ZitatOriginal geschrieben von Hamasaki
Also verliere ich definitiv die 7 Euro und erhalte die 199,99 Eur wieder. Korrekt?
Zuersteinmal muss differenziert werden, wann der Widerruf bei Unternehmer zugegangen ist: Vor oder nach Versand der Ware. Wenn noch davor, und verschickt der Verkäufer trotzdem, handelt er rechtsmißbräuchlich.
Aber auch wenn der Widerruf erst nach Versandauslösung zuging, geht die aktuelle Rehtsprechung eindeutig dahin, dass der Unternehmer die Hinversandkosten zu ersetzen hat (gilt nur bei Komplett-, nicht bei Teilwiderruf). Siehe dazu nur das "Heine-Urteil" des OLG Karlsruhe vom September 2007.
Ein gewisses Prozessrisiko besteht immer, auch sollte man sich grundsätzliche überlegen, wegen 7 Euro vor Gericht zu gehen.
Für ein sonstige Kostenpauschale (ebay-Gebühren, Stornokosten etc.) gibt es keinerlei Grundlage.