automatisierte Antwort mit einem Locktext, aber von einer Premium-Kurzwahl (z.B. 77144). Die spekulieren darauf, dass du aus Neugierde/Partnersuchdrang einfach antwortest. Den meisten fällt die neue Nummer dann gar nicht auf, es wird aber ab dieser Antwort immer eine Premium-SMS (bis zu 2,99€/SMS) verschickt.


    Mittlerweile geht es schon soweit, dass ein Lockvogel wahllos Profile auf sozialen Netzwerken (StudiVZ etc.) anschreibt (würde dich gerne kennenlernen, meine Handynummer ist 0177xxxxxxxxxx).

    Ich kenne den buchungstechnischen Ablauf bei T-Online Internetzugängen i.V.m. T-Com Festnetzanschlüssen nicht.


    Meines Erachtens ist es aber auch treuwidrig, wenn die Kündigung des Festnetzanschlusses (dessen Bestehen ja scheinbar notwendige Voraussetzung für eine Nutzbarkeit des T-Onlinetraifs ist) einerseits T-Online nichts angeht, andererseits aber ein im selben Zuge erfolgter Widerruf der Lastschriftermächtigung ggü. der T-Com plötzlich auch das Vertragsverhältnis mit der T-Online berühren soll.