Beiträge von Dauerposter

    Zitat

    Original geschrieben von Hamasaki
    Also verliere ich definitiv die 7 Euro und erhalte die 199,99 Eur wieder. Korrekt?


    Zuersteinmal muss differenziert werden, wann der Widerruf bei Unternehmer zugegangen ist: Vor oder nach Versand der Ware. Wenn noch davor, und verschickt der Verkäufer trotzdem, handelt er rechtsmißbräuchlich.


    Aber auch wenn der Widerruf erst nach Versandauslösung zuging, geht die aktuelle Rehtsprechung eindeutig dahin, dass der Unternehmer die Hinversandkosten zu ersetzen hat (gilt nur bei Komplett-, nicht bei Teilwiderruf). Siehe dazu nur das "Heine-Urteil" des OLG Karlsruhe vom September 2007.


    Ein gewisses Prozessrisiko besteht immer, auch sollte man sich grundsätzliche überlegen, wegen 7 Euro vor Gericht zu gehen.


    Für ein sonstige Kostenpauschale (ebay-Gebühren, Stornokosten etc.) gibt es keinerlei Grundlage.

    Das hängt denke ich primär von deinem Kochverhalten ab. Sicherlich mag Ceran etwas effizienter und auch besser zu bedienen sein (zuschaltbarer größerer Ring, genauer zu dosieren), aber wirklich zur Geltung kommt das nur wenn man tagtäglich kocht.


    Für die studentische Dose Ravioli muss es kein Ceran sein...

    Ist das ein Neuwagen gewesen oder ein Vorführer (wegen Probefahrt neulich)? Wenn neu, dann nichts wie weg damit. Bei einem Neuwagen hättest du ja schließlich 2 Jahre Skoda Herstellergarantie. Durch den Vorfall ist die natürlich zumindest für den Bereich Tank - Einspritzung - Motor Essig. Da der Vorfall schriftlich festgehalten werden soll (um den Verkäufer haftbar zu machen) kommt das schnell in die Historie des Fahrzeugs...


    Auch bei einem Gebrauchtfahrzeug wäre mir das Risiko zu hoch. Selbst wenn sich der Händler verpflichtet, für alle Folgeschäden geradezustehen ist im Ernstfall immer noch von dir der Nachweis zu führen, dass ein Folgeschaden vorliegt. Vom Insolvenzrisiko des Händlers mal ganz abgesehen.


    Außerdem hat das Auto für dich durch die Sache immer einen Makel und du wirst immer auf der Lauer liegen, Folgeschäden zu entdecken :D


    Wenn du ihn wieder abstoßen willst, müsstet du strengenommen den "Mangel" angeben. Da kommt dir zwar zu 99% niemand von selbst drauf, aber wenn die ausgetauschten Teile oder gar der Grund selbst in der Fahrzeughistorie stehen hast du schnell den schwarzen Peter. Daher: Zumindest in der Theorie Minderung des Wiederverkaufswertes!


    Sowas darf einfach nicht passieren. Also muss der Händler bluten.


    PS: Mein Beileid. Ich bin vor Jahren schon ausgetickt, als in meinem Neuwagen das Navi-LCD einen riesen Riss hatte.

    Die Gewerbeanmeldung in der Absicht das Gewerbe demnächst wieder abzumelden erfüllt keinen Straftatbestand, das wurde dir hier bereits erklärt.


    Man könnte nun versuchen, eine Erfüllung des Betrugstatbestands zu konstruieren, wenn man o2 als nicht Gewerbetreibender den Abschluss eines Gewerbetarifs unter Vorlage eines Gewerbenachweises anträgt. Das muss jeder selber wissen, ob er so etwas machen will.


    Anderseits scheint sich ein Provider wie o2 augscheinlich nicht sonderlich dran zu stören, oder hätte man sonst so laxe Vorgaben geschaffen?


    Generell sollte man sämtliche faule Studenten hier kriminalisieren, die nur immatrikuliert sind, um sich günstige Handyverträge zu erschleichen. Und erst Recht diejenigen, die ihre Exmatrikulation dem Provider nicht unverzüglich mitteilen.


    Nicht zu vergessen die Randgruppe der Straftäter hier, die sich die Subvention der Mobilfunkprovider heimtückisch erschleichen, in dem sie die erhaltenen SIM-Karten niemals ans Tageslicht lassen.


    Böse Menscheit. Aber die Guten hier können freilich auf http://www.blockwart-treff.ddr ausweichen...


    OB05: Deine Sabberei schlage ich zur Not auch ohne Argumente. Mir stellen sich heute noch die Nackenhaare auf bei deinen diversen hilflosen Beteiligungsversuchen in manchen Rechtsthemen hier.