Wie wurde denn über das Widerrufsrecht belehrt?
Beiträge von Dauerposter
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Konnte meinen Bild-Code eben auch noch zum Gutschein einlösen.
Da hat man es sich bei Atelco wohl nochmals anders überlegt...
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Die haben eh Mondpreise, zumindest zur Zeit (da wird wohl aufgehübscht wie bei den Rabattaktionen von Mediamarkt und Co.)
Eine Mail für eine effektive Ersparnis <5€ aufzusetzen ist es mir nicht wert.
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Was für ein unseriöser Schuppen. Wollte mich gerade anmelden, da heißt es die Aktion sei am 30.03. abgelaufen.
Auf der Gutschein-Anmeldemail steht: Damit können Sie sich bis 31. März
2008 im Atelco-Onlineshop für die Aktion anmelden."Bis" impliziert eigentlich bis einschließlich. Auch wenn weiter unter in der Mail auch "bis einschließlich 31.12.2008" gebraucht wird.
Da werden die Daten direkt wieder gelöscht. Aus meiner Sicht unseriös....
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238,80€ (24 x 9,95) - 220€ = ~18€
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Ich werde die Tage mal in einen E-Plus Shop marschieren und mein Anliegen vortragen. Vielleicht sind die kompetenter als die Hotline...
Würde mich weiterhin über Erfahrungsberichte und Schilderung der Vorgehensweise von erfolgreichen Base-zu-E+ Portieren freuen!
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Zitat
In deinem Fall hast du Glueck, dass bei E-Plus und o2 zumindest eine nachtraegliche Portierung moeglich ist. Du musst dafuer aber die BASE-Nummer erst einmal von E-Plus wegportieren (z.B. auf ne Vodafone Prepaidkarte), und dann wieder zurueck.und:
ZitatDie Portierung von Marke zu Marke funktioniert. Egal ob in Richtung E-Plus -> BASE oder andersrum BASE -> E-Plus. Die Rufnummer wird einfach überschrieben (getauscht).
Da haben wir ihn wieder, den bösen Widerspruch. Meilow glaube ich arbeitet bei E+, da vertraue ich ihm mal mehr

Ich habe mich vorher schon abgesichert, dass man bei E+ in einen laufenden Vertrag portieren kann. Nur dass BASE = E+ macht mir jetzt einen Strich durch die Rechnung.
Achja: Tarifwechsel wäre zu schön gewesen. Ich habe das Nikolausangebot TM 1000 All in wahrgenommen und bin da schon im 5. Level. Man muss wohl schon dankbar sein, überhaupt E+ Kunde bleiben zu dürfen

Du haettest u.U. auch ueber einen Tarifwechsel im Rahmen einer VVL von BASE zu E-Plus wechseln koennen.
PS: Wie überzeuge ich den E+ Kundenservice davon dass es geht?
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Hallo zusammen,
ich habe hier schon Einiges gesucht, es gibt aber nur widersprüchliche Angaben zur Möglichkeit der Portierung einer Rufnnummer bei BASE (kein Provider) zu einem Tarif bei E-Plus (EPS, kein Provider).
Ein Anruf bei EPS brachte mir heute ein Nein, laut BNetzA nicht erlaubt, da E+ und BASE einundderselbe Provider wäre.
Hier steht aber komplett was anderes: http://www.telefon-treff.de/sh…0&perpage=15&pagenumber=1
Kennt sich hier jemand damit aus bzw. hat schon jemand eine BASE Nummer zu E+ erfolgreich portieren lassen? Ich habe auch in Erinnerung, dass E+ BASE als anderen Provider handhabt bzw. die Nummer über einen Rufnummerntausch gesichert werden kann.
Mir geht es konkret um Folgendes:
BASE-Vertrag läuft Ende April 2008 aus
E+ TM All in 1000 besteht seit Februar 2008 (ist verlängerter TM 50), dieser soll die Basenummer (wurde 2006 von o2 reinportiert) bekommen.Bitte helft mir.
Grüße
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Was ist denn nun kaputt? Nur die Hülle(n) oder auch die DVD(s)? Ersteres sollte ja ein geringes Problem darstellen.
Die AGB müssen in der Filiale nicht im Volltext aushängen, es reicht, wenn auf deren Geltung z.B. durch einen Aushang deutlich hingewiesen wird (bei DHL geschieht das durch den Hinweis auf den Paketaufklebern) und sie dann auch in zumutbarer Weise eingesehen werden können. Vermutlich hat jede Filiale einen Ordner mit sämtlichen AGB vorliegen, der auf Verlangen ausgehändigt wird.
Habe gerade keinen Adobe Reader zur Hand und kann daher die DHL AGB nicht öffnen. Ich denke selbst wenn die Verpackungsklausel in diesen AGB einer Inhaltsprüfung standhält muss DHL in deinem Fall für den Schaden aufkommen.
Die Verpackung muss unter normalen Umständen ausreichend schützend sein. Davon ist rauher Umgang wie Herumwerfen oder Fallenlassen aus Haltehöhe erfasst, aber nicht die Belastung durch enormes Gewicht. Und eine DVD im Karton geht durch Herumwerfen oder Fallenlassen aus 1-2m nicht kaputt. Amazon verschickt seine DVDs doch auch nicht anders?
Wenn der Empfänger es versäumt, offensichtliche äußere Schäden beim Zusteller zu rügen begeht er m.E. eine Obliegenheitsverletzung. Die Zusteller haben in der Regel Schadensanzeigen parat, da wird die Beschädigung aufgenommen.