ZitatOriginal geschrieben von OB05
Bei so viel Unfug als ITler pro Monat für 5 Euro fehlt wohl nicht nur mir das Verständniss. Dann lieber 10 Kilo Altpapier statt solchem :gpaul:
Lern du erstmal Schreiben, Bub! ![]()
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ZitatOriginal geschrieben von OB05
Bei so viel Unfug als ITler pro Monat für 5 Euro fehlt wohl nicht nur mir das Verständniss. Dann lieber 10 Kilo Altpapier statt solchem :gpaul:
Lern du erstmal Schreiben, Bub! ![]()
ZitatOriginal geschrieben von diger
Sorry, ich hatte überlesen, das Du ein illegales Scheingewerbe eröffnen willst, um Dich zu bereichern. Ich dachte, Du meintest das ernst.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Wenn es nach dir ginge, sollte ich lieber gleich eine unechte Urkunde herstellen, nicht wahr?
Übrigens kostet mich eine Anmeldung 20€. Wenn die Abmeldung kostenfrei ist, durchaus lohnenwert bei 120€ Gesamtersparnis.
diger: Steht doch schon im Thread. Gilt grds. für Sozialwohnungen und auch für anderen Wohnungen in Bereichen, in denen die gewerbliche Nutzung von Wohnungen durch Rechtsverordnung untersagt wurde. Ziel der Behörden: Wohnraum schützen.
Ansonsten kommt das Wohnungsamt, forscht nach, und untersagt die gewerbliche Nutzung und setzt ggf. ein Bußgeld fest. Muss ja nicht sein...
OB05: 24 x 5€ != 0,50€.
Moin,
interessiere zwecks Inanspruchnahme eines rabattierten o2-Tarifs auch für die Anmeldung-Abmeldungstaktik. Dazu habe ich ein paar Fragen:
1. Bekommt man den Schein sofort auf dem Amt mit oder wird der erst erstellt und dann zugeschickt?
2. Welche Unterlagen außer Ausweis werden benötigt?
3. Wegen Zweckentfremdung/ Besuch vom Wohnungsamt: Das greift nicht, wenn man in einem EFH wohnt, welches Eigentum des Bewohners ist, oder?
4. Abmeldung kostet doch sicher wieder Gebühren?
Suche benutzen, es gibt hier mehrere Threads zu zanox mit Hilfestellungen!
Aber eben genau die Handys wird ein Mahnbescheid nicht zurückbringen, da für eine Zulässigkeit des Mahnbescheids ein Anspruch auf die Zahlung einer bestimmten Geldsumme bestehen muss. Und dieser besteht hier erstmal nicht, sondern nur ein
gesetzlicher und ggf. auch vertraglicher Herausgabeanspruch.
Erst wenn die Handys wirklich beschädigt wurden oder untergegangen sind, wenn also vertragliche oder gesetzliche (Schadens-)ersatzansprüche bestehen könnte eine Mahnbescheid zulässig sein.
ZitatOriginal geschrieben von skyrock
Wieso sollte man nichts machen können? Frist per Einschreiben setzen, nach Ablauf der Frist Mahnbescheid und Strafanzeige.
Wie sollte ihm ein Mahnbescheid den Besitz an den Geräten zurückbringen?
FSC hat mit dem Kaufvertrag zwischen dir und Händler gar nichts zu tun. Wenn FSC dir Ersatz anbietet geschieht das in aller Regel nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, sondern aufgrund einer Garantievereinbarung. Deshalb ist in diesem Falle maßgeblich, was die Garantiebedingungen vorsehen.
Für die Auseinandersetzung mit dem Verkäufer:
Ob ein Richter monatlich 3% des Kaufpreis an gezogenen Nutzungen für adäquat hält wage ich zu bezweifeln. Das Notebookleben wäre dann unter 3 Jahre, das liegt selbst die Abschreibung nach AfA-Tabelle drüber. Außerdem sind die Gebrauchsvorteile ggf. wegen des vorliegenden Mangels entsprechend zu kürzen.
Alternativ käme, wenn du Verbraucher bist, noch die Nachlieferung eines mangelfreien Notebooks (oder nach Absprache des Nachfolgemodells) in Betracht. Dort muss der Käufer nach neuerer Rechtsprechung keinen Wertersatz für den Gebrauch des auszutauschenden Geräts leisten.
ZitatOriginal geschrieben von mausi25_ef
Auch meine ist unterwegs, obwohl ausverkauft. bekam eben die Email.
Alerdings berechnen die mir 4.95 versandkosten. obwohl ich ein Guthaben von dem betrag habe und auchd en gutschein eingelöst habe.
Bei mir wurden die VK mit dem Guthaben auf dem Kundenkonto verrechnet (4,95€ infolge Gutschein), Saldo aktuell 0,00€.
In der Bestellhistorie tauchen sie allerdings auf. Ich denke aber mit der Verrechnung ist das erledigt.