diger: Steht doch schon im Thread. Gilt grds. für Sozialwohnungen und auch für anderen Wohnungen in Bereichen, in denen die gewerbliche Nutzung von Wohnungen durch Rechtsverordnung untersagt wurde. Ziel der Behörden: Wohnraum schützen.
Ansonsten kommt das Wohnungsamt, forscht nach, und untersagt die gewerbliche Nutzung und setzt ggf. ein Bußgeld fest. Muss ja nicht sein...
OB05: 24 x 5€ != 0,50€.